I. Ehe und Familie
1. Verlobung
Der Islam kennt die Verlobung. In dieser Phase können sich die
Verlobten in der Öffentlichkeit oder in der Gegenwart dritter treffen
und über ihre Lebensplanung usw. sprechen. Diese Phase dient dazu,
sich gegenseitig kennenzulernen und mehr über die Denkweise und Art
des zukünftigen Lebenspartner zu erfahren.
2. Scheidung seitens des Mannes
Stufe 1:
Wenn der Mann den Entschluß gefaßt hat, sich scheiden zu
lassen (arabisch: talaq), muss er erst einmal warten, bis die Frau
sich in einer blutungsfreien Phase befindet, in der sie keinen Beischlaf
hatte. Erst dann darf er mündlich und in besonnenem Zustand
die Scheidung aussprechen.
Nachdem er dies getan hat, ist die Scheidung noch nicht vollzogen. Die
Frau soll weiterhin zuhause wohnen. Es beginnt eine Zeit
(im arabischen Idda genannt), die drei Monatsblutungeren der Frau (bzw. drei
Monate, falls keine Monatsblutung mehr vorkommt) dauert und während
derer der Mann die Scheidung zurücknehmen kann. Tut er dies, gilt
die Ehe als nicht geschieden. Tut er es nicht, ist die Ehe nach Ablauf
der Frist geschieden. In diesem Fall kann die Ehe dennoch erneut geschlossen
werden, hierfür ist allerdings ein neuer Ehevertrag erforderlich.
Im Falle, dass er die Scheidung zurücknimmt, wird die Ehe
weitergeführt. Bei erneutem Scheidungswunsch des Mannes verfährt
man noch einmal wie oben beschrieben (Aussprache des Scheidungswunsches
(Talaq), Abwarten der Idda, -> Scheidung oder Fortführung der Ehe.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Fortführen der Ehe wiederum nur mit
einem neuen Ehevertrag möglich.)
Ist die Scheidung auch beim zweiten Mal während der Idda zurückgenommen
worden, wird die Ehe wieder ohne erneuten Ehevertrag weitergeführt.
Wenn nun noch einmal von Seiten des Mannes der Wunsch besteht, die Ehe
zu scheiden, so ist dieser Entschluß endgültig. Es gibt hier
keine Frist (Idda, s.o.), die
Ehe ist sofort geschieden und kann auch durch einen erneuten Ehevertrag
nicht weitergeführt werden. Erst, nachdem die Frau die Ehe mit einem
anderen Mann geschlossen hat und von diesem wieder (endgültig) geschieden
ist, kann sie erneut die Ehe mit ihrem früheren Mann eingehen. Dies
soll bewirken, dass sich der Mann sehr gut überlegt, ob er sich
wirklich von der Frau scheiden lassen will.
Allgemein gilt, dass die Scheidung während der Idda als zurückgenommen
gilt, wenn der Mann dies äußert oder Beischlaf mit seiner Frau
hat.
Nach Meinung eines großen islamischen Gelehrten gilt übrigens:
"Von allen erlaubten Dingen ist die Scheidung das von Gott am meisten
verabscheute."
3. Islamische Trauung in Deutschland
Zu einer islamischen Trauung in Deutschland gehört:
1. Die Eheschließung muß standesamtlich durchgeführt werden. Es
empfiehlt sich, bestimmte typisch islamische Klauseln der Ehe bei einem Notar in Form eines Ehevertrages festzulegen (z.B. Morgengabe,
islamische Erziehung der Kinder oder islamisches Erbrecht).
2. Man sollte zusätzlich noch eine islamische Eheschließung durchführen. Maßgebend ist aber die standesamtliche Heirat, da nur sie
den Schutz der Ehe durch das hier gültige Gesetz garantiert. Die islamische
Eheschließung in der Moschee besteht aus dem gegenseitigen Ja-Wort der
beiden Eheanwärter und die Einigung auf eine Morgengabe vor mindestens
zwei Zeugen. Danach muß die Ehe öffentlich verkündet werden. Die Ehe ist
nicht zeitlich begrenzt. Dies ist die Definition der islamischen Eheschließung,
wenn man sich nur auf das absolut wesentliche beschränkt.
4. Wie steht der Islam zur Adoption?
Aus dem Koran geht das Verbot der gesetzlichen Adoption hervor. Mit
Adoption ist hier die Annahme eines nicht-leiblichen Kindes, deren
Eltern noch leben, gemeint. Auch die Adoption eines Kindes dessen Eltern bereits
verstorben sind ist nicht erlaubt (in dem Sinne, dass man das Kind als eigenes "deklariert"). Die Aufnahme von Pflegekindern ist selbstverständlich gestattet.
Folgende Stelle bafaßt sich mit diesem Thema: (Übersetzung
des Koran Adel Theodor Khoury) [33, 4]: "(..) Und Er hat eure Adoptivsöhne
nicht wirklich zu euren Söhnen gemacht. Das ist eure Rede aus eurem
Munde. Aber Gott sagt die Wahrheit, und Er führt den (rechten) Weg.
[33:5] Nennt sie nach ihren Vätern. Das ist gerechter in den Augen
Gottes. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann gelten sie als eure
Brüder in der Religion und eure Schützlinge." Das bedeutet, dass
Allah die Kinder, die von Menschen als adoptiert angesehen werden, nicht
als deren Kinder ansieht. Damit dürfen wir dies auch nicht tun.
Die Sunna liefert weitere Informationen zu diesem Thema. Der Prophet
Muhammad (Friede sei mit ihm) hat selbst vor seiner Entsendung als Prophet
einen Jungen Namens Zaid adoptiert, dessen Eltern lebten. Als Allah die
Adoption verbot, deklarierte der Prophet Zaid als Sohn seines natürlichen
Vaters also nicht als seinen eigenen Sohn. Um alle Zweifel über die
nun nicht mehr väterliche Beziehung zu Zaid zu beheben, heiratet der
Prophet (Friede sei mit ihm) die geschiedene Frau Zaids, was er als sein
Schwiegervater nicht hätte machen können. Der Prophet wollte
damit zeigen, dass die Adoption verboten ist, man zwar Pflegekinder
nehmen kann, diese jedoch niemals den rechtlichen und gesellschaftlichen
Status eines leiblichen Kindes erhalten dürfen.
Über den Grund für dieses Verbot kann nun spekuliert werden.
Die Adoption wird als eine Verfälschung der natürlichen Ordnung
angesehen. Das heißt, dass die Adoption die Familienordnung
durcheinanderbringt. Dem Adoptivkind (ob Junge oder Mädchen) wird
der vertraute Zugang zu Familienangehörigen des anderen Geschlechts
ermöglicht, den er/sie nicht haben darf.
Hinzu kommen mögliche Streitigkeiten hinsichtlich des Erbes. Das
Adoptivkind bekäme, falls die Adoption erlaubt wäre, einen festgelegten
Anteil des Erbes und nimmt damit den rechtmäßigen Erben der
Eltern einen Teil des Erbes, der ihnen zusteht, weg. Dass dies oft
genug zu Streit führen kann, kann man sich vorstellen.
5. Wie steht der Islam zu außerehelichen Beziehungen?
Außerhalb der Ehe ist es nicht erlaubt mit einer Person, die man
heiraten kann, Zärtlichkeiten auszutauschen oder gar Beischlaf zu
haben. Dies gehört zur Moral und Ethik des Islam, der in der Ehe die
gesunde Institution für ein Zusammenleben zwischen Mann und Frau sieht,
in der die kommende Generation erzogen wird. Darüber hinaus müssen
Situationen vermieden werden, die dazu führen können, dass
es zu einer nicht erlaubten sexuellen Beziehung kommen kann.
6. Sexuelle Verweigerung in der Ehe
Der Islam erlaubt es den Ehepartnern nicht, sich ohne berechtigten Grund oder willkürlich zu verweigern.
Warum gibt es dieses Gebot? Der Islam betrachtet die Ehe als das Kernstück der Gesellschaft. In ihr sollen die Familienmitglieder einen Ort des Friedens und der Geborgenheit finden, in dem u.a. die nächste Generation mit der Moral und Ethik des Islam heranwächst und durch eine gute Bildung zum geistigen und weltlichen Fortschritt der Gesellschaft beiträgt. Allah verbietet deshalb jeden außerehelichen sexuellen Kontakt, dieser stellt eine Gefahr für eine intakte Familie und somit für die ganze Gesellschaft dar. Auch verbietet der Islam alles, was zu einem solchen außerehelichen sexuellen Kontakt führen könnte.
Und genau hierzu zählt die sexuelle Verweigerung einer der beiden Ehepartner gegenüber dem anderen. Wenn dieser nämlich nicht dazu kommt, seine sexuellen Triebe auf erlaubter Weise zu befriedigen, besteht die verstärkte Gefahr der unerlaubten Befriedigung.
Gibt es Ausnahmen zu dieser Regel? Wenn die Frau oder der Mann sich jedoch aus gutem Grunde (also gesundheitlich oder psychisch) nicht in der Lage sieht, den Geschlechtsakt zu vollziehen, sollte der Partner sich geduldig und verständnisvoll zeigen. Er darf den anderen keinesfalls durch Gewaltanwendung dazu zwingen noch durch Psychoterror so lange Schaden zufügen, bis dieser sich gezwungenermaßen beugt. Die Partner müssen bedacht sein, ihre Hinderungsgründe möglichst schnell zu beseitigen. Es ist verständlich, dass der Zwang der Frau oder des Mannes zum Geschlechtsakt nicht im Sinne des Islam steht. Der Gesandte Allahs hat gesagt: "Der Beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". (Hadith sahih - gesicherte Überlieferung). Dies impliziert natürlich auch die gute Behandlung des Mannes seitens der Ehefrau.
7. Zustimmung der Frau zur Heirat
Es ist das Recht der Frau, die Entscheidung über eine Heirat zu
treffen, und ihr Vater oder Vormund darf sich nicht über ihre Einwände
oder ihre Wünsche hinwegsetzen. Der Prophet (s) hat gesagt: "Eine
Frau, die schon einmal verheiratet war, hat mehr Verfügungsrecht über
sich als ihr Vormund, und die Erlaubnis einer Jungfrau muss von ihr
ersucht werden, und ihre Erlaubnis ist ihr Schweigen." (Überliefert
von Buchari und Muslim - also eine gesicherte Überlieferung).
Ibn Madscha und einige andere Überlieferer berichten den folgenden
Hadith:"Ein Mädchen kam zum Propheten (s) und berichtete ihm, dass
ihr Vater sie gegen ihren Willen an ihren Vetter verheiratet habe. Daraufhin
überließ der Prophet (s) ihr die Sache. Sie sagte dann: "Ich
bin damit einverstanden, was mein Vater getan hat, aber ich wollte es den
Frauen bekannt werden lassen, dass Väter in dieser Sache nicht
die Entscheidung haben."
8. Scheidung seitens der Frau
Ist die Scheidung seitens der Frau gewollt (arabisch: chulla), so muss
sie sich an ein Gericht oder einen Schiedsrichter wenden. Dieser kann die
Ehe aufheben gegen Rückzahlung des Brautgeldes. Die Scheidung ist auch diesem Falle von Allah das verhassteste vom Erlaubten.
9. Analverkehr
Im Koran heißt es: "Und sie fragen dich über die monatliche
Reinigung. Sprich: "Sie ist schadenbringend, so haltet euch fern von Frauen
während der Reinigung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie nicht
rein sind. Haben sie sich jedoch gereinigt, so geht ein zu ihnen, wie Allah
es euch geboten. Allah liebt die sich zu Ihm Bekehrenden und liebt die
sich Reinhaltenden."(2:222) (Übersetzung Bubenheim/Elyas)
Dies heißt, dass die sexuelle Beziehung innerhalb der Ehe in jeder
Art erlaubt ist, es sei denn, sie wurde ausdrücklich verboten. Ausdrücklich
verboten wurde der Geschlechtsverkehr während der Menstruation (hier
ohne Beleg) und Analverkehr:
Nach Ahmad, Tirmidhi, Nasai, Ibn Madscha hat der Prophet (Friede sei
auf ihm) gesagt: "Nähert euch den Frauen nicht anal.". Er bezeichnete
den Analverkehr als "kleine Homosexualität".
10. Oralverkehr
Die Mehrheit der Gelehrten machen keine Einschränkungen und berufen sich
auf folgenden Vers:
"Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft." (2:223)." (Übersetzung Bubenheim/Elyas)
Dies heißt, dass die sexuelle Beziehung innerhalb der Ehe in jeder
Art erlaubt ist, es sei denn, sie wurde ausdrücklich verboten. Ausdrücklich
verboten wurde
Analverkehr und Geschlechtsverkehr während der Menstruation.
11. Heirat unter Verwandten
Die Heirat unter Verwandten ist im Islam erlaubt, außer in folgendem Vers (4:23) ausgeschlossene:
"Verboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die eheliche Beziehung) vollzogen habt. Habt ihr dies jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn (, es ist) bereits geschehen. Seht, Allah ist Allverzeihend und Barmherzig."
12. Künstliche Befruchtung im Islam
Solange es sich bei den Samenzellen und der Eizelle um solche von einem verheirateten Paar handelt, gibt es nichts was dagegen spricht. Es ist im Islam also erlaubt.
Es muss allerdings gewährleistet sein, dass keine Verwechslung und kein Austausch in der Klinik stattfindet und die befruchtete Eizelle von der eigenen Mutter ausgetragen wird.
Dies ist die Meinung der meisten, maßgebenden Gelehrten heutzutage. Lesen Sie dazu auch die Publikation des Zentralrats der Muslime in Deutschland "Familienplanung und Abtreibung".
II. Beziehung zu Juden und Christen
1. Was bedeuten die 10 Gebote für die Muslime?
Die 10 Gebote gibt es im Wesentlichen auch im Islam, wenn auch nicht
als separate Sammlung, wie dies im Judentum bzw. Christentum der Fall ist.
Das wichtigste ist sicherlich das erste der 10 Gebote: "Du sollst keine
anderen Götter haben neben mir."
Auch die anderen dieser Gebote gibt es (in ähnlicher Form) im Islam.
Im Islam haben einige von ihnen allerdings einen verbindlicheren Stellenwert.
D.h. dass das Nicht-Einhalten (einiger) dieser Gebote/Gesetze schon
auf der Erde strafrechtlich verfolgt wird (z.B. Mord, Ehebruch, Diebstahl,
(vereidigte) Lüge, Abfall vom Glauben (in bestimmten Fällen)).
Außerdem kann man hinzufügen, dass der Islam nicht nur
den Koran und die Überlieferungen des Propheten Mohammed anerkennt.
Daneben erkennt der Islam nämlich auch alle Propheten an, die im Christentum
bekannt sind, somit also auch Moses, von dem überliefert wird, dass
er die Tafeln mit den 10 Geboten von Gott erhalten hatte (Altes Testament).
Allerdings werden die Überlieferungen dieser Propheten nicht als sicher
authentisch, sondern als teils von den Menschen verändert angesehen.
Daher halten sich die Muslime überwiegend an die ihnen als sicher
bekannten Quellen:
Koran (Offenbart durch den Engel Gabriel an den Propheten Mohammed)
Sunna (Überlieferungen über das Leben des Propheten, aufgeschrieben
von Menschen, die zu seiner Zeit lebten, seine Gefährten waren.)
2. Zusammenhang zwischen Judentum, Christentum und Islam
Zu diesem Thema kann man ganze Bände erzählen. Deswegen möchten
wir hier nur auf die konkrete Frage eingehen, ob aus diesen Zusammenhängen
ein Konfliktpotential für die heutige Zeit besteht. Zunächst
einmal in übersichtlicher Form die Abstammungen:
-
Ismail (Sohn von Abraham und Hagar) ist der Stammvater der Araber.
-
Jakob (Sohn von Isaak) ist der Stammvater der Israeliten.
Aus dieser Stammesgeschichte kann eigentlich kein Konfliktpotential hervorgehen.
Im Gegenteil, die Tatsache, dass die Muslime und die Juden Mitglieder
zwei der drei abrahamitischen Religionen sind, sollte der Grund für
eine harmonische Beziehung und Brüderlichkeit sein. Juden, Christen
und Muslime eint die gemeinsame Abstammung vom Propheten Abraham (auf dem
der Segen und Friede Gottes ruhen möge) und der Glauben an den Einen
gemeinsam Gott.
3. Darf das Kind einer Mischehe (er: Muslim, sie: Kath.) katholisch getauft
werden?
Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin,
Christin und Muslima müssen islamisch erzogen werden. Deswegen ist eine katholische Taufe
islamisch nicht erlaubt.
4. Warum darf ein Muslim nur muslimische, christliche oder jüdische Frauen heiraten?
Ein Muslim kann auch eine Frau jüdischen oder christlichen Glaubens heiraten. Die Bedingung ist immer der Monotheismus.
5. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?
Der Islam unterstützt nicht die Ehe einer muslimischen Frau mit einem Nicht-Muslim. Die Frau stünde in diesem Falle nicht mehr unter dem Schutz des Islam und ihre freie Religionsausübung sowie ihre Rechte in der Ehe (wie zum Beispiel die Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners) sind nicht gewährleistet. Da der Mann nicht zur islamischen Gemeinschaft gehört, ist es auch nicht möglich ihm jegliche Pflichten aufzuerlegen, die es in seiner Religion möglicherweise nicht gibt. Dennoch gibt es bestehende Ehen dieser Form, die auch im islamischen Sinne nicht als ungeschlossen betrachtet werden dürfen.
6. Jesus, Christentum
Christentum. Der Islam betrachtet das Christentum zur Zeit, als
Jesus gelebt hat als eine legitime und von Gott herabgesandte Religion. Allerdings gehen die Muslime wie die meisten Wissenschaftler davon aus, dass der Inhalt der ursprünglich von Gott stammenden Texte durch die Menschen verändert und erweitert wurde, wodurch sich die wortwörtliche Bedeutung dieser Schriften relativiert. Das heißt, dass das Christentum
in der Form, wie es jetzt existiert, nicht mehr als identisch mit der ursprünglichen Offenbarung betrachtet werden kann. Des Weiteren wurden durch den Islam einige Ergänzungen zu Christentum und Judentum hervorgebracht, da Gott durch Mohammed (s.a.s.) die Gebote dessen prophetischer Vorgänger (u.a. Abraham, Moses, Jesus) für alle Völker und Zeiten angepasst offenbart hat.
Dennoch haben Juden- und Christentum bei den Muslimen einen hohen Stellenwert. Sie werden als "Schriftreligionen"
bezeichnet. Deshalb ist es den Muslimen beispielsweise erlaubt, von Christen
oder Juden geschlachtete Tiere (bis auf Ausnahmen wie z.B. das Schwein) zu
essen. Auch ist es einem Muslim erlaubt, eine Christin oder Jüdin
zu heiraten.
Jesus. Die Muslime glauben daran,
-
dass Jesus ein Mensch war,
-
dass er von Maria jungfräulich geboren wurde,
-
dass er ein Prophet war wie alle anderen Propheten (von Adam über
Abraham, Moses und Mohammad),
-
dass er nicht gekreuzigt, sondern von Gott in den Himmel erhoben wurde,
-
dass er einige Jahre vor dem Jüngsten Gericht auf die Erde zurückkommen
wird, um die letzte Botschaft Gottes, die vom Propheten Mohammad verkündet
wurde zu praktizieren (also den Islam).
Der Islam sieht Jesus als den letzten Propheten vor Mohammad. Jesus hat so eine ehrwürdige und herausragende Stellung im Islam. Der Hauptunterschied zum Christentum besteht darin, dass Muslime glauben dass Jesus nicht Gottes Sohn ist, sondern ein Mensch und Prophet Gottes und nicht gekreuzigt wurde.
7. Darf ein Muslim an einer kirchlichen Hochzeit als Trauzeuge teilnehmen?
Die Frage, ob ein Muslim (gleich ob Mann oder Frau) an einer christlichen
Heirat als Trauzeuge teilnehmen darf, ist aus islamischen Standpunkt mit
Nein zu beantworten.
Der Grund dafür ist, dass die Heirat im Christentum als ein
heiliges Sakrament angesehen wird (wie z.B. die Kommunion oder die Beichte).
Damit ist die Heirat im Christentum ein Gottesdienst, an dem der Muslim
zuschauen aber kein Trauzeuge sein darf.
Ein anderer Fall liegt jedoch bei der standesamtlichen Eheschließung
vor. Diese ist ein staatlicher und kein religiöser Akt, an dem man
als Trauzeuge teilnehmen darf.
8. Welchen Stellenwert haben Bibel und Thora im Islam?
Der Islam anerkennt und respektiert die heiligen Bücher der beiden
anderen Schriftreligionen, nametlich die Bibel und die Thora. Allerdings
gehen die Muslime davon aus, dass der Inhalt der ursprünglich
von Gott herabgesandten Texte durch die Menschen verändert wurde,
wodurch sich die wortwörtliche Bedeutung dieser Schriften relativiert.
Einzig der Koran ist durch eine nachprüfbar sichere Überlieferungskette
im Original erhalten geblieben. Somit wird er als erste Quelle in religiösen
Dingen verwendet.
9. Beziehung zu Juden
Islam heißt wörtlich Frieden und Unterwerfung unter den Willen Gottes und definiert besonders die Beziehung zu den
Schriftbesitzern (Juden und Christen). Allah legt uns Muslimen
in dieser Beziehung nicht nur Gerechtigkeit und Güte auf, im
Koran ist die Rede von Barmherzigkeit, ähnlich der Barmherzigkeit
zu den Eltern!
