Artikel Dienstag, 21.10.2008 |  Drucken

Muslime gegen Mission - Erklärung der DITIB-Hessen und IRH zu den missverständlichen Äußerungen des evangelischen Kirchenpräsidenten in Hessen

DITIB-Vertreter Galip Akin und IRH-Vorsitzender Ramazan Kuruyüz machen angesichts der „Kasseler Erklärung“ deutlich, dass Mission und Dawa nicht das Gleiche ist

Die Äußerungen von Peter Steinacker, dem Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) vom 1. September 2008 in der Presse haben , so in einer gemeinsamen Presseerklärung (siehe auch unterer link) der Islamischen Religionsgemeinschaft in Hessen (IRH) und Ditib-Hessen „zu Missverständnissen und zu Verwunderung geführt“.

Demzufolge hätten die islamischen Verbände in Deutschland (hier in diesem Zusammenhang: DITIB in Hessen und IRH) sich durch die „Kasseler Erklärung“ vom 20. August 2008 im Rahmen der Fachtagung „Tag der Religionen“ erstmals für die Religionsfreiheit bzw. für das allgemeine Recht auf die freie Wahl der Religion und Konfession ausgesprochen. Die IRH und DITIB Hessen haben dies nun vehement bestritten.

Herr Galip Akin und Herr Ramazan Kuruyüz, die Vorsteher der Gemeinschaften, versicherten während der Fachtagung gemeinsam und unmissverständlich, dass die religiösen Quellen des Islam, Koran und Sunna, den Muslimen die volle Religionsfreiheit aller Menschen vorschreiben und jeglichen Zwang gegen die Religionsfreiheit strikt ablehnen. Dazu steht im Koran: „Es gibt keinen Zwang im Glauben.“ (Sura 2, Vers 256). Gegensätzliche Ausnahmeerscheinungen in der islamischen Welt widersprechen dem Koran und der Sunna.

Auch die Aussage des Kirchenpräsidenten „Die Muslime akzeptieren damit das Recht auf missionarische Aktivitäten“ ist irreführend, so die beiden Vorsteher weiter: „Die „Kasseler Erklärung“ hat keine Gleichsetzung von Mission und Dawa zum Inhalt, eine solche Gleichsetzung wurde seitens der muslimischen Teilnehmer strikt abgelehnt“.

Auch dass die Muslime erst durch diese Erklärung ihre Bereitschaft deutlich machten, den Islam mit den Rechtsgrundlagen der deutschen Gesellschaft zu verbinden, widerspricht der Realität in der BRD. Längst zuvor, aber auch während der Deutschen Islamkonferenz haben sich die Vertreter muslimischer Religionsgemeinschften, als Teil dieser Konferenz und dieses Prozesses, eindeutig und unmissverständlich zum deutschen Grundgesetz und der Werteordnung der deutschen Verfassung bekannt.

Die IRH und Ditib-Hessen bitten zukünftig den evangelischen Präsident „solche nachträglichen und einseitig abgegebenen Erklärungen und Interpretationen zu vermeiden. Dies führt zu Missverständnissen und Irritationen, sie widersprechen dem Geist der gemeinsamen Erklärungen und schaden dem vertrauenswürdigen, fairen und fruchtbaren Dialog.“



Lesen Sie dazu auch:
Gemeinsame Pressemitteilung der DITIB und IRH

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