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Montag, 30.11.2009

„Worüber wir bei der Integration noch nicht gesprochen haben, Frau Böhmer“ – Von Aiman A. Mazyek

Integration der Neudeutschen wie eine 2. deutsche Einheit begreifen

Die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer spricht sich für einen Integrationsvertrag mit Migranten aus.
Ich hätte mir in diesen Tagen auch ein paar tröstende Worte zu Mölln, Schwandorf und Solingen gewünscht, deren Jahrestage sich in dieser Tagen wieder jähren oder eine Grußadresse zum Opferfest, wie es der neue Innenminister getan hat, aber nun gut: Bleiben wir bei der Forderung der Staatsministerin aus dem Bundeskanzleramt.

Die Integrationsbeauftragte fordert, dass sie - also die Muslime, Türken und Migranten - die deutschen Werte anerkennen, was immer das sein mag; das deutsche Grundgesetz schweigt sich da jedenfalls aus.

Wenn dies jedoch die Anerkennung der Menschenwürde, die Freiheit, das eigene Leben zu gestalten, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau bedeutet, dann sind das selbstverständliche Dinge, die zumindest die nicht bildungsfernen Muslime oder Türken längst in ihrem Alltag verinnerlichen, das weiß auch Frau Böhmer sehr genau.

Es ist eben nicht damit getan, dass wir eine paar Sprachkurse anbieten und gebetsmühlenartig auf Anpassung und Assimilierung pochen. Wir haben z.B. topp ausgebildete Türken und Muslime in Deutschland, sie sind bestens integriert, doch erlebt gerade diese Gruppe eine erhebliche Benachteiligung, wenn es u.a. um die Vergabe eines Arbeitsplatzes oder einer Wohnung geht.

Viele hegen deswegen Auswanderungsgedanken und z.T. sind die Besten schon weg. Darüber schweigt sich die Politik aus, auch dass unsere Zuwanderungszahlen rapide abnehmen, obgleich die Wirtschaft ständig bessere Rahmenbedingungen fordert, damit diese Zahlen wieder steigen.

Es sind aber nicht die wirtschaftliche Rahmenbedingungen, welche abschrecken, sondern die mangelnde Anerkennungskultur in Deutschland. Das finde ich ehrlich gesagt ein schlimme Entwicklung, auch darüber soll Frau Böhmer zukünftig sprechen.

Es fehlt in weiten Teilen bei dem Thema der gesamtgesellschaftliche Ansatz: Wir müssen die Integration unserer Neudeutschen wie eine 2. deutsche Einheit begreifen und können dafür einen Gesellschaftsvertrag heranziehen. Dieser ist zwar so nicht in unserer Verfassung vorgesehen, doch ist die erforderliche Toleranzbereitschaft bei beiden – also Deutschen und Neudeutschen – offenkundig wohl eine zu große Herausforderung, als dass sie ohne Regelung auskommt.