Der Islam betrachtet die Mitglieder anderer Glaubensgemeinschaften nicht
als Gottlose oder Heiden, sondern bezeichnet sie als Andersgläubige
und regelt den Umgang mit ihnen auf der Basis des Respekts und der Hochachtung
und nicht auf der Basis der Gegnerschaft und Feindschaft.
Der Koran betont, dass auch diese ihren Lohn bei ihrem Herrn bekommen
werden. So gewinnt der Muslim auch Respekt für die Werke dieser Andersgläubigen.
Auch, wenn der Koran die Unterschiede zwischen den Religionen erwähnt
und viele Stellen einen intellektuellen Streit mit den Anhängern dieser
Religionen beinhaltet, so verpflichtet er gleichzeitig die Muslime, einen
solchen Streit "auf die die beste Art und Weise" zu führen.
"Und streitet mit den Leuten des Buches nur auf die beste Art, mit Ausnahme
derer von ihnen, die Unrecht tun. Und sagt: Wir glauben an das, was zu
uns herabgesandt und zu euch herabgesandt wurde. Unser Gott und Euer Gott
ist einer. Und wir sind ihm ergeben." (Sure29, Vers46)
Dieser Streit soll nicht die Vereinnahmung, die Bevormundung oder die
Tyrannisierung der anderen zum Ziel haben, sondern lediglich die Feststellung
der eigenen Überzeugung und Standpunkte. "Sprich: O ihr Leute des
Buches, kommt her zu einem zwischen uns und euch gleich angenommenen Wort:
dass wir Gott allein dienen und ihm nichts beigesellen, und dass wir nicht
einander zu Herren nehmen neben Gott. Doch wenn sie sich abkehren,
dann sagt: Bezeugt, dass wir Gott ergeben sind." (Sure3, Vers64)
10. Dürfen Muslime in
einer christlichen Kirche beten?
Wenn damit das islamische Gebet (salat) gemeint ist, so lautet die Antwort ja. Allerdings mit der Einschränkung, dass man die Kirchenbesucher nicht stört. Es ist dabei eine Frage des praktischen Anstands, dass man vorher um Erlaubnis bittet. Der Prophet sagt, dass die ganze Erde als Gebetsplatz für die Gläubigen geschaffen wurde. Als der Patriarch von Jerusalem "Umar ibn Al-Khattab" einlud, in der Kirche zu beten, lehnte Umar das ab, weil er nicht wollte, dass zukünftige Generationen von Muslimen anstelle der Kirche dort eine Moschee errichten. Er sagte nicht zum Patriarchen, dass das Gebet in der Kirche verboten sei. Er ging hinaus und betete dort. Tatsächlich bauten die Muslime späterer Generationen an dieser Stelle eine Moschee und nannten sie Umar-Moschee. Umars Weigerung, in der Kirche zu beten, erfolgte aus Respekt und dem Wunsch, die Christen nicht unter Druck zu setzen und ihre Kirche herzugeben.
Bittgebete können auch mitgebetet werden, sofern sie inhaltlich mit dem islamischen Glauben konform sind.
11. Erntedank im Islam?
Der Islam kennt nur zwei religiöse Feste: Das Ramadanfest im Anschluß
an den Fastenmonat Ramadan und das Opferfest im Anschluß an die Zeit
der Pilgerfahrt.
Der Muslim lernt im Monat Ramadan durch sein tägliches Fasten die besondere Bedeutung von Gottes
Schöpfung und Gnade kennen und genießt die Gaben Gottes sehr
intensiv. Zusammen mit den fünf täglichen Gebeten und zusätzlichen
Koranrezitationen stellt der gesamten Monat ein sehr intensives religiöses
Erlebnis dar.
Im übrigen beginnt jedes der fünf täglichen Gebete mit
den Worten "Alhamdu lillahi rabbi al-alamin" = "Wir danken Allah (=Gott),
dem Herrn der Welten". Der Muslim bedankt sich hiermit für alle Gaben
Gottes, nicht zuletzt für die, Gott bewußt dienen zu dürfen.
12. Maria im Islam
Maria ist die Mutter von Jesus und hatte einen sehr edlen Charakter. Sie wird mehrfach und ehrenhaft im Koran erwähnt,
was einen hohen Stellenwert bedeutet. Es gibt nämlich (neben den
vielen Propheten, die im Koran erwähnt werden und zu denen neben Mohamed auch Jesus,
Moses und Abraham und viele mehr zählen) nur sehr wenige beim Namen
genannte Personen. Im Koran wird Jesus in fast allen Fällen mit dem
Zusatz "der Sohn der Maria" versehen. Eine der 114 Suren des Koran trägt
sogar ihren Namen: Surat al-Maryam, Sure 19. Hier findet man weitere Informationen.
13. Dürfen Muslime christliche oder jüdische Feste feiern?
Muslime feiern ihre religiösen Feste: Idul-Fitr und Idul-Adha. Diese
Feste sind einheitlich unter allen Muslimen.
Wichtig: Zum guten Umgang gehört allerdings, dass man seinen christlichen,
jüdischen und andersgläubigen Mitbürgern zu ihren Festen
beglückwünscht und sich mit ihnen freut. Ihre heiligen Feste
müssen respektiert werden!
Der Prophet Muhammad ließ z.B. die Christen in Medina ihre religiösen
Feste und Zeremonien abhalten. Auch wir müssen diesen Respekt und
guten Umgang mit Andersgläubigen pflegen.
14. Jerusalem - Bedeutung der Stadt für den Islam - Al-Aqsa Moschee
Im Koran wird eine "weit entfernte Moschee" (die Al-Aqsa-Moschee in
Jerusalem) in Zusammenhang mit einem Wunder, welches dem Propheten wiederfahren
ist ("Nachtreise nach Jerusalem"), erwähnt. In Sure 17 Vers 1 heißt
es: "Preis dem, der seinen Knecht nachts reisen ließ, von der Heiligen
Moschee (Anm. d. Autors: in Mekka) zu der weit entfernten Moschee, deren
Umgebung Wir gesegnet haben, damit Wir ihn etwas sehen lassen von Unseren
Zeichen. Er ist es ja, der alles hört, der alles sieht."
Aufgrund dieses Wunders hat die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem einen sehr
hohen Stellenwert für die Muslime. Dass es sich bei der "weit
entfernten Moschee" tatsächlich um die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem
handelt, ist historisch gesichert.
Die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem ist für die Muslime das dritthöchste
Heiligtum nach der Kaaba in Mekka und der Prophetenmoschee in Medina. Nach
einem starken Hadith (überliefert von Buchari) haben die Muslime 16
oder 17 Monate in Richtung Jerusalem gebetet, bevor sie durch die Offenbarung
(Koran 2: 142-145, 149-150) erfuhren, dass sie nun in Richtung Kaaba beten
sollen.
15. Was verstehen Muslime unter "Ungläubigen"?
Um Missverständnisse zu vermeiden, benutzen deutschsprachige Muslime zur Bezeichnung von "Nicht-Muslimen" meist den Ausdruck "Nichtmuslim" anstatt "Ungläubige", um Andersgläubige nicht zu kränken oder als gottlos abzustempeln.
Missverständnisse entstehen häufig daraus, dass das Wort "Ungläubiger" ursprünglich aus dem deutschen Sprachgebrauch stammt und als Synonym für Gottloser / Atheist / Heide benutzt wurde. Aber anders als im älteren deutschen Sprachgebrauch, ist in den islamischen (arabischen) Quellen mit dem übersetzen Wort "Unglaube" (arabisch "Kufr") nicht grundsätzlich Atheismus oder Gottlosigkeit gemeint; genauer gesagt sind damit meist diejenigen beschrieben, welche entweder
a) den Islam nicht als ihren Glauben anerkennen oder solche,
b) welche den Islam als richtig erkannt haben und seine Wahrheit dennoch leugnen.
Somit ist der Begriff "Ungläubiger" im islamischen Sprachgebrauch nicht als Gottloser, sondern vielmehr als Nichtmuslim zu verstehen.
Häufig wird das arabische Wort "Kafir" einfach mit "Ungläubiger" übersetzt, weil es keinen anderen Begriff hierzu gibt. Hier lässt die deutsche Sprache zuwenig Spielraum für die eine perfekte Übersetzung.
Nebenbei sei bemerkt, dass Muslime, Christen und Juden an denselben Gott glauben und die Bezeichnung "Gottlose" die Leugnung des "eigenen Gottes" bedeuten würde. Es sollte allgemein bekannt sein, dass es eine islamische Pflicht des Muslims ist, Andersgläubige (besonders Christen und Juden) zu respektieren und zu schützen. Die Geschichte des Propheten und seiner Gefährten hat immer verdeutlicht, dass er ausdrücklich diese schützen lies, die an Gott glauben.
16. Der Prophet Ibrahim (Abraham)
Ibrahim war Monotheist (Eingottglaube) und verkündete die Lehre Allahs. Zu seiner Zeit folgte die gesamte arabische Halbinsel dieser Religion, die Gott ihm offenbarte.
Ibrahim hatte zwei Söhne, Ismail (Sohn von Abraham und Hagar und Stammvater der Araber) und Ishak / Isaak (Vater von Jakob, Stammvater der Israeliten). Von ihnen stammen die Propheten Moses, Jesus und Muhammad (Friede sei mit ihnen) ab.
Ibrahim errichtete die Kaaba, das erste Gotteshaus auf Erden mit seinem Sohn Ismail im Auftrage Gottes. Diese Kaaba existiert bis heute und ist das Zentrum der Muslime.
Er predigte, sich Gott, dem Barmherzigen, zu unterwerfen und Ihm allein zu dienen.
III. Den Islam kennen lernen
1. Wie werde ich Muslim?
Man kann den Übertritt zum Islam auf zwei Ebenen durchführen.
Der Übertritt auf privater Ebene ist der erste und wichtigste Schritt.
Voraussetzung ist, dass man sich intensiv mit dem Islam beschäftigt
hat. Man sollte nach allem fragen, was nicht verständlich ist. Auch
sollte man versuchen, neue Bekanntschaften zu Muslimen zu schließen,
die regelmäßig eine Moschee und islamische Veranstaltungen besuchen.
Auf diese Weise gelangt man, so Allah will, zu der tiefen Überzeugung,
dass der Übertritt zum Islam der einzig wahre Weg sein kann.
Der Übertritt soll ein Schritt des Herzens und der tiefsten Überzeugung
sein. Kein Mensch kann dazu gezwungen werden, wie es auch im Koran heißt:
"Es gibt keinen Zwang in der Religion".
Gesellschaftlich sieht der Übertritt zum Islam so aus: Man spricht
vor zwei Zeugen das Glaubensbekenntnis (die Schahada), es lautet: "Ich
bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allah gibt und dass
Muhammad Allahs Diener und Gesandter ist."
2. Besteht der Islam nur aus Regeln und Verboten?
Es ist leider ein häufiges Vorurteil, dass der Islam nur aus Regeln und Verboten besteht. Die erlaubten Dinge im Islam überwiegen. Die Religion des Islam schließt lediglich keinen Bereich des Lebens aus, man kann den Islam in allen Lebenssituationen als Rat und Hilfe hinzuziehen. Deshalb ist der Islam für Muslime allumfassend jedoch nicht einschränkend.
3. Warum gibt es Verse im Koran, die von manchen als "kriegerisch" bezeichnet werden? – Steht im Koran, dass man "Ungläubige" töten darf?
Zunächst ist zu sagen, dass der Koran nicht an einem Stück herabgesandt wurde, sondern über einen Zeitraum von 24 Jahren, jeweils einige Verse/Suren zu einer aktuellen Situation bzw. Problem. Dies ist durchaus wichtig zu wissen, da jeder Vers in seinem historischen, gesellschaftlichen Kontext zu interpretieren ist – also zu jedem Vers die Frage zu stellen ist, in welcher Situation ein Vers herabgesandt wurde und nicht "blind anzuwenden" ist. Dies haben bereits über Jahrhunderte hinweg muslimische Wissenschaftler getan und niemand von ihnen wird sagen, dass ein Muslim einen Nichtmuslim zu töten hat.
Die meisten der häufig als "kriegerisch" zitierten Verse stammen aus einer Zeit in der die Muslime von Mekka nach Medina auswanderten (sog. Hidschra), da sie dort von Unterdrückern von ihrer Glaubensausübung gehindert und gefoltert wurden und ihr Leben bedroht war. Sie wurden jedoch verfolgt und es kam in Medina zu einer kriegerischen Auseinandersetzung (auf deren Einzelheiten und teilweise religiösen Parteien wir hier in Kürze nicht eingehen können). In dieser Situation wurde den Muslimen die Kampfhandlung zur Verteidigung auferlegt. Die meisten Verse in denen solche Konflikte angesprochen werden, beziehen sich auf eine solche oder ähnliche Sachlage.
Der Koran ist jedoch als Ganzes zu sehen und man kann wie bei jedem Text immer einzelne Verse kontextlos herausreißen und ein verzerrtes Bild zeichnen.
4. Was ist ein Hadith?
Als Hadith bezeichnet der Muslim eine Geschichte aus dem Leben des Propheten Muhammad (sas) oder einen seiner Aussprüche. Die Sunna ist die Lebensweise des Propheten und wird häufig als Synonym für Hadith benutzt. Die Lehre des Islam baut vor allem auf zwei Säulen auf: dem Koran und der Sunna / dem Hadith.
Die islamische Hadithwissenschaft teilt Hadithe in Kategorien ein um Authentizitätsgrad eines Hadithes zu definieren. Z.B. wird ein Hadith als "Sahih" eingestuft (häufig übersetzt mit "gesund", "gesichert" oder "stark") wenn man hundertprozentig davon ausgehen kann, das der Prophet (sas) dies so wörtlich gesagt hat. Hierzu wurden die vielen Überlieferer eingehend auf Ihre Integrität geprüft um eine sichere Niederschrift eines korrekten Hadithes zu gewährleisten (die Überlieferer sind bis heute meist mit Biographie bekannt). Andere Kategorien sind u.a. "hasan" ("gut") und "da’if" (schwach). Es gibt auch erfundene / erlogene Hadithe, die aber anhand der eingängigen Quellen schnell falsifiziert werden können.
Wenn der Prophet eine Botschaft von Allah mit seinen Worten wiedergibt, spricht man von einem "Hadith Qudsi"
Bedeutende Hadithsammlungen sind u.a. von Buchari (194 n.H.-256 n.H bzw. 810 bis 870 n.Chr.) und Muslim (202 bis 261 n.H. bzw. 817-875 n.Chr.).
IV. Fragen zu den 5 Säulen des Islam
1. Muss eine schwangere Frau im Monat Ramadan fasten?
Schwangere Frauen müssen nicht fasten, wenn es ihrer Gesundheit
oder der des Kindes schadet.
Ein Beleg hierfür findet sich im Koran, Sura 2, Vers 185: "...
(über das Fasten) ... und wer krank ist oder auf einer Reise, so (faste
er) eine Anzahl von anderen Tagen, Allah möchte das leichte für
euch, ...". In diesem Fall ist die Schwangerschaft als Krankheit zu interpretieren.
Allgemein gilt, dass das Fasten keine Pflicht zur vorgeschriebenen
Zeit ist, wenn die Gesundheit des Fastenden dadurch ernsthaft gefährdet
ist.
Die medizinische Unfähigkeit zu fasten sollte im Einvernehmen mit
dem behandelnden Gynäkologen der Schwangeren geklärt
werden.
2. Gebetsrichtung
Die Muslime richten sich während ihrer Gebete gen Mekka. Sie beten Allah
an und verneigen sich in Richtung des Zentrums der Muslime, der Kaaba,
dem ersten Gotteshaus dieser Welt, daß von Abraham (Friede sei mit ihm)
erbaut wurde.
Wenn Muslime auf Reisen sind, helfen Kompasse zur Bestimmung der Gebetsrichtung.
Mit Hilfe von den Koordinaten der Orte auf der Welt (Längen- und Breitengrade)
kann man die Richtung der Kaaba in Mekka errechnen.
Die Gebetsrichtung ist ein Teil des Gebets, dessen Einhaltung (von nicht
vermeidbaren Abweichungen abgesehen) wichtig ist. Man sollte sie
aber nicht überbewerten. Es geht vor allem darum, daß wir uns im Gebet
Allahs Willen unterwerfen und ihm aus eigenem Willen dienen in der festen
Überzeugung, daß Er uns Seine versprochene Barmherzigkeit schenkt und uns
- so Er will - ins Paradies eingehen läßt.
3. Fragen zur Pilgerfahrt
Darf man als Nichtmuslim Mekka betreten? Nichtmuslimen ist es
nicht erlaubt, Mekka zu betreten. Zu diesem heiligen Bezirk gehört auch
ein Bereich, der sich ca. 20km um Mekka herum erstreckt. Das hat den Grund,
daß Mekka (und übrigens auch Medina) zu den heiligen Städten gehören, in denen sich die Gläubigen zu ihren Gottesdienst zurückziehen. Der Besuch dieser Stätten ist mit bestimmten Regeln verbunden, die einem Nichtmuslim nicht auferlegt werden können. Zudem würden Touristen wahrscheinlich den ungestörten Gottesdienst verhindern.
4. Kaaba
Die Kaaba ist ein würfelförmiges Gebäude inmitten der heiligen Moschee in Mekka. Ihr Gemäuer wird von einem schönen schwarzen Stoff mit Stickereien überzogen, welcher regelmäßig gewechselt wird. Muslime glauben daran, dass sie vom Propheten Abraham und seinem Sohn Ismail (Friede sei auf beiden) als erstes Gotteshaus erbaut wurde. Seitdem musste sie mehrmals
repariert bzw. rundum renoviert werden. Die Kaaba war auch vor dem Islam
ein wichtiges Pilgerziel. Für die Muslime hat die Kaaba folgende Bedeutungen:
-
Beim Gebet richten sich alle Muslime in der ganzen Welt zur Kaaba hin.
-
Ein wichtiger Teil der Pilgerfahrt ist, sieben mal um die Kaaba zu laufen.
5. Was bedeutet die Steinigung der Säulen während der
Pilgerfahrt?
Während der Pilgerfahrt wird der Teufel symbolisch gesteinigt.
Hierbei folgen wir dem Vorbild des Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm).
Der Sinn liegt darin, dass sich der Pilger mit dieser symbolischen Tat
von seinen schlechten Neigungen und Gelüsten distanziert und sich
von seiner (natürlichen) Schlechtigkeit, die er als Geflüster
des Teufels interpretiert, durch seinen Verstand und durch die gelebten
moralischen Werte freimacht.
Man sollte wissen, dass der Muslim nach so einer Pilgerfahrt von seinen
Sünden befreit wird. Er macht diese symbolische Steinigung also auch,
um einen neuen Anfang für eine edle Lebensführung zu finden.
6. Diabetes und Ramadan
Ein Diabetiker darf im Ramadan nicht fasten, da er sich sonst ernsten gesundheitlichen Schaden zufügt, was nicht dem Islam entspricht.
Man sollte sich vor Augen halten, dass Gott das Fasten in solchen
Fällen nicht vorschreibt, es sogar verbietet, wenn die Gesundheit
des Muslims ernsthaft gefährdet ist.
Während es den akut Kranken möglich ist, das Fasten
zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, hat ein chronisch Kranker
(Diabetes) diese Möglichkeit nicht. Ihm bleibt nur noch die vom Islam
vorgeschriebene Möglichkeit, täglich einen Armen zu speisen,
wenn man finanziell dazu in der Lage ist. Da dies in der Regel in Deutschland
unüblich ist, ist es auch möglich, hierfür einen entsprechenden
Geldbetrag zu spenden (ca. 7 EUR pro Tag). Dieses Geld muss aber unbedingt
an arme Menschen weitergeleitet werden und darf nicht für andere Zwecke
benutzt werden. Diesbezüglich kann man sich an eine örtliche
Moschee wenden.
7. Muss eine Mutter, die ihr Kind stillt, im Ramadan fasten?
Es gilt folgender Grundsatz: Wenn die Gesundheit der Mutter oder des
Kindes gefährdet wird, ist die Mutter vom Fasten befreit. Die Ramadantage,
die sie nicht gefastet hat, müssen nachgeholt werden. Wenn eine Mutter,
die ihr Kind stillt, gesundheitlich in der Lage ist, im Ramadan zu fasten
und dies dem Kind nicht schadet, ist das Fasten für sie eine Pflicht.
8. In welchen Monaten soll man fasten?
Der Prophet Muhammad (s) fastete in zwei Monaten außer Ramadan
besonders viele Tage. Dies sind die Monate Muharram (1. Mondmonat) und
Shaaban (8. Mondmonat, Monat vor Ramadan). Im Monat Ramadan ist das Fasten
Pflicht, in den Monaten Muharram und Shaaban ist das Fasten erwünscht
und wird von Allah inschaallah (so Gott will) reichlich belohnt.
9. Die 5 Säulen des Islam
Unser Prophet Mohammed (Friede sei auf Ihm) hat gesagt:
"Islam (wörtl: Frieden und Unterwerfung unter dem Willen Gottes) bedeutet:
-
dass man bezeugt, dass es keinen Gott außer Gott gibt und
Mohammed der Gesandte Gottes ist,
-
dass man die täglichen Gebete verrichtet,
-
das jährliche Fasten hält,
-
die Pilgerfahrt vollzieht
-
und die Zakkat (Pflichtabgabe) zahlt".
Zum Gebet. Der Islam hat für jeden Tag fünf allgemeine
Gebete vorgeschrieben. Während des Gebets wendet sich der Muslim allein
dem Schöpfer und schiebt alle weltlichen Einflüsse beiseite.
Vor dem Gebet muss der Gläubige eine rituelle Waschung vollgezogen
haben.
Zum Fasten. Der Fastenmonat Ramadan ist der 9.te Monat im Mondkalender.
An jedem Tage dieses Monats muss sich der Gläubige vom Essen,
Trinken und vom geschlechtlichen Verkehr enthalten, und zwar von Morgendämmerung
bis zum Sonnenuntergang. Erleichterungen gibt es u.a. für Kranke,
Reisende, Frauen mit
monatlicher Regel. Mehr zu dem Thema finden Sie in unserer FAQ-Liste.
Zur Pilgerfahrt. Der Muslim muss ein mal in seinem Leben die Pilgerfahrt
nach Mekka (in Saudi Arabien) durchführen, wenn er finanziell und
gesundheitlich dazu in der Lage ist.
Zakkat ist die jährliche Pflichtabgabe an die Armen. Es wird ein
gewisser Prozentsatz (ca. 2,5%) von dem Geld, das innerhalb des ganzen
Jahres nicht gebraucht wurde, gespendet. Die Zakkat ist eine religiöses
Gebot und gleichzeitig eine soziale Verpflichtung. Die Gott-Mensch-Beziehung
(Gottesdienst) und die Mensch-Menschkomponente (Dienst an den Menschen)
werden hier, wie in vielen anderen Handlungen des Islam, verwirklicht.
Darüberhinaus ist die Zakkat hinstorisch unzählig belegt eine
gerade revolutionäre Institution, die manch Volk(swirtschaft) vor
dem Ruin gerettet hat. Sie bezweckt, dass die Aufspaltung Gesellschaft
sich in zwei Gruppen (nämlich sehr viele Reiche und sehr viele Arme)
verhindert wird. Der Muslim ist bei der Abgabe selbst verantwortlich gegenüber
Allah, er wird von keiner Behörde kontrolliert.
10. Id al fitr (Fest am Ende des Fastenmonats Ramadan)
An diesem Tag beglückwünschen sich die Muslime meist mit:
Kull 'am wa antum bi chair,
bayram mubarak olsun,
Id Mubarak
(Mögen die Tore des Paradieses für all jene geöffnet
sein, die auf Allahs Wege Gutes anstreben.
Alles Gute zum Id.)
An diesem Tag werden sehr viele Besuche innerhalb der Verwandschaft unternommen.
Die Kinder erhalten meist Geschenke. Das Fest wird in einigen Kulturkreisen
auch Zuckerfest genannt, weil vor allem die Kleinen reichlich mit Süßigkeiten
beschenkt werden. Kinder freuen sich auf den Id, wie sich die christlichen
Kinder auf Weihnachten freuen. In vielen Moscheen wird z.B. ein Nachmittag
der drei Festtage speziell für die Kinder reserviert, die in die Moschee
kommen und dort nach gemeinsamen Spielen und Wettbewerben von der Moschee
beschenkt werden.
Was der Prophet(s) zu Id getan hat (Sunna):
-
am Morgen früh aufstehen
-
ein Bad nehmen
-
die Zaehne putzen
-
die besten Kleider, die er hatte, anziehen
-
Parfum nehmen
-
Bevor er das Haus verließ, aß er etwas Süßes, z.B.
eine Dattel.
-
Er ging schon sehr früh zu dem Ort, wo das Id-Gebet stattfinden soll
-
Der Prophet (s) verwendete, um zum Id-Gebet zu gehen, einen Weg und um
wieder zurückzukehren einen anderen.
-
er ging zu Fuß
-
auf dem Weg zum Id-Gebet sprach er langsam die folgenden Worte: "Allahu
Akbar, Allahu Akbar, Laa ilaaha illallahu Wallahu Akbar, Allahu Akbar,
Wa lillahil Hamd." (Übersetzung: Allah ist der größer (als
alles auf der Welt), es gibt keinen Gott außer Allah. Allah ist der
größer (als alles auf der Welt). Der gesamte Dank und Lob gebührt
ihm.)
-
Der Prophet(s) hat die Zakat-ul fitr vor dem Id an die Armen verteilt.
Falls der Muslim es bisher verpasst hast, sollte er versuchen es noch vor dem
Id-Gebet zu geben. Es kurz vor dem Gebet zu geben ist zwar OK, aber es
spricht gegen den Sinn und den Zweck der zakat-ul fitr.
11. Beginn der Menstruation vor dem Fastenbrechen im Ramadan
Wenn die Periode vor dem Fastenbrechen beginnt, muss der Tag nachgeholt
werden. Vergleichbar ist es mit dem Gebet: Wenn die Menstruation vor dem Fastenbrechen
eintritt, kann die Frau nicht mehr beten, wie soll sie nicht beten aber fasten
können? Der Tag ist also nicht zu Ende gefastet und muss nachgeholt
werden.
Die Frau des Propheten konnte wegen dem verfrühten Beginn ihrer
Periode ihre Pilgerfahrt mit dem Propheten nicht vollständig machen, obwohl sie eigens
dafür die Strapazen der Reise auf sich genommen hat. Sie weinte deswegen,
musste sich jedoch mit ihrem Schicksal zufrieden geben:
Aisa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der
Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, bei ihr eintrat, während
sie ihre Monatsregel bei Sarif vor der Erreichung Mekkas bekam und deshalb
weinte. Er fragte: "Was ist mit dir los, hast du deine Regel bekommen?"
Aisa sagte: "Ja!" und der Prophete sagte: "Das ist eine Sache, die Allah
den Töchtern Adams auferlegt hat. So verfahre mit allen Dingen, die
ein Pilger gewöhnlich vornimmt, mit Ausnahme der Umkreisung des Hauses
[..]"
Zwei weitere Hadith:
Aicha (die Frau von dem Propheten Friede sei auf ihn) hat berichtet,
dass "Fatima bint abi Habich" die monatlichen Regel hatte, und der Prohet
(s) hat ihr untersagt zu beten, solange sie sie noch hat. (Überliefert
vom Nissaii)
Aisa berichtete: >> Fatima, Tochter des Abu Hubais kam zum Propheten,
Allahs Segen und Friede auf ihm und sagte: "Oh Gesandter Allahs, ich bin
eine Frau die ihre Monatsregel so oft erlebt, dass ich zu dem rituellen
Zustand der Reinheit nicht gelangen kann! Soll ich nun das Gebet sein lassen?"
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Nein! Denn
es handelt sich dabei um eine Blutader, nicht um eine Monatsregel: (so
verfahre wie folgt): Wenn du deine Regel hast, so lasse das Gebet sein.
Und wenn diese zu Ende ist, so wasche das Blut von dir ab und Bete.[..]"
<<(Überliefert von Buchari - also authentische Überlieferungskette)
In einem anderen Hadith berichtet Aicha, dass der Prophet (s) ihnen befohlen
hat, die versäumten Tage des Ramadans wegen der Regel nachzuholen,
nicht aber die Gebete. (Überliefert von Tarmidi)
12. Nasenbluten beim Fasten
Nach Meinung einiger Gelehrter (z.B. Qaradawi) bricht das Nasenbluten
das Fasten nicht, da es sich der Kontrolle des Gläubigen entzieht.
Allerdings darf das Blut nicht absichtich heruntergeschluckt werden. Wenn
es aber unkontrollierbar den Rachen herunterläuft, kann das Fasten
fortgesetzt werden.
13. Absicht während des Fastens
Das Fasten an sich ist nur ein Teil des Gottesdienstes, den Allah den
Muslime auferlegt hat. Hohen Stellenwert hat auch die Absicht, mit der
Muslim das Fasten durchführt. In diesem Sinne gibt es "gottesdienstliches"
Fasten und Fasten ohne islamischen Hintergrund. (Letzteres muss deswegen
aber auch nicht schlecht sein...)
Das islamisch vorgeschriebene Fasten (eine der fünf Säulen
des Islam) ist ein Gebot, dass sich an gesunde Menschen, die durch
das Fasten nicht gesundheitlich zu Schaden kommen, richtet. Der entscheidende
Punkt ist, dass man für Gott fastet, also nicht aus anderen weltlichen
Gründen. Ein Mensch mag technisch korrekt fasten, dennoch wird dieses
Fasten bei Gott nicht belohnt, wenn es nicht um seiner Willen geschieht.
Weltliche Gründe für das Fasten sind beispielsweise:
-
Fasten, weil alle anderen Muslime in der Umgebung es auch tun
-
Fasten, weil man dadurch sein Übergewicht bekämpft
-
Fasten, weil dies eine Kur vorschreibt.
Wie gesagt, vor allem die letzten beiden Gründe können natürlich
für den Menschen (so auch für den Muslim) von Nutzen sein, sind
natürlich auch nicht islamisch verwerflich, haben aber keine religiöse
Bedeutung.
14. Müssen auch Kinder während des Monats Ramadan fasten?
Grundsätzlich gilt, dass die islamischen Richtlinien (insbesondere
die aus den 5 Säulen) für Muslime ab der Zeit der Pubertät
gelten. Dies gilt insbesondere für das Fasten.
Die Kinder werden in den islamischen Gesellschaften spielend an den
Fastenrythmus gewöhnt; indem man ihnen beispielsweise die Möglichkeit
gibt, es einmal am Wochenende zu versuchen.
15. Kosmetika im Ramadan
Das Benutzen von Parfum, Ölen etc. bricht das Fasten nicht!
Es ist also nicht haram (verboten) diese zu gebrauchen. Die Mehrheit
der Rechtsgelehrten sieht darin keine Handlung, die das Fasten bricht oder
die Belohnung dafür verringert. Einige wenige Gelehrten behaupten,
dass die jeweilige Substanz (Parfum, Öle etc.) von der Haut aufgesogen
wird und somit in den Blutkreislauf gelangt und das Fasten bricht. Andere argumentieren, dass starke Gerüche beispielsweise Einfluss auf Hunger o.ä. haben könnten und deshalb vermieden werden sollten.
Jedoch kann das Fasten nur dadurch gebrochen werden, dass etwas durch die
natürlichen Eingänge des Körpers in den Körper gelangt.
Diese sind der Rachen und die Nase.
Das Zähneputzen bricht das Fasten nicht!
Auch darin sieht die Mehrheit der Rechtsgelehrten keine Handlung, die
das Fasten bricht oder die Belohnung dafür verringert. Selbstverständlich
muss bewußt darauf geachtet werden, dass beim Zähneputzen
nichts heruntergeschluckt und anschließend der Mund gut ausgespült
wird. Eine Minderheit von Gelehrten ist der Meinung, dass das putzen
der Zähne während des Fastens verpönt sei. Sie begründen
es damit, dass der beim Fasten aufkommende Mundgeruch unterdrückt
werde, wobei dieser doch laut Hadith bei Allah besser sei als der Geruch
von Moschus. Jedoch hat dieser Vergleich nur symbolischen Charakter und
stellt somit kein Verbot dar, sich die Zähne zu putzen.
Auch Lippenpflegemittel dürfen benutzt werden, sofern man sicherstellt,
dass hiervon nichts in den Rachen kommt und runtergeschluckt wird. Unserer
Meinung sollte davon während der Fastenzeit abgesehen werden, es sei
denn, es die Lippen müssen aus medizinischen Gründen gepflegt
werden.
16. Wie wird das Tarawihgebet gebetet?
Das Tarawihgebet wird in der Gemeinschaft in der Moschee im Fastenmonat
Ramadan gebetet. Es findet nach dem Nachtgebet (Ischaa) statt.
In den meisten Moscheen gibt es dabei folgenden Ablauf: Man betet acht Rak'at "laut". Jeweils zwei machen eine Gebetseinheit
aus. Anschließend wird das Witr-Gebet gebetet, das aus drei Rak'at
besteht. Einige Moscheen, oftmals türkische, beten statt der acht
Rak-at auch 20.
Sonst ist das Terawihgebet wie jedes andere. Es ist ein freiwilliges
Gebet (Sunna). Der Muslim kann es auch alleine zu Hause verrichten, wenn
er keine Möglichkeit hat, hierfür zur Moschee zu gehen.
17. Umgang mit dem Ehepartner während des Fastens
Eine Berührung, Umarmung oder Kuss mit dem Ehepartner
ist im Ramadan erlaubt. Ausdrücklich verboten ist nur der Geschlechtsverkehr.
Einige Rechtschulen sehen hierin jedoch einen Grund dafür, Wudu / die Gebetswaschung neu machen zu müssen. Regel ist, dass alles was zum Essen, Trinken
oder Geschlechtsverkehr führen könnte besser vermieden werden
sollte, um keine Versuchung darzustellen.
V. Tod und Bestattung im Islam
1. Bestattungsregeln im Islam
Auszug aus einer Pressemitteilung des Zentralrats der Muslime in Deutschland zum Gesetzentwurf der Landesregierung NRW über das Friedhofs- und Bestattungswesen: "(...) Die sarglose Erdbestattung ist im Islam die einzige erlaubte Bestattungsart. Jede andere Art ist den Muslimen nur im Notfall als Ausnahme - zum Beispiel bei Seuchen-, Überschwemmungs- oder Erdrutschgefahr - erlaubt. Seit mehr als zwanzig Jahren wird die sarglose Bestattung aufgrund von Vereinbarungen zwischen manchen Kommunen und den islamischen Gemeinden, wie in Aachen, problemlos und umweltbewusst durchgeführt. Das Fehlen dieser Möglichkeit in vielen Gemeinden führte zum verstärkten Überführen Verstorbener in die Ursprungsländer. Dies bringt zur Zeit vermehrte soziale Schwierigkeiten mit sich, da heutzutage der eigentliche Familienverband der meisten Muslime in Deutschland ist, wo die Muslime mittlerweile in der dritten Generation leben. Dazu kommt die zunehmende Zahl der eingebürgerten Muslime und die große Zahl deutschstämmiger Muslime.
Die Wiederbenutzung des Grabes ist im Islam im Allgemeinen erlaubt. Prinzipiell sollte man aus islamischer Sicht von der Wiederbenutzung alter Grabstätten absehen, solange kein dringender Bedarf dazu besteht. Nach manchen Lehrmeinungen und Traditionen, denen die türkischstämmigen Muslime folgen, darf die Totenruhe nicht gestört werden. Lösungs- bzw. Kompromissbedarf auf Gemeindeebene besteht weiterhin bezüglich dieser Einzelheit. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt diese Möglichkeit in Vereinbarung mit den Friedhofsträgern zu.
Die Bestattung soll nach islamischer Tradition zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Im vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir Möglichkeiten einer früheren Bestattung unter Beachtung aller medizinischen und forensischen Gesichtspunkte.
Wir bemängeln die Beschränkung mancher Rechte auf die "Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts" sind. Diese Rechte sollten unserer Ansicht nach auf die "Religionsgemeinschaften, die die Gewähr für Dauer bieten" ausgeweitet werden. Die islamischen Gemeinden genießen nicht den Status der Körperschaft und werden ihn in absehbarer Zeit nicht erlangen können. Sie müssen aber die Belange der in Deutschland lebenden 3,2 Millionen Muslime in Bezug auf Bestattungsriten wahrnehmen. Durch die Gewährleistung der Dauerhaftigkeit können sowohl ihre Interessen als auch das öffentliche Interesse bezüglich der gesicherten Pflege und Trägerschaft geschützt werden.
Feuer- und Wasserbestattung kommen für die Muslime nicht in Betracht. Dennoch betrachten wir das Verstreuen von Asche als diskussionsbedürftig im Hinblick auf Pietät und Menschenwürde."
2. Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen
Wir leben in einem Land, in dem unsere Nachbarn in der Regel einer anderen
Religion angehören. Ist es erlaubt, an der Beerdigung eines nichtmuslimischen
Nachbarn oder Freundes teilzunehmen?
Islam ist eine Religion, die großen Wert auf zwischenmenschliche
Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollten daher von
Höflichkeit und Güte geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist,
hat auch einen Anspruch darauf (Koran 60, 8). Die Teilnahme an Beerdigungen
oder Beileidsbekundungen zum Tode eines Menschen sind eine Form der "Güte"
(al birr), die allen Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit
zukommt, solange sie nicht den Islam bekämpft haben.
Deswegen dürfen Muslime an Begräbnissen von nicht-muslimischen
Verwandten, Freunden und Nachbarn als eine Form von menschlicher Güte
und auch aus Höflichkeit teilnehmen. Auch sollte man den Angehörigen
seine Anteilnahme aussprechen. So wird berichtet, der Prophet habe einem
seiner Gefährten befohlen, seinen nichtmuslimischen Vater zu beerdigen,
als er von dessen Tod erfuhr. Es wird auch berichtet, dass der Prophet
(a.s.) aufstand und Respekt für eine vorbeigetragene Leiche zeigte.
Als ihm seine Gefährten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen
um keinen Muslim, sondern eine Jüdin, entgegnete er: "Hatte sie denn
keine menschliche Seele?" Das bedeutet, dass eine menschliche Seele
im Leben und im Tod geachtet werden muss.
Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde,
Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen.
Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen,
noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens
starben.(…)
Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg.
3. Dürfen Muslime in Deutschland in einem Sarg begraben werden?
Die Toten werden im Islam normalerweise ohne Sarg begraben. Sie werden
in einem Tuch gehüllt mit der rechten Seite Richtung Mekka liegend
in ihr Grab gelegt. Üblicherweise wird im Grab (durch ein schräg
eingelassenes Brett oder ähnliches) eine kleine Kammer eingerichtet,
so dass die Erde nicht direkt auf den Leichnahm geschüttet wird.
Es ist allerding erlaubt, die Toten im Sarg zu begraben, wenn es von
den Behörden eines Landes so vorgeschrieben wird. Hier in Deutschland
gibt es inzwischen sehr viele Orte, an denen man im Einvernehmen mit den
Behörden die Toten nach der islamischen Art (also ohne Sarg) begraben
darf. Wenn es nicht übermäßig große Umstände
macht, soll man die Leiche an einem solchen Ort bestatten.
4. Erben unter Muslimen und Nichtmuslimen
1. Kann ein Muslim einen Nichtmuslim beerben?
Ein Muslim kann weder seine Erben noch deren Erbanteile ganz willkürlich
festlegen, nur über ein Drittel seines Vermögens kann er frei
verfügen, die Verteilung der anderen beiden Drittel sind klar definiert.
Allah der Gerechte und Allweise, hat im Koran und in der Sunna die Art
und Weise des Erbens festgelegt, damit es unter den Menschen nicht zu Streit
und Unterdrückung durch die Verteilung des Vermögens nach dem
Todesfall kommt. Die Erbschaft gehört zu den Dingen, die im Koran
sehr detailliert beschrieben wurden, da der Tod in der Natur der Menschen
liegt und wegen seiner Unveränderlichkeit eine unveränderliche
Gesetzgebung von Allah erforderte. Ein Muslim kann einen Nichtmuslim nicht
als Erben einsetzen. Dies leitet sich aus folgenden Hadith ab: Usama Ibn
Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet,
Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen,
und der Ungläubige (beerbt) nicht den Muslim!" (Buchari - gesicherte
Überlieferung). Wenn nun ein Muslim einem Nichtmuslim nach seinem
Tod ein Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er lediglich
die Möglichkeit, ihm von diesem oben genannten Drittel etwas zukommen
zu lassen, über das er frei verfügen kann.
2. Darf ein Nichtmuslim einen Muslim beerben? Hier ist der gleiche Hadith
zu zitieren, der in der obigen Frage genannt ist. Ein Nichtmuslim darf
also keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf nach dem Tod eine Nichtmuslim
kein Erbe vom Nichtmuslim annehmen. Wenn nun der Nichtmuslim den Muslim
trotzdem Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er die Möglichkeit,
ihm dies ZU SEINEN LEBZEITEN zu schenken. Sobald er aber gestorben ist,
gilt dies als Erbe und ist deshalb nicht anzunehmen.
Wie geht nun aber ein übergetretener Muslim damit um? Wenn seine
Eltern Nichtmuslime sind, so sollte er ihnen vorschlagen, ihm das zur Frage
stehende Vermögen zu ihren Lebzeiten zu überschreiben. Wenn dies
nicht vor ihrem Tod geschieht und er testamentarisch beerbt wird, so darf
er das Vermögen nicht behalten. Er sollte es
einer islamischen Institution spenden. Diese Spende ist keine Sakat, sie
darf nicht als Ersatz für die Sakat (Pflichabgabe) betrachtet werden.
3. Wie gehen wir als hier in Deutschland lebende Muslime allgemein mit
der Erbschaft um? Gerade weil das Erbe durch Allah so genau definiert ist,
sollten Muslime sich an die Regeln des Islams halten und einen Notar wenden
und ihr Erbe dementsprechend festlegen. Wenn der Muslim dies nicht tut,
wird sein Erbe nicht korrekt verteilt.
5. Beerdigung in Deutschland
Wie Muslime in Ihren Ursprungsländern bestattet werden,
hängt von den Gegebenheiten und der Gesetzgebung vor Ort ab, die selbstverständlich
in den sogenannten islamischen Ländern nicht einheitlich ist. Deswegen
möchten wir uns bei der Beantwortung dieser Frage auf Deutschland
beziehen. (Deutschland ist unsere Heimat geworden und wird zu 99% auch
der Ort sein, an dem wir bestattet werden.)
Hier in Deutschland ist es inzwischen in einigen Bundesländern von der Gesetzgebung her möglich,
dass Muslime nach den Bestimmungen des Islam bestattet werden. Es
hängt jedoch von der Durchsetzungsfähigkeit der Muslime in den
Kommunen ab, inwiefern sich dieses verbriefte Recht auch in die Realität
umsetzen läßt. Leider ist es eine Tatsache, dass nicht
jede Stadtverwaltung den friedvollen und toleranten Geist ihrer eigenen
Verfassung lebt... Aus diesem Grunde sind die islamischen Gräber in
Deutschland noch rar gesät. Ein großer Teil der hier verstorbenen
Türken wird in der Türkei bestattet. Andererseits gibt es sogar islamische Friedhöfe in Deutschland, z. B. in Aachen/Hüls.
In der Regel wird der sterbende Muslim bis zu seiner letzten Stunde
von seiner Familie begleitet. Wie Sie wissen, hat die Familie unter den
Muslimen einen anderen (höheren) Stellenwert als dies leider in unserer
Gesellschaft üblich geworden ist. Die Familie weicht also nicht nur
dem Sterbenden sondern auch schon dem alternden Menschen nicht von der
Seite. Es sind jedoch Beobachtungen zu machen, die annehmen lassen, dass
dieser Vorzug im Zuge der hier aufwachsenden Generationen nicht aufrecht
erhalten werden kann.
Das Waschen des Leichnams ist eine vorgeschriebene islamische Pflicht,
die sich aus der Lebensweise des Propheten, Friede sei mit ihm, ableitet.
Somit hat jeder Muslim im Sinne der Religionsfreiheit das Recht, gewaschen
zu werden, wenn er stirbt. Auch hier gilt jedoch leider, dass die
Umsetzung dieses Rechtes nicht überall eingefordert wird. Wenn der
Körper des Toten wegen seiner zu großen Versehrtheit keine Waschung
zuläßt, wird der Tote selbstverständlich nicht gewaschen.
6. Welche Bedeutung hat der Besuch von Gräbern?
Man soll den Gräberbesuch ruhig und gefaßt vollziehen. Es
war dem Propheten zutiefst verhaßt, laut zu heulen und zu jaulen
oder seine Kleider aus Trauer zu zerreißen. Die Trauer über
einen Toten sollte drei Tage andauern. Man soll sagen: "Von Allah kommen
wir und zu Ihm ist die Rückkehr". Die Taten des Menschen hören
mit seinem Tod auf. Durch unsere Taten können wir dem Toten nicht
mehr helfen. Also ist das Verteilen von Brot o.a. nicht zu Gunsten des
Toten. In einem Ausspruch des Propheten heißt es (ungefähre
Übersetzung): "Wenn der Sohn Adams stirbt, reißen seine Taten
ab, bis auf dreierlei: Wissen, woraus andere Nutzen ziehen, eine laufende
Spende und ein rechtschaffener Sohn, der für einen Bittgebete spricht."
Was heißen soll, dass man
-
durch Bücher/Lehre usw. die man zu Lebzeiten geschrieben/gelehrt hat
(und die Menschen auch nach dem Ableben
-
Nutzen daraus ziehen),
-
durch eine Spende, die weiterhin hilft (Moscheebau usw.) oder
-
durch eine gute Erziehung seiner Nachkommenschaft
auch nach dem Ableben Belohnung bekommt. Nicht jedoch durch aktive Hilfe
der Hinterbliebenen usw.
7. Trauer um Tote
Zum Thema Trauer gibt es ein Hadith: Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf
ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm,
sagte: "Zu uns gehört nicht derjenige, der seine Wangen schlägt,
sein Hemd zerreißt und das Brauchtum der Gahiliyya (= Zeit der Unwissenheit
vor der Islam) eraufbeschwört!" (überliefert von Buchari,
authentische Überlieferung). Der Prophet, Friede sei mit ihm, verbot
damit die Trauerrituale, die vor der Zeit des Islam üblich gewesen
waren. Die Trauer über einen Verstorbenen muss sich in Grenzen
halten. Man soll drei Tage um den Toten trauern. In dieser Zeit werden
die Beileidsbesuche abgestattet.
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm berichtete: "Wir traten mit dem Gesandten Allahs,
Allahs Segen und Friede auf ihm, beim Schmied Abu Saif, dem Pflegevater
des Ibrahim (Sohn des Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm), ein. Der
Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, nahm Ibrahim zu sich
auf, küßte ihn und atmete seinen Geruch ein. Später traten
wir noch mal bei ihm ein, als Ibrahim (im Sterben lag und) seine letzten
Atemzüge aufgab. Da begannen die Tränen des Gesandten Allahs,
Allahs Segen und Friede auf ihm, zu fließen. Ein Gefährte sagte
dann zu ihm: "Weinst du auch, o Gesandter Allahs?" Der Prophet erwiderte:
"O Ibn Auf, das gehört zur Barmherzigkeit". Bei einer weiteren Träne
fuhr der Prophet fort: "Wahrlich, das Auge tränt, das Herz trauert
und wir sprechen nur Worte, die unseren Herrn wohlgefällig sind."
(überliefert von Buchari, authentische Überlieferung)
8. Über das Paradies und die Hölle
Der Glaube an das Paradies und an die Hölle gehört bei den
Muslimen zu den 6 Glaubensartikeln, nämlich zum fünften Glaubensartikel,
dem Glauben an das Jüngste Gericht, das eine Belohnung (Paradies)
oder eine Bestrafung (Hölle) für das Leben im Diesseits zur Folge
hat.
Wir glauben daran, dass jedes Lebewesen, das aus freien Stücken
an den einen Gott glaubt, dem Erschaffer allen Seins, und Ihm keine andere
Gottheit beigesellt durch die Barmherzigkeit Gottes ins Paradies gelangt.
Dem Eintritt ins Paradies geht eventuell eine Bestrafung in der Hölle
zuvor (Abbüßen für seine Sünden). Weder im Paradies
noch in der Hölle gibt es den Tod. Das Leben wird unendlich sein.
Der Glaube an das Paradies und an die Hölle birgt den Gedanken
der Gerechtigkeit Gottes in sich. Das Leben im Diesseits wird als Übergangsphase,
als Prüfung angesehen. Die Gerechtigkeit Gottes besteht darin, seine
Diener für ihre guten Taten zu belohnen und für die schlechten
Taten zu bestrafen. Wir glauben jedoch auch an die Barmherzigkeit Gottes,
der die guten Taten zehnfach oder mehr belohnt und die schlechten Taten
nur einfach bestraft. Jeder Diener Gottes kann der Strafe der Hölle
entgehen, wenn er Gott aufrichtig und reuevoll um Vergebung seiner Fehltritt
bittet.
8. Ist Sterbehilfe (Euthanasie) im Islam erlaubt?
Sterbehilfe (Euthanasie) ist im Islam nicht erlaubt. Der Islam betrachtet menschliches Leben heilig und es muss soweit wie möglich geschützt werden. Es ist weder zulässig, ein anderes menschliches Wesen zu töten, noch ist Selbstmord erlaubt.
Es ist die Aufgabe des Arztes und der Verwandten des Patienten, ihn zu betreuen und sich um den Patienten zu sorgen, um Schmerz und Leid zu verringern. Sie dürfen jedoch unter keinen Umständen den Kranken töten.
Im äußersten Falle ist es erlaubt, in einer scheinbar aussichtslosen Lage, Allah um das Beste für sich zu bitten – in einem Hadith heißt es:
Niemand soll sich nach dem Tode sehnen weil ihn ein Unglück getroffen hat. Wenn jemand von euch so sehr des Lebens überdrüssig ist, sollte er sagen: "Oh Allah, erhalte mich am Leben, solange das Leben besser für mich ist, und nimm mich (zu Dir), wenn der Tod besser für mich ist."
(gesichertes Hadith, überliefert von Buchari und Muslim)
9. Was sagt der Islam zum Selbstmord / Suizid?
Der Suizid ist im Islam verboten. Allah hat das Leben geschenkt und nur Er darf es wieder nehmen.
Im Koran (Sura 4, Vers 29) heißt es u.a.: "... Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss barmherzig gegen euch."
In einem Hadith (von Buchari überliefert - also mit authentischer Überlieferungskette) heißt es:
Al-Hasan berichtete, dass Gundub berichtete, dass der Prophet Muhammad, Allah Segen und Friede auf ihm sagte: Ein Mann litt an Verletzungen und beging deshalb Selbstmord. Allah sagte dazu "Mein Knecht nahm sich das Leben und ist Mir damit zuvorgekommen; Ich verwehre ihm das Paradies."
VI. Nahrungsmittel
1. Sind Gelatine und Essig als Nahrungsmittel für Muslime
erlaubt?
Yusuf al-Qaradhawi und andere Gelehrten unserer Zeit
haben auf einem Kongress; vor einigen Jahren zur Gelatine festgestellt:
Gelatine gehört zu den Dingen, die - sofern sie aus dem Knochenmark
des Schweins erzeugt wird - in ihrem Ursprung verboten, jedoch durch die
chemische Umwandlung und neue molekulare Zusammensetzung zu Erlaubtem werden.
Weitere Beispiele: Das unreine Abwasser von den Kanalisationen wird durch
Kläranlagen gesäubert und ist dann erlaubt einzunehmen. Hierbei
sprechen die Gelehrten von Tahuiil (Umwandlung).
Allerdings gibt es hierzu auch andere Meinungen. Einige Gelehrte meinen,
dass Gelatine nicht erlaubt ist.
Unserer Meinung nach kommt die Unstimmigkeit der Gelehrten im Punkt
Gelatine aus folgender Überlegung: Während beispielsweise das
Alkoholverbot auf die berauschende Wirkung des Alkohols zurückzuführen
ist, die ja beim Essig nicht mehr vorhanden ist, ist beim Schweinefleisch
nicht klar, was seine Unreinheit ausmacht. Daher weiß man auch nicht,
ob diese unreinen Elemente bei der Umwandlung von Schweinefleisch zu Gelatine
vernichtet werden.
2. Verzehr von Raubtierfleisch
Im Islam ist der Verzehr von Raubtierfleisch verboten. Dies geht aus
einem Hadith hervor, den sowohl Buchari als auch Muslim berichten, nach
dem der Prophet (Friede sei auf ihm) "das Essen wilder Tiere verbot, die
Fangzähne haben, und von Raubvögeln mit Krallen." (gesicherte Überlieferung).
"Wilde Tiere" bedeutet hier Raubtiere, die andere Tiere überfallen und
sie reißen und verzehren. Hierzu gehören auch Katzen. Ausnahme sind Meerestiere, siehe hierzu Meeresfrüchte.
3. Meeresfrüchte
Der Islam hat ausdrücklich den Verzehr von Meerestieren und -früchten erlaubt:
-
(16:14) Und er ist es, der euch das Meer dienstbar gemacht hat, damit ihr
frisches Fleisch daraus eßt.
-
(5:96) Erlaubt ist euch das Meerestier und seine Speise, als eine Versorgung
für euch und für die Reisenden.
4. Warum essen Muslime kein Schweinefleisch?
Muslime essen kein Schweinefleisch, weil Gott es durch den Koran verboten hat. Zwar gibt es immer wieder Versuche, das Verbot naturwissenschaftlich zu untermauern, indem beispielsweise medizinische oder hygienisch Gründe bemüht werden, aber letztendlich gibt das ausdrückliche Verbot durch den Koran den Ausschlag
Im Koran [5, 3] heißt es: "Verboten ist euch das Verendete sowie
Blut und Schweinefleisch."
Im Islam ist das, was zu einem verbotenen Handeln führt, haram.
Beispiel: Verkauf von Alkohol, finanzielle Unterstützung eines unislamischen
Gewerbes, Mißachten der Kleidervorschriften, uvm. Mit dem Verkauf
von Schweinefleisch verhält es sich genauso.
5. Nikotin, Haschisch
Die meisten Gelehrten sind sich einig, dass dauerhaftes Rauchen haram
ist. Einige Gelehrte (eine Minderheit) ist der Meinung, dass es nur makruh
(also verpöhnt und nicht verboten) ist.
Dies gilt nicht für Haschisch. Haschisch ist berauschend und somit
genau wie Alkohol verboten, haram.
6. Alkoholverbot
Der Alkoholkonsum hat eine berauschende Wirkung und demzufolge schädliche
Auswirkungen auf die Einzelperson, Familie und Gesellschaft. Das Verbot
wurde von Gott endgültig in der Sure 5 Vers 90-91 festgelegt. Gründe
dafür sind einleuchtend: Durch den Alkoholkonsum vernachlässigt
der Gläubige u.a. seine religiöse Pflichten, das Gedenken an
Gott und die Verrichtung des Pflichtgebets.
Weil der Alkohol von Allah verboten wurde, soll ihn der Muslem in jeder
Form vermeiden, auch nur in kleinen Mengen. Denn der Begriff "wenig" ist
relativ. Für einen ist "wenig", wenn er nur ein Gläßchen
in der Woche trinkt, für den anderen ist eine Flasche Wein am Abend
"wenig".
Eine kleine Menge Alkohol führt zu einer großen Menge, ein
Glas zum anderen, bis man süchtig geworden ist. Aus diesem Grund ist
die Haltung des Islam zum Alkoholverbot und dem Versperren aller Zugänge
zum Alkoholtrinken eindeutig und unmißverständlich. Weil das
Maß von jedem anders verstanden wird, ist das totale Verbot die beste
Lösung. Der Prophet Mohammed (Friede und Segen auf ihm) sagte "Das,
was in großer Menge berauscht, ist auch in kleiner Menge haram
(verboten)"; überliefert von Ahmad, Abou Dawud und Tirmidhi.
Im Zusamenhang mit Alkohol hat der Prophet (Friede sei mit ihm)
zehn Arten von Leuten verflucht:
"Allah hat den Khamr (Alkohol) verflucht, und den, der ihn herstellt,
den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den, der ihn
bringt, den, der ihn trägt, den, für den er getragen wird, den,
der ihn verkauft, den, der am Verkauf verdient, den, der ihn kauft und
den, für den er gekauft wird." (Authentische Überlieferungskette
- sahih).
VII. Islam und Medizin
1. Abtreibung im Islam
1. Stufe: Die Schwangerschaft unter 42 Tagen.
Nach der Mehrheit der Gelehrten besitzt der Fötus in diesem
Stadium noch keine Seele. Grundsätzlich ist die Abtreibung in einer Schwangerschaft verboten. Die Abtreibung ist unter Umständen dann erlaubt, wenn für die Mutter schwerwiegende gesundheitliche Schäden oder Lebensgefahr zu befürchten ist.
2. Stufe: Die Schwangerschaft zwischen 42 Tagen und 120 Tagen
Hier gibt es verschiedene Meinungen:
-
Einige Gelehrten sagen, dass die Abtreibung nur erlaubt ist, wenn
ein Arzt bescheinigt, dass die Frau schwerwiegend unter der Schwangerschaft leidet.
Der Arzt muss Muslim sein. Bei Nichtmuslimen kann man nicht sicher
sein, ob der Arzt die islamischen Grundsätze genügend berücksichtigt hat.
-
Andere Gelehrte meinen dass diese Stufe identisch mit der 1. Stufe
ist.
3. Stufe: Die Schwangerschaft nach mehr als 120 Tagen
Die Abtreibung ist nur
erlaubt, wenn die Frau bei Fortführung der Schwangerschaft oder bei der Geburt sterben müßte. Hier gilt das
Motto, dass man lieber den Zweig eines Baumes opfert als den Baum
selber. Das Leben der Mutter wird in diesem Zusammenhang über das
des Kindes gestellt. Dies ist damit zu begründen dass:
-
die Mutter als erwachsene Person in das soziale Leben integriert ist und
dort Aufgaben übernimmt, die für die anderen Familienmitglieder
sehr wichtig sind (z.B. könnte sie schon Mutter eines anderen Kleinkindes
sein).
-
Das Überleben eines Neugeborenen ist nicht so sicher wie das Weiterleben
der Mutter: Zur Zeit des Propheten starben Kleinkinder häufiger als
heute an Kinderkrankheiten, da die Medizin nicht so weit entwickelt war.
Die Situation hat sich im Laufe der Zeit geändert, so dass dieser
Punkt heute in der westlichen Welt nicht mehr den gleichen Stellenwert
hat wie früher.
Aus den Quellen des Islam geht zudem hervor, dass; man Kinder nicht aus
Armut töten darf, da Allah für ihren Lebensunterhalt sorgt.
2. Sterilisation
Ganz allgemein betrachtet erlauben islamische Theologen keine unumkehrbaren
Methoden zur Empfängnisverhütung für Frauen oder Männer.
Methoden zur vorübergehenden Empfängnisverhütung sind dagegen
erlaubt, sofern sie keine gesundheitlichen Schäden nach sich ziehen.
Eine bleibende Sterilisierung ist nur dann zulässig, wenn schwerwiegende
gesundheitliche Gründe vorliegen. Wenn Ärzte unter solchen Umstaenden
empfehlen, auf jeden Fall eine Schwangerschaft zu vermeiden, kann der Ehemann
sich einer Vasektomie unterziehen. Ebenso kann sich eine Frau sterilisieren
lassen, wenn sie zum Beispiel an einer unheilbaren Krankheit leidet, weitere
Schwangerschaften sie oder den Fötus gesundheitlich schädigen
würden und andere Methoden der Empfaengnisverhuetung zu unzuverlässig
sind.
Quelle: Deutsche Muslim-Liga, Rundbrief 05/1998.
3. Welchen Stellenwert hat die Beschneidung im Islam?
Die Beschneidung von Jungen ist eine Handlung, die der Gesandte Allahs sehr empfohlen hat. Sie erleichtert die Einhaltung der Reinheitsgebote,
bestimmt aber nicht über die Zugehörigkeit zum islamischen Glauben.
4. Was sind die islamischen Erfordernisse hinsichtlich der Beschneidung?
Die Beschneidung findet im Koran keine
direkte oder indirekte Erwähnung. Die Beschneidung von Frauen ist
im größten Teil der islamischen Welt völlig unbekannt und
wird dort nicht praktiziert, mit Ausnahme von wenigen Ländern in Afrika. Dort, wo es die Beschneidung von Mädchen
gibt, erfolgt sie auch unter Nichtmuslimen, weil es sich um einen vorislamischen Brauch handelt. Im Gegensatz zu der kürzlich
veröffentlichten Meinung des ägyptischen Scheichs Jussuf Al Badri,
gibt es aus islamischer Sicht kein derartiges Erfordernis. Die mit "pharaonischer
Beschneidung" schöngeredete Verstümmelung der Geschlechtsteile
von Mädchen widerspricht eindeutig den Lehren des Islam, auch weil damit
eine gravierende und gesundheitlich riskante Veränderung der Schöpfung
GOTTES vorgenommen wird.
Was nun die Beschneidung von Knaben beziehungsweise Männern betrifft,
so handelt sich dabei um eine Sunna des Propheten Ibrahim (a.s.). Vom Propheten
Muhammad (a.s.) wird in sämtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen
folgender Ausspruch überliefert: "Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen
(Hygiene) gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung,
das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das
Schneiden der Fingernägel."
Nach Imam Abu Hanifah und Imam Malik ist die Beschneidung empfohlen
(sunnah mu'akkadah). Nach Imam Schafi'i und Imam Ahmad Ibn Hanbal ist sie
verpflichtend (wadschib). Deswegen sollten muslimische Eltern darauf achten,
dass ihre männlichen Kinder beschnitten werden, und zwar aus
hygienischen Gründen wie auch aus Gründen der prophetischen Tradition.
Die korrekte Art der Beschneidung ist, dass die Vorhaut (qulfah)
so entfernt wird, dass die Eichel vollständig frei liegt. Entsprechend
der sunna ist es empfohlen, die Beschneidung am siebten Tag nach der Geburt
(einschließlich des Geburtstages) vorzunehmen, aber sie kann auch
früher oder später erfolgen.
Viele Eltern lassen den "Eingriff" bereits im Krankenhaus vornehmen; da dies aber nicht vor dem 4. Tag nach der Geburt stattfinden soll, bevorzugen die Eltern, die Beschneidung ambulant bei einem Arzt ihrer Wahl vorzunehmen. Leider wird dies meist nicht mehr über die Krankenkasse abgerechnet.
Der Eingriff wird im Krankenhaus normalerweise unter leichter Narkose gemacht, und in einer Praxis zumeist nur mit lokaler Betäubung. In beiden Fällen werden die Eltern genau informiert, wie sie damit umgehen. Das Baby scheint kaum etwas zu verspüren, nach dem Eingriff schläft es länger als sonst, die Heilung erfolgt schnell.
Was nun die Beschneidung im fortgeschritteneren Alter betrifft, also
bei Erwachsenen, die zum Islam übertreten, so ist dazu zu bemerken,
dass es sich um eine empfohlene Handlung (sunna) und nicht um eine
Pflicht handelt. Wenn irgend möglich, sollte man sich beschneiden
lassen, weil der Islam der Beschneidung den Vorzug gibt. Anzumerken ist,
dass vom Propheten Ibrahim (a.s.) überliefert wird, er habe die
Beschneidung im Alter von 80 Jahren vorgenommen.
Muslim wird man durch Aussprechen des islamischen Glaubensbekenntnisses
und nicht etwa erst durch die Beschneidung. Angeblich soll es sogar in
Deutschland vorgekommen sein, dass man von jemandem, der den Islam
annehmen wollte, zunächst eine ärztliche Bescheinigung hinsichtlich
einer bereits erfolgten Beschneidung verlangt habe. Das ist natürlich
Unsinn, denn wäre die Beschneidung tatsächlich verpflichtend,
dann würde eine solche Verpflichtung erst mit Annahme des Islam entstehen
und nicht schon vorher.
Folgte man dieser Logik unter Berücksichtigung des oben zitierten
Ausspruchs des Propheten, dann wäre zum Beispiel auch die Entfernung
von Scham- und Achselhaar zu verifizieren und zu bescheinigen!
Quelle: Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg, Nummer 06/1997.
5. Muslime in deutschen Krankenhäusern
Für Muslime in deutschen Krankenhäusern ist es wichtig, den Islam und
die Krankenpflege in Einklang zu bringen. Um aber eine praktische Arbeitshilfe
zu geben, bedarf es noch einige Zeit und Diskussion, um solch einen Pflegestandard
zu erstellen.
In der Pflege versucht man ja, die Aktivitäten des täglichen Lebens
abzudecken und dem Patienten so weit wie möglich eigene Ressourcen zu gewähren
und aufzuzeigen (im Prinzip wie bei der Pflegeplanung).
Wenn man dies auf muslimische Patienten anwenden möchte, ist es erst
einmal sehr wichtig, Grundkenntnisse über den Islam zu haben. Des weiteren
spielen teilweise kulturelle Bedürfnisse des Einzelnen auch eine wichtige
Rolle, um dem Patienten zu einer vertrauten Umgebung zu verhelfen. Fangen
wir mit den Pflichten des Muslims an, die ihm im Krankenhaus ganz offensichtlich
nicht ohne weiteres möglich sind. Der Muslim verrichtet das Gebet 5mal
täglich. Dabei ist es für den Kranken nicht unbedingt nötig, die Form (also
die Bewegungsabläufe wie Stehen, Niederwerfen und Sitzen) einzuhalten,
da er zumeist oft bettlägerig oder in einer anderen Weise gehandikapt ist,
doch sollte es für ihn möglich sein, sich 5mal täglich ca. 5 Minuten mit
dem Gebet beschäftigen zu dürfen. Dabei kann man sich am besten direkt
mit dem Patienten verständigen, was ihm dabei wichtig erscheint und für
das Pflegeteam machbar
ist. Viele Patienten sind nicht in der Lage, diesen Wunsch von sich
aus zu äußern, so daß es hier zu Mißverständnissen auf beiden Seiten kommt.
Einige konkrete Punkte sind:
-
Um bei ganz praktischen Sachen zu bleiben, ist es für einen Muslim wichtig,
daß er bei der Wahl seiner Mahlzeiten wirklich kein Schweinefleisch bekommt.
Vielen Pflegern ist dies geläufig, doch nicht immer sorgt man von vornherein
für Abhilfe.
-
Geben Sie dem Patienten die Möglichkeit, Verwandte mit in seine Pflege
einzubeziehen, da die soziale Komponente für einen kranken Muslim eine
wichtige Rolle spielt.
-
Respektieren Sie bei einer Muslima den Scham, sich vor Männern ohne Kopftuch
(bzw. ganz ohne Kleidung) nicht zeigen zu wollen, sofern keine medizinische
Indikation vorliegt!
-
Machen Sie dem Patienten verständlich, daß er durch die psychische Zufriedenheit,
die er durch das Muslimsein erlangen kann, seine Genesung beschleunigen
kann.
-
Versuchen Sie, den einzelnen Patienten im Gespräch dazu zu bringen, zu
erzählen, was für ihn zu seiner Zufriedenheit beiträgt, ohne daß er sich
als Muslim geoutet fühlt. Machen Sie ihren Kollegen klar, daß ein Muslim
nichts mit den Vorstellungen der Horrornachrichten über diverse sog. "islamische
Gruppierungen" zu tun hat.
Diese Auflistung ist natürlich nicht vollständig, gibt aber einen ersten
Einblick in die Problematik.
6. Transplantation - Stellungnahme des ZMD
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland begrüßt das Transplantationsgesetz,
das der Deutsche Bundestag
verabschiedet hat. An der Vorbereitung dieser Regelung war auch der
ZMD bei mehreren Anhörungen beteiligt.
Die Festlegung des Hirntodes als Todeskriterium entspricht unserer Empfehlung
und deckt sich mit der Meinung der meisten islamischen Gelehrten. Diese Regelung schützt die Würde
der Verstorbenen und gibt sowohl den Angehörigen als auch dem medizinischen Personal faßbare
gesetzliche Sicherheit.
Die Einbeziehung der Angehörigen in den Entscheidungsprozeß
halten auch wir für unerläßlich. Wir hoffen, dass mit dieser neuen gesetzlichen Regelung der bedrohliche Engpaß bei
der Organtransplantation überwunden wird.
Aus islamischer Sicht gilt die Organspende als eine hochangesehene und
verdienstvolle Tat, die dem Gottesdienst nahe kommt.
Der Großmufti von Ägypten hat vor kurzem seine sterbliche
Hülle für Zwecke der Organverpflanzung vermacht. Der Zentralrat wird sich dafür einsetzen, dass auch die hier
lebenden Muslime diesem Beispiel folgen. Durch diese Bemühung hoffen wir dazu beizutragen, dass die Not vieler
Leidenden in unserem Land gemindert wird.
7. Sind Tätowierungen erlaubt?
Heutzutage werden verschiedene Tätowierungsformen angeboten. Tätowierung
gehört im Islam zu den Übertreibungen bei der "Verschönerung", die zur dauerhaften
Veränderung der körperlichen Erscheinung führt, wie Allah sie geschaffen
hat. Somit ist das Tätowieren haram. Allahs Gesandter (s) verfluchte den,
der tätowiert, und den, der tätowiert wird. Durch das Tätowieren wird der
Körperteil dauerhaft durch Farbe entstellt. In islamischen Ländern wird
daher z.B. (kurzlebiges) Henna als Hautbemalung verwendet.
8. Hygienevorschriften
Vom Propheten Muhammad (a.s.) wird in sämtlichen authentischen
6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch überliefert: "Es gibt 5 Dinge,
die zur natürlichen (Hygiene) gehören: Die Entfernung des
Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung
des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel."
Diese HygieneVorschriften stammen aus der Sunna (d.h. was der Prophet
gesagt, getan, verboten, erlaubt oder schillschweigend geduldet hat), welcher ein
reicher Fundus neben dem Wort Gottes (Koran) für die Muslime darstellt.
9. Welche Verhütungsmittel sind erlaubt?
Verhütungsmittel, die eine Befruchtung der Eizelle verhindern,
sind nach fast allen Gelehrten erlaubt. Auch gegen Familienplanung spricht nichts. Man muss insbesondere
erkennen, dass Kinder auf die Welt zu bringen eine riesige Verantwortung
bedeutet. Wenn man nicht in der Lage ist, sieben, acht Kinder islamisch
zu erziehen, muss man sich mit wenigen aber gut erzogenen Kindern begnügen.
Einige Gelehrte sind der Meinung, dass die Verwendung von Verhütungsmittel,
um dauerhaft kinderlos zu bleiben nicht erlaubt ist. Keine Kinder zu bekommen,
sollte eine vorübergehende Situation sein, die während schwierigen
Zeiten wie Studium o.ä. erlaubt ist, jedoch immer nur zeitlich begrenzt
bleiben muss. Wenn Allah einem die Möglichkeit geschenkt hat, Kinder
zu bekommen, sollte der Muslim dieses Geschenk Allahs auch annehmen und
vor allem nicht aus egoistischen Beweggründen vom Nachwuchsplänen
abkommen.
Nicht erlaubt ist hingegen die Sterilisation (siehe oben "VII/2 - Sterilisation").
VIII. Muslime in Deutschland
1. Zeitpunkt islamischer Feste, islamische Zeitrechnung
Wie wird der Monat Ramadan berechnet? Wieso fällt das Opferfest jedes
Jahr auf einen anderen Tag?
Im Gegensatz zum Gregorianischen Kalender, der sich nach der Sonne
richtet, orientiert sich das islamische Jahr am Mondkalender. Der Beginn
eines Mondmonates ist die Geburt (Konjunktion) des Neumondes. Da der Mondmonat
29 oder 30 Tage haben kann, ist das Mondjahr kürzer, womit sich jedes Jahr
eine Verschiebung der Ramadantermine in unserem Gregorianischen Kalender um ca 11 Tage
ergibt (ähnlich ist dies auch bei einigen christlichen Feiertagen). Lesen Sie dazu die Islamische Grundlage und rechnerische Regeln zur Bestimmung der Mondmonate
Die Islamische Zeitrechnung begann mit der Auswanderung (Hijrah) des
Propheten von Mekkah nach Medinah. Dies war das Jahr 0. Heute (1999) schreiben
wir das Jahr 1419 nach Hijrah.
Nebenbei sei erwähnt, daß der Geburtstag des Propheten Muhammad (Friede
sei mit ihm) kein einheitliches Fest der Muslime darstellt. Es gehört nicht
zur Tradition des Propheten, seinen Geburtstag zu feiern. Die einheitlichen
Feste sind das Ramadanfest im Anschluß an den Fastenmonat Ramadan und das
Opferfest im Anschluß an die Zeit der Pilgerfahrt.
2. Darf ein in Deutschland lebender Muslim mehrere Frauen heiraten?
Aus der islamischen Rechtslehre geht hervor, dass sich Muslime,
die sich in einem nicht-islamischen Rechtsstaat befinden, an dessen Rechtsnormen
halten müssen, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen.
Hier in Deutschland ist es nicht möglich, mehr als eine Frau standesamtlich
zu heiraten. Daher darf ein in Deutschland lebender Muslim nur eine Frau
heiraten.
Die meisten Gelehrten sind der Meinung, daß man sich an die
Gesellschaftsordnung seines Aufenthaltsortes halten muß, wenn diese
nicht die Grundsätze seines Glaubens verbieten oder wichtige
Lebensbedürfnisse unterbinden, weil man mit dem Aufenthalt in einem
nichtislamischen Land einen Vertrag mit demselben schließt, seine
Gesellschaftsordnung nicht zu brechen.
Die Heirat einer zweiten, dritten oder vierten Frau stellt keine
islamische Pflicht dar.
3. Freistellung von Schülern von der Teilnahme am Freitagsgebet?
Folgende Punkte dürften zur Beantwortung der Frage beitragen:
-
In Deutschland gibt es die Schulpflicht, die es mit sich bringt, dass
Kinder bis zu einem gewissen Alter zur Teilnahme am Schulunterricht verpflichtet
sind.
-
Muslime, die in einem Rechtsstaat leben, müssen
sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum
Islam stehen.
Aber auch:
-
Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für den männlichen
Muslim ab der Pubertät.
-
Das Freitagsgebet wird gemeinschaftlich in der Moschee abgehalten. Es kann
nicht einzeln gebetet werden.
-
Das Freitagsgebet wird in den Moscheen in der Zeitspanne des Mittagsgebetes
(meist zu Beginn) abgehalten.
Dieser Konflikt kann dadurch gelöst werden, dass man sich
dem Klassenlehrer darauf einigt, dass die freitags versäumten
Stunden zu anderer Zeit nachgeholt werden (Ersatzunterricht). Falls dies
unmöglich ist, gibt es auch noch die Möglichkeit, nur alle drei
Wochen zum Freitagsgebet zu gehen, da erst das dreimalige Fehlen in Folge
als erhebliche Sünde angesehen wird (wenn das Fehlen vermeidbar war).
4.Teilnahme an demokratischen Wahlen!
Bezogen auf die Gesamtzahl der Wähler stellen die wahlberechtigten
Muslime, das heißt diejenigen Muslime, die die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen und das Wahlalter von 18 Jahren erreicht haben, eine wachsende
Minderheit dar. Es erhebt sich daher für die wahlberechtigten Muslime
die Frage, ob sie trotz ihrer geringen Zahl das Ergebnis beeinflussen können.
Die Antwort ist klar und unmissverständlich ein Ja. Viele Muslime,
die inzwischen durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auch
wahlberechtigt sind, wohnen konzentriert in Großstädten wie
beispielsweise Berlin oder Köln und können durch ihr Wahlverhalten
das Zünglein an der Waage in ganz bestimmten Wahlkreisen sein. Wo
dies der Fall ist, sollten sie bei den Orts- und Kreisverbänden der
Parteien vorstellig werden und dort wie auch auf Wahlversammlungen die
Einstellung der Parteikandidaten zu den die Muslime bewegenden Problemen
erkunden. Danach kann man entscheiden, welcher Kandidat am besten auf die
Belange der Muslime ansprechbar ist und sich untereinander einigen, wem
man seine Stimme geben will.
Wählbar sind im Prinzip alle Parteien, die auf dem Boden des Grundgesetzes
stehen, das uns Muslimen die Freiheit der Religionsausübung garantiert.
Einer bestimmten Partei ist daher nicht der Vorzug zu geben, wohl aber
Personen, die sie repräsentieren.
Schon vor vier Jahren gab es unter den Muslimen in Deutschland hausgemachte
Probleme hinsichtlich einer Wahlbeteiligung. Da wurde allen Ernstes behauptet,
eine Beteiligung an den Wahlen sei für einen Muslim Ungehorsam gegen
GOTT, ja "schirk", das heißt Beigesellung (Vielgötterei), die
einzige Sünde, die GOTT nicht vergibt.
Es zeugt von einem tiefen Unverständnis der Funktionsweise eines
pluralistischen demokratischen Gemeinwesens, in dem Muslime (als Minderheit)
und Nichtmuslime miteinander leben, wenn derartige Schlußfolgerungen
gezogen werden. Da zumindest in der Bundesrepublik Deutschland Muslime
wegen ihres Glaubens keinen Verfolgungen ausgesetzt sind, von ihnen im Grundgesetz nichts
verlangt wird, das gegen islamische Glaubensgebote verstößt
und ihnen von der Verfassung Glaubensfreiheit und die freie Entfaltung
der Persönlichkeit garantiert wird, kann man sich schon aus Eigeninteresse
diesem Gemeinwesen nicht verweigern. Wenn wir Sympathie und Toleranz einfordern,
dann müssen wir uns auch entsprechend verhalten.
Die deutsche Verfassung und die durch sie gedeckten Gesetze garantieren
uns ein gesittetes Miteinander. Wenn wir uns an der Verwirklichung dieser
Verfassung nicht im Rahmen unserer Moeglichkeiten beteiligen, und dazu
gehören nun einmal die Wahlen, dürfen wir uns auch nicht beklagen.
Quelle: DML Rundbrief für Mitglieder und Freunde der Deutschen
Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.
5.Muss ein Muslim die arabische Sprache beherrschen?
Die arabische Sprache zu erlernen ist eine großartige Sache für
jeden Muslim, um die Worte Gottes im Original zu lesen, jedoch keine Pflicht
als solche!
Den Koran auf arabisch zu lesen ist nur während der Gebete Pflicht.
Hier muss jeder Muslim die Verse aus dem Koran - also die Worte Allahs
- auf arabisch rezitieren. Für neue und nicht arabisch sprechende
Muslime heißt dies, dass sie mindestens die erste Sure aus dem
Koran in Arabisch aussprechen lernen müssen und einige kleinere Suren,
um diese nach der ersten Sure zu rezitieren. Das Verstehen dessen, was
man dann im Gebet rezitierst, ist obligatorisch. Außer den Versen
aus dem Koran muss man im Gebet keine Abschnitte auf arabisch sprechen,
da nur die Suren Gottes Wort sind.
6.Sollen konvertierte Muslime einen arabischen Vornamen annehmen?
Man kann dieses tun, muss jedoch nicht. Wer auf eigenen Wunsch
seinen Vornamen ändern will, kann dieses natürlich tun. Empfohlen
ist ein Namenwechsel nur in Fällen, wo der alte Vorname die Zugehörigkeit
zu einer anderen Religion signalisiert (Christian, Paul). Wenn dies nicht
der Fall ist, man aber dennoch seinen Glauben im Vornamen wiederfinden
will, gibt es die Möglichkeit, seinen alten Vornamen (inoffiziell)
mit einem arabischen Vornamen zu erweitern.
7. Nichtmuslime in islamischen Ländern
Nichtmuslime dürfen in einem islamischen Land leben. Sie werden
als die "geschützten Leute" (ahlu-dhimma oder dhimmi) bezeichnet.
Das bedeutet, dass Allah, Sein Prophet (s) und die muslimische Gemeinschaft
mit ihnen einen Vertrag geschlossen haben, dass sie in Sicherheit
und Frieden unter dem Islam leben können. Im modernen Sprachgebrauch
sind die dhimmis "Bürger" des islamischen Staates. Von der Anfangszeit
bis heute sind die Muslime einhellig der Meinung, dass die dhimmis
Rechte und Pflichten haben, aber ihren eigenen Glauben frei ausüben
dürfen. Der Prophet (s) hat die Pflichten der Muslime gegenüber
den dhimmis betont und jedem, der sie verletzt, mit Zorn und Strafe Allas
gedroht. Er sagte: "Wer einen dhimmi verletzt, hat mich verletzt, und wer
mich verletzt, hat Allah verletzt." (Tabarani, in al-ausat, aufgrund zuverlässiger
Autorität.)
"Wer einen dhimmi verletzt, dessen Gegner bin ich, und wen ich Gegner
war, werde ich am Tag der Auferstehung Gegner sein." (al-Khatib,
aufgrund zuverlässiger Autorität.)
"Am Tag der Auferstehung werde ich mit jedem abrechnen, der jemanden
von den Leuten des Vertrags unterdrückt oder sein Recht beeinträchtigt
oder ihm auflädt, was seine Kraft übersteigt, oder ihm etwas
gegen seinen Willen nimmt." (Abu Dawud)
8. Teilnahme muslimischer Kinder an Klassenfahrten
Zunächst wollen wir feststellen, dass bei der Beantwortung
der Frage unerheblich ist, ob die Kinder Jungen oder Mädchen sind:
Entweder ist es Jungen und Mädchen gleichermaßen (!) erlaubt,
an Klassenfahrten teilzunehmen, oder es ist beiden (!) verboten. Ein Unterschied
in der Behandlung besteht nicht.
Dass Eltern ihren Kindern (vorzugsweise ihren
Töchtern) die Teilnahme an Klassenfahrten verbieten, ist in keine
islamische Regel, sondern die Befürchtung der Eltern, dass ihr
Kind während der Klassenfahrt in eine Situation gerät, in der
es zu engen Kontakt zum anderen Geschlecht bekommt, der in der Tat vom
Islam nicht gewollt ist (voreheliche sexuelle Beziehungen sind im Islam
nicht erlaubt). Die Tatsache, dass es die Teilnahme den Mädchen
häufiger verboten wird als Jungen, ist sicherlich dadurch zu erklären,
dass der Schaden vorehelicher Beziehungen bei Mädchen deutlicher
ist als bei Jungen, da diese nicht schwanger werden können. Diesbezügliche
Ängste gibt es sicherlich auch bei Eltern deutscher Kinder. Denn leider muss man immer wieder von Berichten über Klassenfahrten hören, bei dem es zu Trinkexzessen und sexuellen Kontakten unter Jugendlichen kam.
Eine Teilnahme an Klassenfahrten ist möglich, wenn sich die Eltern
folgende Punkte überlegen:
-
Wie ist mein Kind? Neigt es dazu, den Versuchungen zu unterliegen, denen
es ausgesetzt ist, oder kann ich meinem Kind vertrauen? Die Antwort dieser
Frage hängt sicherlich entscheidend von der elterlichen Erziehung
ab.
-
Wie sieht das Umfeld meines Kindes in der Schule aus (Klassenkameraden,
u.ä.)? Neigt mein Kind dazu, in diesem Umfeld Dinge zu tun, die bedenklich
sind?
-
Wie ist der Lehrer? Wie ist mein Verhältnis zum Lehrer? Kann ich dem
Lehrer vertrauen? Kennt er meine Wünsche hinsichtlich der Erziehung
meines Kindes (Junge oder Mädchen)?
Ausländische Eltern sind es leider nicht gewohnt, aktiv an der schulischen
Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Aus ihren Heimatländern sind sie
es gewöhnt, den Lehrer als Authoritätsperson zu sehen, der mit
ihren Kindern macht, was er will. Die Eltern betrachten sich als Außenstehende,
die in keinem Kontakt zum Lehrer stehen.
Hier ist die Aufgabe der Lehrer, auf diese Eltern zuzugehen und ihnen
Einblick zu gewähren in die schulische Erziehung. Dadurch kann man
das Vertrauen der Eltern gewinnen, und die Eltern ihrerseits können
ihre Kinder mit gutem Gewissen der Erziehung durch die Lehrer anvertrauen.
Meist wird von Seiten der Lehrer zu wenig unternommen, um diesen Elternkreis
zu erreichen.
9. Muslime in nichtislamischen Ländern
Der Islam erlaubt seinen Anhängern, als Minderheit in einem nichtislamischen
Staat zu leben und verpflichtet sie, seine Gesellschafts- und Staatsordnung
zu respektieren, solange diese die freie Religionsausübung garantiert.
Sollte der einzelne nicht in der Lage sein, seinen individuellen gottesdienstlichen
Verpflichtungen nachzugeben bzw. gezwungen sein, gegen diese zu verstoßen,
darf er dennoch nicht gegen diese Staatsanordnung mit Gewalt vorgehen.
Er soll seine Freiheit durch Überzeugung oder durch Auswanderung erlangen.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hier ein
Abschnitt von dem Buch "Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein"
vom Herrn Dr. Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in
Deutschland:
Islamische Voraussetzungen für das Leben der Muslime in
Europa
Der Islam als Träger einer Kultur und richtungsweisender Verhaltenskodex
für die
Muslime, bringt die besten Voraussetzungen für ein zivilisiertes
Zusammenleben
mit allen Menschen mit:
Umgang mit Nichtmuslimen
-
Der Islam geht von der Einheit in der Menschheit aus: "O Ihr Menschen,
fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschuf, aus
ihm seine Gattin erschuf und aus ihnen beiden viele Männer und Frauen
entstehen und sich ausbreiten ließ." (4/1)
-
Die authentischen Quellen des Islam sprechen allen Menschen Ehre und Würde
zu und verpflichten seine Anhänger, diese bei jedem zu respektieren
und zu achten: "Und Wir haben den Kindern Adams Ehre erwiesen; Wir haben
sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen und ihnen einiges von den
köstlichen Dingen beschert, und Wir haben sie vor vielen von denen,
die Wir erschaffen haben, eindeutig bevorzugt." (17/70)
-
Der Glaube an die früheren Propheten und ihre Schriften ist ein unabdingbarer
Bestandteil der islamischen Glaubenslehre. Der Koran spricht von allen
Propheten und vor allem von Moses und Jesus mit großem Respekt.
-
Die Muslime sind durch den koranischen Text zur Hochschätzung der
Werke der Andersgläubigen verpflichtet. "Diejenigen, die glauben,
und diejenigen, die Juden sind, und die Christen und die Sabier, all die,
die an Gott und den Jüngsten Tag glauben und Gutes tun, erhalten ihren
Lohn bei ihrem Herrn, sie haben nichts zu befürchten und sie werden
nicht traurig sein." (2/62)
-
Der Koran garantiert die Freiheit der Religionswahl und der Religionsausübung:
"Es gibt keinen Zwang in der Religion. Der richtige Wandel unterscheidet
sich nunmehr klar vom Irrweg." (2/256)
-
Der Islam verpflichtet die Muslime, mit den Andersgläubigen den Dialog
auf die beste Art und Weise zu führen: "Und streitet mit den Leuten
des Buches nur auf die beste Art, mit Ausnahme derer von ihnen, die Unrecht
tun. Und sagt: Unser Gott und euer Gott ist einer. Und wir sind ihm ergeben."
(29/46)
-
Durch die Erlaubnis einer Tisch- und Ehegemeinschaft mit Andersgläubigen
wird den Muslimen die gesellschaftliche Praktizierung dieser Theorien nahe
gelegt: "Heute sind euch die köstlichen Dinge erlaubt. Die Speise
derer, denen das Buch zugekommen ist, ist euch erlaubt, und eure Speise
ist ihnen erlaubt.." (5/5)
Lesen Sie dazu auch die Islamische Charta, eine Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.
10. Anzahl der Muslime in Deutschland
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden/Zentrum für Türkeistudien,
Essen
Tabelle 1: Ausländer nach Herkunftsländern mit muslimischer
Bevölkerungsmehrheit
Tabelle 2: Deutsche Muslime und eingebürgerte Muslime
(Stand: 31.12.1998)
| Staatsangehörigkeit |
Anzahl |
| Türkei |
2.110.223 |
| Bosnien-Herzegowina |
190.119 |
| Iran |
115.094 |
| Marokko |
82.748 |
| Afghanistan |
68.267 |
| Libanon |
55.074 |
| Irak |
44.752 |
| Pakistan |
38.095 |
| Tunesien |
24.549 |
| Syrien |
22.667 |
| Algerien |
17.641 |
| Ägypten |
13.976 |
| Jordanien |
11.545 |
| Albanien |
11.619 |
| Indonesien |
10.120 |
| Insgesamt (ausländische) |
2.816.489 |
| Deutsche Muslime (Schätzung) |
100.000 |
| Eingebürgerte (Schätzung) |
315.000 |
| Insgesamt |
3.231.489 |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden/Zentrum für Türkeistudien,
Essen
Bei dieser Tabelle ist zu berücksichtigen, dass nicht jede
statistisch erfaßte Person aus Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit
der islamischen Glaubensgemeinschaft angehört. Das gilt aber auch
in umgekehrter Weise: Nicht jede Person, die aus einem überwiegend
christlich geprägten Land kommt, gehört einer christlichen Glaubensgemeinschaft
an. Als Beispiel hierfür seien Muslime aus Griechenland und Jugoslawien
genannt, die ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind.
Derzeit wird die Zahl der deutschen Muslime auf rund 500.000 geschätzt.
Verläßliche Zahlen hierzu existieren aber nicht. Allein die
Zahl der eingebürgerten Türken beläuft sich auf rund 235.000.
Allein 1998 wurden 59.664 Türken eingebürgert. Hinzu kommen eingebürgerte
Ausländer aus Staaten mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit,
so dass die Zahl der Eingebürgerten schätzungweise bei etwa
315.000 liegen dürfte. Werden diese Zahlen addiert, erhält man
eine Größe von über 3,2 Millionen. In Anbetracht der Tatsache,
dass nicht alle erfaßten Personen Muslime sind und zusätzlich
Muslime aus anderen Ländern hinzukommen (z.B. Jugoslawien), dürfte
die gegenwärtige Zahl der "Menschen aus dem muslimischen Kulturraum"
in Deutschland bei etwa 3,5 Millionen liegen. Die Bezeichnung "Menschen aus
dem muslimischen Kulturraum" sagt nichts über die individuelle Religiosität
aus.
IX. Fragen zur Religionsausübung
1. Wie erhielt der Koran die Form, die wir heute kennen?
Allah offenbarte den Koran dem Propheten Muhammad durch den Engel Gabriel,
der dem Propheten den Koran beibrachte. Also wurde der Koran am Anfang
nicht aufgeschrieben, da der Prophet den Koran nur auswendig lernen konnte
- er war Analphabet. Die Offenbarungen erfolgten über einen Zeitraum von 23 Jahren, jeweils in Bezug auf eine aktuelle Situation oder ein Problem. Nachdem der Prophet den Koran den Gefährten beibrachte,
wurde er auf Papyrus, Holz, Leder, Stein usw. festgehalten. Später,
d.h. im Jahr 12 nach der Hidjra (Auswanderung des Propheten nach Medina),
wurde der Koran im Auftrag des Kalifen Abu Bakr gesammelt. Anlaß war, dass
viele Muslime bei der kriegerischen Auseinandersetzung von Jamama gefallen
waren (650), darunter auch viele, die den Koran auswendig kannten. Die
Schrift wurde allerdings in damaliger Zeit noch ohne Vokalzeichen ("Punkte
und Striche") niedergeschrieben, so dass später verschiedene
Lesarten dieser Urschrift möglich waren. Diese Lesarten mussten
folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie mussten die arabische Sprache wiedergeben (korrekte Grammatik
und Rechtschreibung)
-
Sie durften nicht im Widerspruch zur Urschrift stehen.
2. Das Kopftuch - eine islamische Erfindung?
Behandlung des Themas aus theologisch/historischer Sicht, indem die
diesbezüglichen älteren jüdischen und christlichen Positionen
dem islamischen Standpunkt gegenüberstellt werden.
Es liegt uns fern, Judentum oder Christentum zu diffamieren, aber aus
der Sichtweise des 20. Jahrhunderts erscheint die Lage der Frau in der
jüdisch-christlichen Tradition wahrhaft furchterweckend. Andererseits
sind fairerweise die historischen Umstände zu berücksichtigen,
unter denen sich solche Traditionen entwickelten.
In der heutigen Debatte entsteht sehr leicht der Eindruck, der Islam
habe das Kopftuch erfunden: Das ist falsch. In seinem Buch THE JEWISH
WOMAN IN RABBINIC LITERATURE - A PSYCHO-SOCIAL PERSPECTIVE (Hoboken, N.J.,
Ktav Publishing House, 1986, S. 239) schreibt der Rabbiner Dr. Menachem
M.Brayer (Professor für biblische Literatur an der Yeshiva University),
dass es bei jüdischen Frauen Sitte war, den Kopf zu bedecken,
wenn sie das Haus verliessen, ja manchmal sogar das ganze Gesicht, wobei
nur ein Auge frei blieb. Im gleichen Werk findet sich auf den Seiten 316/317
der Hinweis, dass das rabbinische Gesetz das Aussprechen von Segenswünschen
und Gebeten in Gegenwart von verheirateten Frauen mit entblößtem
Haupt verboten sei, da das unbedeckte weibliche Haar als Nacktheit
betrachtet wird. Während einer bestimmten Periode in der jüdischen
Geschichte galt ein unbedecktes weibliches Haupt als Anschlag auf die Moral
und wurde mit einer Geldbuße belegt.
Der Schleier beziehungsweise das Kopftuch wurde nicht immer als Zeichen
von Züchtigkeit gewertet. Manchmal war der Schleier ein Symbol der
Auszeichnung, der Würde und Überlegenheit von Frauen der gehobenen
Schicht. In der älteren jüdischen Gesellschaft war es zum Beispiel
Prostituierten nicht erlaubt, ihr Haar zu bedecken. Auch bedeckten jüdische
Frauen bis ins 19. Jahrhundert in Europa ihr Haupt. Gesellschaftliche Zwänge
ihrer Umgebung brachten sie dazu, keine Kopfbedeckung zu tragen und manche
griffen deswegen zur Perücke (vgl. Susan W. Schneider: Jewish and
Female, New York: Simon & Schuster, 1985, S. 237).
Die christliche Tradition wird in der Tracht von Nonnen sichtbar, die
schon immer ihre Haare bedeckten.
In: DIE BIBEL Altes und Neues Testament - Einheitsuebersetzung, Copyright
1980 Kath. Bibelanstalt GmbH, Stuttgart, Herder, Freiburg, Basel, Bern,
ISBN 3-45-18988-7 lesen wir auf Seite 1289 folgende Fussnote:
Es galt damals unter Juden wie Judenchristen als unanständig,
wenn eine Frau ihr Haar offen trug. Deswegen war es Vorschrift für
sie, ein Kopftuch zu tragen, wenn sie ausging. Durch die judenchristlichen
Missionare der Frühzeit fand dieser Brauch auch Eingang in die heidenchristlichen
Gemeinden, wenigstens für den Gottesdienst. Paulus bestand auf dieser
Verhüllung um so mehr, als er der Frau hier das geisterfüllte
laute Beten und prophetische Reden gestattete. So wurde das Kopftuch auch
ein Zeichen ihrer Vollmacht, vor der Gemeinde charismatisch aufzutreten.
Zu diesem Thema lesen wir in den Paulinischen Briefen, I Korinther 11,3-16
(S. 1289):
(3) Ihr sollt aber wissen, dass Christus das Haupt des Mannes
ist, der Mann das Haupt der Frau und Gott das Haupt Christi. (4) Wenn ein
Mann betet oder prophetisch redet und dabei sein Haupt bedeckt hat, entehrt
er sein Haupt. (5) Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit
unbedecktem Haupt, die entehrt ihr Haupt; denn es ist gerade so, als wäre
sie geschoren. (6) Will sie sich nicht bedecken, so soll sie doch das Haar
abschneiden lassen! Weil es aber für eine Frau eine Schande ist, dass
sie das Haar abgeschnitten hat oder geschoren ist, soll sie das Haupt bedecken.
Weitere Informationen unter www.kopftuch.islam.de
3. Muss jemand, der Schulden hat, am Tag des Opferfestes opfern?
Die Antwort ist: nein. Jemand, der Schulden hat, braucht Allah am Tag
des Opferfestes kein Opfer zu bringen. Das Opfer am Opferfest ist ein zusätzlicher
Gottesdienst, also Sunna, und keine Pflicht.
Folgende Hadith sahih (leider in Englisch) existieren von Bukhari:
Narrated Ibn 'Umar:
The Prophet (p.b.u.h) used to Nahr or slaughter sacrifices at the Musalla
(on 'Id-ul-Adha).
Narrated Al-Bara':
The Prophet delivered the Khutba on the day of Nahr ('Id-ul-Adha) and
said, "The first thing we should do on this day of ours is to pray and
then return and slaughter (our sacrifices). So anyone who does so he acted
according to our Sunna; and whoever slaughtered before the prayer then
it was just meat that he offered to his family and would not be considered
as a sacrifice in any way. My uncle Abu Burda bin Niyyar got up and said,
"O, Allah's Apostle! I slaughtered the sacrifice before the prayer but
I have a young she-goat which is better than an older sheep." The Prophet
said, "Slaughter it in lieu of the first and such a goat will not be considered
as a sacrifice for anybody else after you."
Narrated Jundab:
On the day of Nahr the Prophet offered the prayer and delivered the
Khutba and then slaughtered the sacrifice and said, "Anybody who slaughtered
(his sacrifice) before the prayer should slaughter another animal in lieu
of it, and the one who has not yet slaughtered should slaughter the sacrifice
mentioning Allah's name on it."
4. Was ist der Ganaba-Zustand?
Ganaba-Zustand beim Mann:
-
Nach dem Beischlaf oder Berührung seines Geschlechtsteils mit dem
der Frau.
-
Nach dem Samenerguß (entweder beim Schlaf oder sonst).
Ganaba-Zustand bei der Frau:
-
Nach dem Beischlaf oder Berührung ihres Geschlechtsteils mit dem des
Mannes.
-
Nach dem Erreichen des geschlechtlichen Höhepunktes (Orgasmus).
Man befindet sich solange im Ganahba-Zustand, bis man die Vollwaschung
(Russul) vollzogen hat. (Vollwaschung bedeutet die Reinigung des gesamten
Körpers mit der Absicht, den Zustand der rituellen Reinheit (Wudu)
zu erlangen.) Bis dahin darf man weder beten noch Koran lesen. Allerdings
darf man (nach Meinung einiger Gelehrter) zum Zwecke des Lernens aus dem
Koran lesen (also keine Rezitation). Eine Anmerkung noch zu diesem
Thema: Die Vollwaschung ist auch bei verstorbenen Muslimen durchzuführen.
5. Ist das Tragen des Kopftuches für Muslimas obligatorisch?
In Sure 2 Vers 256 heißt es "Es gibt keinen Zwang in der Religion
[..]", was eben heißt, dass sich jeder Mensch frei für
seine Religion entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu
bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es seine Religion vorschreibt.
Man ist letztlich einzig vor Allah verantwortlich, wenn man durch sein
Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt. So ist es beim Kopftuch.
Islamisch gesehen ist das Tragen des Kopftuches eine Pflicht, die Allah
im Koran offenbarte. Außerdem belegt die Sunna des Propheten (Friede sei mit ihm) diese Pflicht ebenfalls eindeutig. Frauen (und Männer) sollten sich aus ÜBERZEUGUNG
an die von Allah offenbarten Kleidervorschriften halten.
Weitere Informationen unter www.kopftuch.islam.de
6. Über den Koran
"Koran" bedeutet wörtlich "Lesen" oder "das Gelesene". Als Muhammad
ihn seinen Gläubigen diktierte, versicherte er, dass es sich dabei
um die ihm von Gott (durch den Engel Gabriele) zuteil gewordene Offenbarung
handle. Er hat nicht alles auf einmal diktiert; die Offenbarungen kamen
ihm bruchstückweise und von Zeit zu Zeit, meist zu einem aktuellen Anlass. Sobald er sie erhalten
hatte, gab er sie weiter. Er verlangte von seinen Gefährten nicht
nur, sie auswendig zu lernen, um sie im öffentlichen Gottesdienst
vorzutragen, sondern auch, sie niederzuschreiben und Vervielfältigungen
anzufertigen. Nach jeder neuen Offenbarung rezitierte er sie zuerst in
einer Versammlung, danach beschränkte er sich nicht nur darauf, diese
Botschaft einem seiner Schreiber zu diktieren, sondern befahl diesem zum
Schluß auch vorzulesen, was er niedergeschrieben hatte, um etwaige
Fehler, die der Schreiber gemacht hatte, korrigieren zu können. Die
Offenbarungen kamen in einem Zeitraum von dreizehn Jahren in Mekka und
zehn Jahren in Medina. Wir glauben also daran, dass der Koran das
Wort Gottes ist, das Er Seinem Gesandten Muhammad geoffenbart hat. Der Gesandte ist nur ein
Vermittler. Er empfängt die Botschaft und gibt sie weiter. Er darf
keine andere Rolle spielen, weder die des Verfassers noch die des Kompilators.
Der Koran hat 114 Kapitel, die "Suren" genannt werden, und jede der
Suren besteht aus einer Anzahl von Versen, die "Âyat " genannt werden.
Er wendet sich an die gesamte Menschheit, ohne Unterschiede der Rassen,
der Länder, ja selbst der Zeiten; zudem sucht er den Menschen in allen
Lebensbereichen geistig und zeitlich, einzeln und gemeinschaftlich zu führen.
Er gibt Richtlinien für das persönliche Verhalten des Staatschefs
sowohl wie des einfachen Menschen, für Reich und Arm, für Krieg
und Frieden, für die Geisteskultur wie für den Handel und den
materiellen Wohlstand. In der Hauptsache strebt der Koran danach, die Persönlichkeit
des Einzelnen zu entwickeln. Jedes Wesen soll persönlich seinem Schöpfer
gegenüber verantwortlich sein; zu diesem Zweck gibt der Koran nicht
nur Anwendungen, sondern er versucht auch zu überzeugen: er wendet
sich an die vernunft des Menschen, er erzählt Geschichten, Parabbeln,
Gleichnisse. Es sind Angaben über die Eigenschaften Gottes zu finden.
Man findet auch eine vollständige Belehrung über die Art und
Weise, wie Gott zu loben sei, über die besten Gebete, über die
Pflichten des Menschen gegenüber Gott, gegenüber den anderen
Geschöpfen und gegenüber sich selbst. Der Koran stellt die Regeln
für das gesellschaftliche Zusammenleben auf: für Handel, Ehe,
Erbschaft, Strafrecht, internationales Recht usw..
Sprache und Stil des Korans sind erlesen und seiner göttlichen
Eigenschaft würdig; sein Vortrag rührt den Geist auf, den Geist
selbst derer, die hören, ohne zu verstehen. Es sei daran erinnert, dass
der Koran, indem er sich auf seinen göttlichen Ursprung beruft, die
Herausforderung in die Welt geschleudert hat: Sprich: "Wenn sich auch die
Menschen und die Dschinn vereinigten, um etwas Gleiches wie diesen Qur'an
hervorzubringen, brächten sie doch nichts Gleiches hervor, selbst
wenn sie einander beistünden." ( Sure 17, Vers 88) Diese Herausforderung aber ist bis in unsere Tage ohne Antwort geblieben!
(Vergl. "Der Islam" von Prof. M. Hamidullah)
Der Koran kann nicht nach Belieben interpretiert werden. Alle Verse müssen stets in ihrem historischen Kontext, der gesellschaftlichen Situation etc. und in Bezug auf den Offenbarungsgrund behandelt werden. Dies setzt bei weniger eindeutigen Versen ein gewisses islamisches Wissen oder zumindest Sekundärliteratur voraus. Nur so können die Verse adäquat für unsere heutige Zeit angewandt werden. Die meisten Verse sind jedoch eindeutig und einfach zu verstehen.
Leider werden heutzutage situationsspezifische Zitate häufig aus dem Zusammenhang gerissen und als islamische Grundregeln dargestellt. Dies führt zur bewussten oder unbewussten Fehlinterpretation von Koranzitaten.
Siehe auch nächster Punkt "7. Wie flexibel ist der Islam?"
7. Wie flexibel ist der Islam?
Der Islam steht in Deutschland (und anderen Ländern) vor dem Problem,
dass er in den Medien negativ dargestellt wird. Dadurch erklärt
sich der Versuch vieler Muslime, Vorurteile über den Islam abzubauen.
Eines der Vorurteile gegenüber dem Islam ist seine angebliche Unflexiblität".
In Wahrheit hat er eine Aufklärung, wie sie im Christentum stattgefunden
hat, gar nicht nötig. Warum nicht? Weil der Koran, die Sunnah und
die anderen Rechtsquellen des Islam eine flexible Auslegung und Anpassung
an Zeit und Ort zulassen. Wie sonst könnten Muslime zu Themen wie
Gentechnologie, Organtransplantation, Umweltschutz etc. kompetent Stellung
beziehen, und sich hierbei auf Koran und Sunnah berufen?
Sicher müssen die Muslime ihre Religion besser verstehen und leben,
damit die Gebote des Islam auf die jeweilige Umgebung angepaßt werden.
Die Aussage, dass der Islam unabänderlich sei, ist ein wenig
schwammig. Der Islam sieht nicht nur den Koran als Grundlage der Rechtsprechung
vor. Und selbst im unveränderlichen Koran gibt es zeitlose Regelungen
und allgemeine Grundsätze, die eine zeitliche Anpassung zulassen.
8. Was sind Ginn?
Die Ginn gehören zu den Geschöpfen Allahs, von denen wir nur
wenig wissen. Sie gehören zu den sogenannten verborgenen Dingen, mit
denen man sich nicht zu sehr beschäftigen sollte damit Aberglaube
und Falschheit vermieden wird. Alles, was wir über die Ginn wissen,
wissen wir vom Koran oder von den Aussprüchen des Propheten Muhammad
(Friede sei auf ihm).
Die Ginn sind Geschöpfe Gottes mit eigenen Eigenschaften. Beispielsweise
können sie uns hören und sehen, wir sie aber nicht (46, 29-31):
(29) Und als Wir dir eine Anzahl von Ginn zuführten, die dem Quran
zuhörten, sagten sie, als sie in seiner Anwesenheit waren: "Schweigt
und hört zu!" Und als (der Vortrag) beendet war, kehrten sie zu ihrem
Volk zurück, und warnten es. (30) Sie sprachen: "O unser Volk! Wir
haben fürwahr ein Buch gehört, das nach Moses herabgesandt worden
ist und das bestätigt, was ihm vorausging. Es leitet zur Wahrheit
und zu einem geraden Weg. (31) O unser Volk! Hört auf den, der euch
zu Allah aufruft und glaubt an ihn! Er wird euch eure Schuld vergeben und
euch vor einer schmerzlichen Strafe bewahren."
Der Koran ist nicht nur für alle Menschen offenbart worden sondern
auch ein Buch für die Ginn. Unter ihnen gibt es gläubige und
ungläubige Ginn (6,130). Über ihre Schöpfung steht in (15,27),
dass sie aus Feuer sind. In den Suren 27 und 34 findet man die Geschichte
von den Ginn, die für Salomon (Friede sei mit ihm) arbeiteten. Mohammed
(Friede sei mit ihm) hatte mit ihnen geschlossene Sitzungen abgehalten,
in denen er sie den Quran gelehrt hat.
Folgenden Koranstellen erwähnen Ginn:
006.100, 006.112, 006.128, 007.038, 007.179, 011.119, 017.088, 018.050,
032.013, 034.012, 037.158, 041.025, 041.029, 046.018, 046.029, 051.056,
055.015, 055.031, 055.033, 055.039, 055.056, 055.074, 072.001, 072.005,
072.006, 072.008, 114.006.
9. Falsche Vorstellungen über die Vorherbestimmung
Es wird gesagt, dass alles, was jemand in dieser Welt tut oder
unterläßt, von Gott vorherbestimmt sei. Warum werden wir dann
am Tag des Jüngsten Gerichts für unsere Handlungen zur Rechenschaft
gezogen?
Es ist unrichtig zu sagen, dass alles, was wir tun, von Gott vorherbestimmt
ist und wir nur innerhalb Seines Willens und dem, was er uns auferlegt
hat, handeln. Wäre dem so, dann wäre es ungerecht, uns für
etwas zur Rechenschaft zu ziehen, das er für uns vorbestimmt hat.
Gott ist aber der gerechteste aller Richter und deswegen brauchen wir für
etwas, bei dem uns keine Wahl gelassen wurde, auch keine Rechenschaft ablegen.
Daraus ergibt sich ganz klar, dass unsere Freiheit der Wahl ganz
real ist. Wir wissen, dass das zutrifft, und zwar nicht zuletzt wegen
der Art und Weise, wie wir uns in verschiedenen Situationen entscheiden.
Unsere Freiheit, nach unserem eigenen Willen zu entscheiden, ist eine Manifestation
des Willen Gottes, der beschloss, uns diese Freiheit zu gewähren.
Gott weiss jedoch schon vorher, wie wir uns in jeder gegebenen Situation
verhalten. Gottes Wissen ist absolut, was letztlich bedeutet, dass
diesem Wissen durch kein Ereignis etwas hinzugefügt wird, weil dieses
Ereignis GOTT bereits bekannt ist, bevor es eintrifft.
Quelle: Rundbrief der Deutsche Muslim-Liga, Hamburg, 06/1995.
10. Ist Heiligenverehrung im Islam erlaubt?
Man muss zwischen Verehrung und Anbetung unterscheiden. Sicher
ist es nicht im Sinne des Islam, dass "Heilige" (also Muslime, die
in den Augen ihrer Mitmenschen als besonders fromm angesehen wurden) über
die Maße hinaus verehrt (wenn nicht sogar angebetet) werden. Sogar
der Mensch, der am verehrungswürdigsten ist, der Prophet Muhammad
(Friede sei auf ihm), hat uns davor gewarnt, ihn als etwas heiliges anzusehen,
ihn anzubeten oder ihm Statuen zu errichten. Dies verstößt gegen
den reinen Monotheismus des Islam, keine Gottheit Allah zur Seite zu stellen.
Was man hingegen oft sieht, ist dass Gräber aufgesucht werden,
um von den Toten gesegnet zu werden oder um Bittgebete an die Toten zu
richten. Dies ist islamisch sehr verboten! Jeder ist selbst für seine
Taten verantwortlich und muss vor Allah dafür geradestehen. Auch
beim Grab des Propheten kann man keinen Segen vom Propheten (Friede sei
auf ihm) abholen oder ihn um etwas bitten. Der Segen kommt allein von Allah,
nur Er erhört unsere Gebete, nur Er kann uns am Tag der Auferstehung
helfen. Bittgebete an Tote, Engel oder Ginn zu richten, ist Schirk
(Beigesellung)!
Erlaubt hingegen ist, dass man andere Menschen bittet, für
einen zu beten. Allerdings kann diese Praxis mißverstanden werden,
und zwar insofern, als dass die Tatsache in den Hintergrund gerät,
dass jeder selbst für seine Taten verantwortlich ist und vor
Allah geradestehen dafür geradestehen muss. Man darf aber nur
lebende Menschen bitten, nicht etwa verstorbene "Heilige".
Wenn jemand vom Propheten, zu "Heiligen", Dschinn oder Engeln Hilfe
erbittet, begeht Shirk (Anzweiflung der Allmacht Gottes).
-
"Dient ihr anstelle Allahs dem, was euch nichts nützt und euch keinen
Schaden antut?" (Koran 21, 66)
-
"Diejenigen, die sie anstelle Allahs anrufen, sind Knechte gleich euch,
also ruft sie, und sie sollen euch antworten, wenn ihr Wahrhafte
seid" (Koran 7,194)
11. Ist schwören erlaubt?
Über das Schwören (im Namen Gottes) im Zusammenhang mit Geschäften
ist vom Propheten folgende Aussage überliefert: "Schwören führt
einen raschen Verkauf herbei, löscht aber den Segen aus" (überliefert
von Buchari). Er wies die Kaufleute an, Schwören allgemein zu vermeiden,
besonders zur Stützung einer Lüge. Er tadelte das häufige
Schwören, einmal, weil es oft geschieht, um die Leute zu betrügen,
zum anderen, weil es die Achtung vor Allahs Namen im Herzen vermindert.
Wie kann man Gott um Verzeihung bitten, wenn man einen solchen Schwur
gebrochen hat? Die Antwort ist in Sure 5 Vers 89:
"Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden
nicht zur Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das Rechenschaft
fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür
sei dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen
im Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven.
Wer es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne
für eure Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure
Eide. So macht euch Allah Seine Zeichen klar, auf dass ihr dankbar
sein mögt. " [5:89]
12. Zum Opferfest
Der genaue Termin des Opferfestes ist der 10. Tag des Monats Dsu-l-hidscha
(12. Monat im islamischen Kalender). Das Fest wird in diesem Jahr (2000
n.Chr.) im März stattfinden.
Warum wird das Opferfest gefeiert? Warum werden Tiere geopfert?
Auszug aus "Wallfahrt nach Mekka", Ahmad von Denffer, ISBN 3-89263-015-1,
Islamisches Zentrum München.
(...) Die Geschichte Ibrahims und des großen Opfers, das von ihm verlangt
wurde, steht im heiligen Koran in der Sure Saffat (37:102-107). Sie wird mit nur wenigen aber eindringlichen Sätzen beschrieben: "Ibrahim
sagte: Mein Sohn, ich sah im traum, dass ich Dich opfere, also schau, wie Du das siehst! Er sagte: Mein Vater, tue, was Dir befohlen
wurde, Du wirst mich, so Allah will, geduldig finden. Und als sie beide (sich) Allah ergeben hatten, und er ihn auf die Stirn gelegt,
haben Wir (=Gott) gerufen: O Abraham, Du hast den Traum bereits erfüllt - derart vergelten Wir es denen, die Gutes tun. Dies war ja eine offensichtliche
Prüfung, und Wir haben ihn mit einem großen Opfer ausgelöst..."
Das ist das Opfer, des Opferfestes, das opfer in Mina beim Hadsch (Wallfahrt
nach Mekka). Es erinnert an vieles: Abrahams Gottesfurcht, Ismails (des Sohnes) Gottesvertrauen, ihre Ergebenheit
in den Willen Allahs, ihre Bereitschaft, alles zur Verwirklichung des Willen Allahs zu tun und zu gebenm selbst das Leben zu opfern.
(...)
Die Geschichte von Ibrahim und seinem Sohn zeigt deutlich, dass Allah kein Menschenopfer will, dass Seine Barmherzigkeit größer
ist und nicht erst durch ein Blutopfer wirksam wird.
13. Bedeutung des Freitags
Im Islam ist der Freitag grundsätzlich kein Ruhetag. Allerdings
muss man während des Freitagsgebets (welches Pflicht für
den Mann ist) die Arbeit stilllegen und in die Moschee gehen. Der Gottesdienst
dauert etwa 30 Minuten.
"O ihr, die ihr glaubt, wenn zum Freitagsgebet gerufen wird,
dann eilt zum Gedenken Allahs und stellt den Geschäftsbetrieb ein.
Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüßtet. [62:9]
Und wenn das Gebet beendet ist, dann zerstreut euch im Land und trachtet
nach Allahs Gnadenfülle und gedenkt Allahs häufig, auf dass
ihr Erfolg haben mögt." [62:10]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte
Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: "Keiner von euch darf (außer
im Ramadan) am Freitag fasten; es sei denn er fastet (zusätzlich dazu
) einen Tag davor (den Donnerstag) oder danach (den Samstag). " (Überliefert
von Muslim)
Ein anderes Hadith (das ebenfalls von Abu Huraira berichtet wird und
überliefert von Muslim) lautet: "Der beste Tag, an dem die Sonne aufgeht,
ist Freitag, und am Freitag wurde Adam erschaffen, am Freitag kam er ins
Paradies, und es war Freitag, als er das Paradies verlassen musste.
Aus zahlreichen anderen (starken Hadithen, überliefert von Buchari)
geht hervor, dass derjenige, der am Freitagsgebet teilnimmt: gut vorbereitet,
nicht in Hast und pünktlich erscheinen, frisch gebadet (Ganzwaschung)
sein soll (Zähne geputzt) und duftend (wenn möglich) sowie in
seinen besten Kleidern. Man soll bescheiden seinen Platz einnehmen und
während der Rede (Khutba) schweigen (die Engel lauschen der
Khutba ebenfalls). Die Engel stehen am Eingang der Moschee und registrieren,
wer hineingeht. Im Laufe des Freitags gibt es einen günstigen Zeitpunkt,
wenn man diesen Zeitpunkt im Gebet erlebt und Gott um etwas bittet, wird
die Bitte erfüllt.
14. Waschung vor dem Gebet (Wudu')
Die rituelle Reinigung umfaßt: Das Waschen
-
der Hände
-
des Mundes (3 Mal spülen)
-
der Nase (3 Mal putzen/schnäuzen)
-
des Gesichts (3 Mal waschen)
-
der Unterarme (3 Mal unter Wasser darüber streichen, manche sagen 1 Mal)
-
dem Befeuchten der Haare,
-
dem Waschen der Ohren
-
und der Füße.
Nach Geschlechtsverkehr muss statt dessen die rituelle Vollwaschung
durchgeführt (ghussul). Sie besteht - vereinfacht gesagt - aus einer
Dusche oder einem Bad (siehe "Was ist Ganaba?").
Sowohl die rituelle Reinigung als auch die Vollwaschung haben nur Gültigkeit,
wenn sie mit der Absicht des Gläubigen begangen werden, sich rituell
zu reinigen. (Wie oben erwähnt: Ein Gottesdienst (zu dem auch die
rituelle Reinigung oder Vollwaschung gehört,) ist nur dann ein Gottesdienst,
wenn die Absicht des Gläubigen stimmt, d.h. wenn der Gottesdienst
um Gottes Willen praktiziert wird.)
15. Dauer des Gebets
Im Schnitt dauert ein Gebet zwischen fünf und zehn Minuten. Es
hängt sehr stark davon ab, welche Verse man während der Raka´as
liest. Wenn man mehr Zeit hat seinem Schöpfer hingebungsvoller dienen
möchte, betet man halt länger, spricht während des Gebetes
längere Bittgebete und Lobpreisungen. Gebete sind nicht immer gleich
lang, es kommt oft auf die seelische Verfassung und die Sehnsucht zum Gottesdienst
an.
Man muss im Gebet vollkommen abschalten und sich der Situation bewusst
werden, dass man vor seinem Schöpfer getreten ist, um Ihm allein zu
dienen. Er sieht uns, während wie Ihn nicht sehen. Er hört uns,
während wir ihn nicht hören. Und doch wissen wir aus dem Koran,
dass Gott der Erbarmer ueber Sich sagt: "Und wenn mich mein Diener nach
mir fragt, so bin Ich nahe. Ich erwiedere die Bitte des Bittendenden wenn
er mich anruft."
16. Gibt es spezielle Gebetskleidung?
Es gibt also keine spezielle Gebetskleidung. Es gelten also die allgemeinen
Bekleidungsvorschriften.
-
Frau: Der Körper muss bedeckt sein, außer Gesicht und Hände.
Die Kleidung sollte nicht eng anliegend oder durchsichtig sein (gilt nicht nur beim Gebet).
-
Mann: Körper muss bedeckt sein von (einschließlich) Knie
bis (einschließlich) Bauchnabel. Er sollte ebenso keine eng anliegende oder durchscheinende Kleidung tragen (gilt nicht nur beim Gebet).
Das Gebet soll auf sauberem Boden stattfinden. Viele Muslime benutzen daher
Gebetsteppiche.
Manche muslimische Frauen halten sich zu Hause - wo sie selbstverständlich nicht die Bekleidungsvorschriften wie in der Öffentlichkeit haben - aus praktischen Gründen
einen "Gebetsmantel". Das ist dann in der Regel ein langer ein- oder zweiteiliger
Überwurf, der schnell zum Gebet übergestreift werden kann.
17. Allgemeines zum Gebet
Zunächst ist zu sagen: Für Muslime besteht Gottesdienst nicht
nur aus einem rituellen Ablauf, der zu bestimmten Zeiten abgehalten wird.
Die Muslime betrachten z.B. Hilfsbereitschaft, Almosengeben, Streit schlichten,
usw. kurz: alle vom Islam empfohlenen Taten als Gottesdienst. Muslim zu
sein, bedeutet: Ergeben zu sein in den Willen Gottes und Frieden zu stiften.
(Das Wort Islam besteht aus den "Wuzeln" s,l,m=arab: Friede. Diese Wurzeln
kommen auch im Wort Muslim vor: slm=jemand, der Frieden stiftet.) Somit
sind die von Gott/Allah empfohlenen oder befohlenen Taten Gottesdienste.
Das Gebet (salat) findet mindtestens fünfmal täglich statt
und dauert (incl. ritueller Reinigung, falls nötig) ca. 5-10 min.
Darüber hinaus gehende Gebete sind natürlich erlaubt, aber nicht
vorpflichtend. Die Gebete finden zu fest vorgeschriebenen Zeiten über
den Tag verteilt statt:
Salat Al-Fajr: Vor Sonnenaufgang
Salat Al-Dhuhr: ungefähr mittags
Salat Al-'Assr: nachmittags
Salat Al-Maghrib: nach Sonnenuntergang
Salat Al-'Isha: nachts.
Die 5 täglichen Gebete haben den Vorteil, dass der Gläubige
über den Tag verteilt immer wieder an den Schöpfer denkt und
ihm dankt. Im Prinzip sollte der Muslim zwar ständig und bei allem,
was er tut, an Gott denken (wie oben gesagt: alle guten Taten sind Gottesdienste.
Aber natürlich nur dann, wenn sie im Namen Gottes getan wurden, d.h.
nicht um der Sache Willen.), aber oft vergessen die Menschen dies, daher
hat der gläubige Muslim den Vorteil, immer wieder an Gott erinnert
zuwerden.
Das Gebet selbst besteht aus der Rezitation von Koranversen und persönlichen
Bittgebeten an Gott.
Vgl. auch Das Gebet
18. Etwaige Bedeutungen der Gebetshaltungen
Die einzelnen Gebetshaltungen drücken in erster Linie die Ehrfurcht
vor Gott aus (niederknien, sich niederwerfen, ...). Zu Beginn des Gebets
führt man die Hände zu den Ohren und lauscht gewissermaßen
ohrenspitzend den gleich rezitierten Worten Gottes. Dadurch wird die intensive Beziehung zu Gott, die während
des Gebets herrscht, symbolisiert. Am Ende des Gebets wünscht man
seinen Nachbarn (die neben Dir gebetet haben) Frieden (salam), was sich
positiv auf die Gemeinschaft zu den anderen Muslimen auswirkt. Wir wollen
betonen, dass dies nur Vermutungen über den Sinn der einzelnen
Gebetshaltungen sind, Gott weiß es besser.
19. Wer ist der Mahdi?
Der Mahdi ist eines der großen Zeichen für den Beginn des
Jüngsten Tages. Er wird also in der letzten Phase des menschlichen
Daseins auf dieser Erde auftauchen, so, wie ihn der Prophet angekündigt
hat. Er wird die letzten Muslime vor dem Dajjal retten. Der Dajjal ist
die Personifizierung des Bösen und auch eines der großen Zeichen
für den Anbruch der "Endzeit". In dieser Zeit wird Allah den nicht
gekreuzigten sondern zu Allah erhobenen Propheten Jesus wieder auf die
Welt schicken. Er wird den Dajjal mit dem Mahdi töten.
Starkes Hadith, überliefert von Buchari: Aisha, Allahs Wohlgefallen
auf ihr, berichtet: "Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen
und Heil auf ihm, dass er seine Zuflucht (bei Allah) vor dem Dajjal nahm."
20. Reue (arabisch: Tauba) im Islam – wie mache ich Reue für eine falsche Tat?
Vor allem Folgende Dinge sind hierbei zu tun:
1. Aufrichtige Verzeihungsbitten Gott gegenüber mit gegebenenfalls Wiedergutmachung des Schadens wenn Dritte in Mitleidenschaft gezogen wurden.
2. Ausdrückliche Absicht die Tat nicht zu wiederholen.
Es wird häufig empfohlen dazu ein freiwilliges Gebet zu verrichten oder im freiwilligen Fasten Einkehr und Rückbesinnung auf Allahs Wohlgefallen zu finden.
In einem Hadith heisst es: "Jeder Sohn Adams macht Fehler, und die besten aller Fehlermacher sind die Reumütigen" (Hadith hasan/gut u.a. überliefert von Tirmidhi)
"(...) Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die sich (Ihm) reuevoll zuwenden und die sich reinigen." (Sura al-Baqara, Vers 222)
In einem weiteren Hadith (sichere Überlieferung von Buchari, Muslim, Tirmidhi) heisst es: Abu Huraira berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: "Nachdem Allah die Schöpfung vollbracht hatte und ihr ihre Bestimmung gab, schrieb Er in seinem Buch nieder – und dies befindet sich bei Ihm auf dem Thron: 'Wahrlich, Meine Barmherzigkeit überwiegt Meinen Zorn'"
21. Was ist Zakat Al-Fitr?
Zakat Al-Fitr ist eine Spende, die jeder Muslim (Erwachsener und Kind) im Monat Ramadan verpflichtet ist, zu leisten. Gewöhnlich zahlen Eltern dabei die Spende ihrer Kinder.
Der Begriff "Zakat" hat im Quran folgende Bedeutung:
1. Zakat als "ein genau festgelegter Anteil der Vermögensmasse", dessen Abgabe an bestimmte Personengruppen von Allah (t) befohlen wurde.
2. Zakat als "aktive Handlung des vorgeschriebenen Abgebens"
Höhe der Zakat Al-Fitr:
Die Zakat Al-Fitr betrug ursprünglich ein Sa' (ca. vier Handvoll) Weizen, Rosinen oder Datteln. Heutzutage ist man übergangen, Zakat meist in Bargeld zu entrichten.
Die Höhe der Zakat Al-Fitr wird jedes Jahr für jedes Land entsprechend der Kaufkraft der jeweiligen Landeswährung neu festgelegt. Sie richtet sich nicht nach den persönlichen Vermögensverhältnissen, sondern etwa dem Gegenwert für eine einfache Mahlzeit im jeweiligen Land. Beispielsweise betrug die Zakat Al-Fitr 2005 in Aachen 7 Euro
Zeitpunkt der Abgabe:
Im Zeitraum des Fastenmonats Ramadan sollte die Zakat Al-Fitr entrichtet werden.
Wer bekommt Zakat:
Nach einem Quranvers (Sura 9, Vers 60) haben Anspruch auf die Zakat: "Die Almosen sind bestimmt für die Armen, Bedürftigen, die, die damit befaßt sind, die, deren Herzen vertraut gemacht werden soll, die Gefangenen, die Verschuldeten, für den Einsatz auf dem Weg Gottes und für den Reisenden ..."
Arme und Bedürftige
Darunter fallen alle Personen, die nicht aus eigenen Mitteln oder durch eigene Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Sie haben Anspruch auf Hilfe (kurz-, mittel- oder langfristig z.B. auf: Nahrung, Kleider, Wohnung etc.).
Wenn größere Zakat-Beträge entrichtet werden soll, darf nicht das Ziel der Zakat "Hilfe zur Selbsthilfe" außer Acht gelassen werden. Dies kann gewährleistet werden z.B. durch Unterstützung gemeinnütziger Organisationen oder Förderung von Projekten, die den Armen und Bedürftigen auf verschiedenen Ebenen und auf unterschiedlicher Weise helfen.
Mitarbeiter der Zakat-Verwaltung
Darunter fallen alle Personen, die mit der Einziehung und Verteilung der Zakat beauftragt sind.
Schuldner
Personen, die im islamischen Rahmen einen Darlehen aufgenommen haben und nicht mehr in der Lage sind ihre Schulden zurückzuzahlen, haben auch Anrecht auf Zakat.
Einsatz auf dem Weg Allahs
Jede aufrichtige Handlung, die das Wohlgefallen Allahs bezweckt ist ein Einsatz auf dem Weg Allahs. Dabei sind "große" Projekte wie Errichtung von Moscheen oder Schulen aber auch "kleine" Handlungen (z.B. Bücherkauf für Schulen, etc.) gleichermaßen als eine dienliche Tat zu nennen.
Reisende
Personen, die auf einer Reise in finanzieller Not geraten, unabhängig davon ob sie in der Heimat über genügend Mittel verfügen, können Zakat erhalten. Es muss sich jedoch um eine wirkliche Notsituation handeln.
Verteilung der Zakat erfolgt normalerweise nur im Inland. Selbstverständlich kann die Zakat auch ins Ausland entrichtet werden. Nach den meisten Gelehrten, muss die Zakat nicht gleichmäßig an alle Gruppen (s.o.) verteilt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann die Zakat nur an eine einzige Gruppe gezahlt werden, wenn dafür eine besondere Notwendigkeit besteht. Dabei ist zu beachten, dass die Armen und Bedürftigen, die wichtigste Gruppe der Zakat-Berechtigten darstellen. Ohne zwingende Gründe dürfen sie nicht von der Zakat ausgeschlossen werden. Die Zakat-Berechtigten haben keine Pflichten zu leisten, wenn sie Zakat erhalten, da sie Anrecht darauf haben. Es ist jedoch jedem frei gestellt ob und wie die Person sich für die Zakat bedankt.
X. Sonstige Fragen und Kommentare
1. Terrorismus im Islam?
Lesen Sie dazu die zahlreichen Pressemitteilungen des ZMD und die gemeinsame Verlautbarung von Islamrat und des ZMD)
Terror, willkürliche Gewalt und Angriff auf unbeteiligte Zivilisten finden im Islam keine Rechtfertigung. Im Islam gibt es keine Entschuldigung für Terror und Gewalt gegen Unschuldige.
Offensichtlich wird die Religion als Hintergrund für Terrorakte benutzt, um Unterstützung bei Menschen zu bekommen, die wenig Wissen über die Religion haben. Manchmal sind es Verzweifelungsakte lebenslang Unterdrückter Menschen – ohne eine Rechtfertigung geben zu wollen. Jedoch muss man die Ursachen erkennen um den Nährboden für solche Taten zu entziehen. Die Ziele und die Art dieser Taten sind jedoch weit vom Islam entfernt.
Es drängt sich die Erkenntnis auf, dass der Islam eigentlich keiner Feinde bedarf; das besorgen die sogenannten islamistischen Terroristen bestens selbst. Ihre Verbrechen bei dem Unschuldige getötet werden, gleichen einem Dolchstoß in die Brust des Islam und seiner Botschaft. Solche Gruppen tun alles, die Öffentlichkeit von allem abzustoßen, was islamisch ist.
Nach den Anschlägen von Madrid gaben die beiden größten islamischen Dachverbände Islamrat und Zentralrat im April 2004 eine gemeinsame Erklärung heraus:
Gegen Terror und Gewalt - Gemeinsame Stellungnahme des Islamrats und des Zentralrats zu den aktuellen Geschehnissen in Madrid
Der erneute Versuch einer Terrortat in Spanien erfüllt uns mit Abscheu für solche Terrorakte und zugleich mit großer Sorge um den Frieden in der Welt und in Europa.
Wir nehmen dies zum Anlass, unsere grundsätzliche Haltung gegen Terror und Gewalt, die wir eindeutig nach dem 11. September 2001 und dem 11. März 2004 geäußert haben, ein weiteres Mal in aller Deutlichkeit kundzutun.
Wir verurteilen jede Art von Terrorismus und sehen darin sowohl einen abgrundtiefen Verfall aller Maßstäbe der Menschlichkeit und der Vernunft als auch einen Widerspruch zu den Lehren aller Offenbarungsreligionen.
Dass auch Muslime hinter terroristischen Gräueltaten stecken und sich dabei auf den Islam berufen, macht uns mehrfach betroffen:
Ihr Verbrechen an Unschuldigen versetzt die Muslime - wie alle anderen Menschen auch - in Schock und Trauer...
Ihren blinden Taten fallen wahllos Christen, Juden und Muslime; Frauen und Männer; Greise und Kinder zum Opfer.
Wer immer solche blutigen Taten verübt, findet im Islam keine Rechtfertigung. Der Islam verbietet Mord, Geiselnahme, Anarchie und Terror.
Wer solche Verbrechen duldet, gutheißt oder gar deckt, macht sich der Mittäterschaft schuldig. Für solche Täter oder Mittäter wird es in unseren Gemeinden kein Verständnis, keinen Platz und keine Unterstützung geben. Gegen den Missbrauch unserer Religion lehnen wir uns auf und distanzieren uns von den Verbrechern.
Die sogenannten muslimischen Attentäter bedrohten immer mehr auch die Muslime selbst. Dies ist deutlich geworden durch die Anschläge in Casablanca, Riad, Istanbul oder im Irak.
In einem Interview mit islam.de im März 04 verdeutlichte der Zentralrastvorsitzende Nadeem Elyas Folgen der Terroranschläge für Muslime. Die jetzige Debatte legt den Verdacht nahe, "als wollen einige diese Tat um jeden Preis in die Nähe der islamischen Lehre sehen". "Dies ist auch das Ziel der Terroristen, die die Muslime somit in Geiselhaft nehmen wollen". "Wir dürfen ihnen nicht in die Hände spielen" appelliert Elyas eindringlich auch in Richtung der Sicherheitsorgane. "Vor der großen Mehrheit der Muslime brauche sich die deutsche Gesellschaft nicht zu fürchten".
Dass solche Appelle häufig auf taube Ohren stoßen, zeigt das häufig rücksichtlose Verhalten von Behörden und Polizei sowie der Gesellschaft.
2. Schiiten - Sunniten, Unterschiede?
Zunächst einmal: Sowohl Sunniten als auch Schiiten sind zu den
Muslimen zu zählen. Die große Mehrheit der Muslime (ca. 85%)
sind Sunniten.
Der Hauptunterschied zwischen Schiiten und Sunniten liegt u.a. darin, dass
die Nachfolger des Propheten unterschiedliche Akzeptanz erfahren. Auch unter Sunniten und Shiiten gibt es jeweils mehrere Rechtsschulen und Strömungen, sodass man nicht von DEN Sunniten oder DEN Shiiten sprechen darf.
Die Sunniten erkennen 4 rechtgeleitete Khalifen an (Abu Bakr, Omar,
Uthman, Ali), während die Schiiten erst die ihrer Meinung nach später
regierenden 11 Imame/Khalifen (einschließlich Ali) anerkennen.
Der 12. Imam ist nach Meinung der (12er-)Schiiten verborgen,
beobachtet das Geschehen auf der Erde und wird später einmal zurückkommen
und auf der Erde regieren. Die Aussagen und Handlungsweisen aller
12 (11) Imame werden als verbindlich für alle Schiiten angesehen.
Sie haben den Stellenwert einer Offenbarung durch Gott, der die Imame rechtleite.
Dies hat seine Konsequenz für die Meinungsbildung/Rechtssprechung
bei Schiiten und Sunniten:
Während die Sunniten zur Rechtssprechung (meist in dieser Reihenfolge, in jedem Fall Koran und Sunna an erster Stelle) die Quellen folgendermaßen zulassen
-
Koran,
-
Sunna (Überlieferungen über Handlungsweisen und Aussprüche
des Propheten),
-
Konsens unter den Gelehrten und
-
Analogieschluß
gelten bei den Schiiten die Quellen
-
Koran,
-
Sunna des Propheten und der 11 Imame,
-
Meinung des Stellvertreters des 12. Imam
-
Vernunft
als Richtschnur.
3. Wie ist der Khalif Ali gestorben?
Ali (der der 4. rechtmäßiger Khalif der Sunniten und als
1. Imam der Schiiten war) wurde am Freitag, den 18 Ramadan im Jahr 40 (islamische
Zeitrechnung) am frühen Morgen in der Stadt Kufa (heute Irak) angegriffen
und ist am nächsten Abend gestorben. Sein Mörder war ein Kharigit,
der Ali als ungläubig geklärt hat und ihn so (nach seiner Überzeugung)
töten durfte. Nach seiner Meinnung hätte Ali Gottes Gebote nicht
praktiziert, weil er Othman´s Mörder nicht bestraft hat. Othman´s
Mörder waren jedoch nicht bekannt. Man wußte nur, dass
sie zu einer Gruppe gehörten, die etwa 10.000 Mann groß war.
Die Kharigiten forderten den Tod der 10.000 Männer. Ali aber wollte
nur den Mörder finden und diesen auch nicht umgehend töten. Er
wollte ihn zuerst vor Gericht bringen, welches ein Urteil fällen sollte.
4. Was ist der Ashura-Tag?
Ashura ist der 10. Tag des ersten Monats (Moharam) des Jahres (islamische
Zeitrechnung). Zuerst war dieser Tag für die Juden von Bedeutung.
Sie haben an ihm gefastet, weil Gott an diesem Tag den Prophet Moses (Friede
sei auf ihn) und sein Volk gerettet hat. Gott ließ sie das Rote Meer
"überqueren", und den Pharao und seine Armee ertrinken.
Nachdem der Prophet Mohammed (Friede sei auf ihn) nach Medina kam, hörte
er von dieser Praxis der Juden und forderte die Muslime auf, ebenfalls
an diesem Tag zu fasten, weil Moses (Friede sei auf ihn) auch ein Prophet
der Muslime ist.
Erst später wurde durch eine Offenbahrung das Fasten im Monat Ramadan
zur Pflicht. Seit diesem Zeitpunkt war das dem Fasten am Ashure-Tag Sunna
und keine Pflicht mehr. Einige Hadith dazu (in Englisch):
Aisha berichtet: The people used to fast on 'Ashura (the tenth day of
the month of Muharram) before the fasting of Ramadan was made obligatory.
And on that day the Ka'ba used to be covered with a cover. When Allah made
the fasting of the month of Ramadan compulsory, Allah's Apostle said, "Whoever
wishes to fast (on the day of 'Ashura') may do so; and whoever wishes to
leave it can do so." (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Berichtet von Salim's Vater: The Prophet said, "Whoever wishes may fast
on the day of 'Ashura'." (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Aisha berichtete: Quraish used to fast on the day of "Ashura" in the
Pre-lslamic period, and Allah's Apostle too, used to fast on that day.
When he came to Medina, he fasted on that day and ordered others to fast,
too. Later when the fasting of the month of Ramadan was prescribed,
he gave up fasting on the day of "Ashura" and it became optional for one
to fast on it or not. (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Ibn 'Abbas berichtete: The Prophet came to Medina and saw the Jews fasting
on the day of Ashura. He asked them about that. They replied, "This is
a good day, the day on which Allah rescued Bani Israel from their enemy.
So, Moses fasted this day." The Prophet said, "We have more claim over
Moses than you." So, the Prophet fasted on that day and ordered (the
Muslims) to fast (on that day). (Bukhari, gesichterte Überlieferung,
sahih)
Es existiert noch eine zweite Bedeutung. Am Ashura-Tag starb Hussein
(der Sohn von Ali) in Kerbela. Dieser Tag ist für die Schiiten ein
Trauertag, da sie in ihm den rechtmäßigen Nachfolger Alis sahen.
Statt dessen kamen die Umayyaden an die Macht, denen der Tod Husseins angelastet
wird.
5. Alkoholhaltige Kosmetika
Alkoholhaltige Kosmetika sind grundsätzlich erlaubt. Die Hanafitische Rechtschule spricht davon, daß der Alkoholanteil 30% nicht übersteigen darf. Die geläufigen Haarsprays und Deos haben demzufolge keinen so großen Alkoholanteil und sind somit erlaubt.
6. Ist die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente für Muslime erlaubt?
Prinzipiell ist die Einnahme von Alkohol und somit alkoholhaltiger Medikamente für Muslime nicht erlaubt. Hat man jedoch keine andere Wahl (alternative Medikamente ohne Alkohol), ist es erlaubt, da der Islam immer auf das Wohlergehen des Menschen abzielt.
7. Menschenrechte im Islam
Menschenrechte sind für den Islam keine neue Erfindung. Der Islam kam
bereits vor über 1400 Jahren mit Menschenrechten und sprach u.a. von den
Rechten der Frauen, der Andersgläubigen, der Minderheiten im Staat usw.
Aber nicht nur das, der Islam sprach auch schon damals von den Rechten
der Mitgeschöpfe des Menschen, wie Pflanzen, Tiere - Umwelt.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Menschenrechtserklärung der
Vereinten Nationen (1948) und den islamischen Menschenrechten ist
der göttliche Ursprung der islamischen Menschenrechte. Trotz der großen
Übereinstimmung der verbrieften Rechte beider Deklarationen ist dieser
Unterschied essentiell und wirkt sich auf die Auseinandersetzung mit diesem
Thema aus.
Unter den Publikationen des ZMD finden Sie mehrere Artikel zum Thema Menschenrechte
im Islam. Lesen Sie dazu auch Islamische Charta
8. Kulturelle Unterschiede in der islamischen Welt
Die Muslime haben eine einheitliche Offenbahrung, den Koran. Außerdem
ist den Muslimen die Lebensweise des Propheten (die Sunnah) überliefert.
Dies sind einheitliche Quellen (nicht die einzigen), aus denen sich die
islamische Lebensweise ableiten läßt. Wenn man den Islam in
der heutigen Zeit in den verschiedenen Ländern betrachtet, wird man
feststellen, dass nicht alles, was als islamisch bezeichnet wird,
auch islamisch ist. Grundsätzlich läßt die islamische Lehre
jedoch genügend Raum für kulturelle Unterschiede - der gelebte
Islam in Indonesien kann und wird sich in Einzelheiten vom Islam in Afrika
unterscheiden, nicht jedoch in den Grundsätzen, die unumstritten in
Koran und Sunna offenbahrt sind.
9. Musik im Islam
Zur Instrumentalmusik im Islam gibt es unterschiedliche Meinungen der Gelehrten.
Alle Texte, die inhaltlich unislamisch sind, sind nicht gestattet (Themen wie Sex, Drogen, Unrecht, Gewaltverherrlichung, Volksverhetzung...). Dagegen sind sie erlaubt, wenn sie sich z.B. mit Themen wie der Schönheit des Landes, der Welt, der Schönheit Gottes, Gesellschaftskritik oder ähnlichem beschäftigen.
(siehe auch /muhammad.islam.de/8956.php)
10. Sonnenfinsternis zur Zeit Mohammeds
Im Koran spicht Allah nicht direkt über die Sonnenfinsternis. Allah
spircht jedoch von Bahnen, in denen sich die Himmelskörper bewegen,
so dass eine Konstallation der Himmelskörper, wie sie bei der
Sonnenfinsternis auftritt, aus dem Koran indirekt erklärbar bleibt.
Die Aussagen des Koran werden durch die Aussrpüche des Propheten
zum o.g. Thema ergänzt. Zu Lebzeiten des Propheten ereignete sich
die Sonnenfinsternis, als ein Verwandter des Propheten starb. Der Prophet
Muhammad, Friede sei auf ihm, stritt jedoch, entgegen der spontanen Aussage
vieler Gefährten, einen Zusammenhang zwischen dem Tod und der Finsternis
ab. Im Hadith (Aussage des Propheten) heißt es:
"Die Sonne verfinsterte sich zur Zeit des Propheten, Allahs
Segen und Freiden auf ihm. Da verrichtete er das Gebet, und zwar lange.
Schließlich sagte er: "Die Sonne und der Mond sind zwei Zeichen von
den Zeichen Gottes. Sie verfinstern sich, weder weil jemand stirbt noch
weil er lebt. Wenn ihr dies seht, dann gedenket Gottes."" (Buchari, nach
Ibn Abbas, authentische Überlieferung)
11. Sklaven und Islam?
Der koranische Offenbarung kam in einer Zeit, in der Sklavenhaltung
zum Alltag gehörte, wobei die Sklavenhaltung nicht dem islamschen
Geist von Freiheit und Gleichheit der Menschen entspricht. Verschiedene
Gebote Allahs und seines Gesandten Muhammad (Friede sei mit ihm) führten
dazu, die Sklavenhaltung in kurzer Zeit aus dem Alltagsbild islamisch
geprägter Gesellschaften zu beseitigen - nicht mit der Brechzange,
sondern schrittweise und mit überzeugender Didaktik.
Um dies zu verdeutlichen, beantworten wir einige spezielle Fragen zu
diesem Thema:
-
Warum gab es im Islam Unfreie? Waren es diejenigen, die vorher schon
Sklaven gewesen waren und daher noch jemandem gehörten oder waren
es ausschließlich Kriegsgefangene? Sklaven durften nur als Kriegsgefangene
genommen werden und zwar auch nur dann, wenn der Feind seine Gefangenen
auch versklavt. In der Geschichte des Propheten ist nachzulesen, wie er
durch die Heirat einer edlen gefangenen Sklavin ihr ganzes Volk aus der
Sklavenschaft befreit hat, weil die Gefährten des Propheten keine
Sklaven haben wollten, die in verwandschaftlichem Verhältnis zum Propheten
standen.
-
Warum mussten die Muslime nicht alle ihnen unterstehenden Unfreien
freilassen (zumindest die Gläubigen)? Dies ging nicht so einfach
von heute auf morgen, da Sklavenhaltung zur damaligen Lebensart dazugehörten.
Die Leute waren es gewohnt, bestimmte Aufgaben nicht selbst zu machen.
Die Entsklavung der Gesellschaft kam aber indirekt: Die Freilassung von
Sklaven wurde vom Propheten immer wieder zu den besten Taten gezählt.
Für verschiedene Fehltritte wurde als Sühne die Freilassung von
Sklaven festgelegt. Außerdem waren deutliche Regeln zur guten Behandlung der Sklaven festgelegt (dass sie beispielsweise vom selben Essen wie der Herr aßen und dieselben Kleider trugen - also keine Herabstufung im Alltag erfahren durften).
Folgende zwei Hadithe sind sehr anschaulich:
-
Der Gesandte Allahs Segen und Heil auf ihm sagte: "Eure Sklaven sind eure
Brüder ! Allah hat euch die Oberhand über sie gegeben. Wer dann
die Oberhand über seinen Bruder hat, der soll ihm etwas zu essen geben,
von dem er selbst ißt, und ihm als Kleidung geben, von der er sich
selbst kleidet. Traget ihnen nicht das auf, was über ihre Kraft hinaus
geht; und wenn ihr ihnen etwas auftraget, das über ihre Kraft hinaus
geht, so helft ihnen dabei!" (Buchariüberlieferung als authentisch)
-
Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede
auf ihm, sagte: "Wer einen muslimischen Sklaven freiläßt, dessen
Körperteile rettet Allah vor der Höllenfeuer [..]" (authentisch)
-
Durfte ein Mann mit einer ihm gehörenden unfreien Frau schlafen,
ohne mit ihr verheiratet zu sein? Ja, ein Mann durfte mit seiner Sklavin
schlafen. Doch wenn er seine Sklavin schwängerte und diese ein Kind bekam,
musste er sie frei lassen und sie zur Ehefrau nehmen. Ihr Kind ist dann natürlich
auch frei. Auch hier zeigt sich wieder, dass durch eine solche Regel
die Sklavenschaft in abgeschafft werden sollte.
-
Gab es auch Frauen, die unfreie Männer besaßen und durften
diese dann mit jenen schlafen, ohne mit ihnen verheiratet zu sein? Ja,
Frauen, die Sklaven besaßen gab es. Sie durften aber nicht mit ihnen
schlafen, ohne mit ihnen verheiratet zu sein, weil die Kinder den Namen
(Abstammung) und Status des Mannes bekämen. Hierdurch würden
wieder neue Sklaven dazu kommen. Wenn eine Frau mit einem Sklaven den Beischlaf suchte, musste sie ihn zuerst freilassen.
12. Oft benutzte Redewendungen der Muslime
Wenn Muslime des Namen des Propheten (s.a.s.) nennen, so fügen Sie
meist die Wendung "sallallahu alaihim wa sallam" (= Friede und Heil auf
ihm) hinzu. Bei Texten wird dies durch ein "(s)" oder "(s.a.s.)" abgekürzt.
Bei anderen Propheten und auch für Mariam, der Mutter des Propheten Jesus, fügt man
"alleihi salam", abgek. a.s. (= Allahs Frieden auf ihm/ihr). Gefährten
des Propheten werden mit dem Zusatz "radi allahu anhu/anha" (r.a., Allahs
Wohlgefallen auf ihm/ihr) versehen.
Wenn Muslime Aussagen über die Zukunft machen, so fügen sie
die Wendung "incha allah" hinzu, was bedeutet: So Gott will. Dies wird
mancmal mißverstanden in dem Sinne, dass die Muslime dies als
Ausflucht für verbindliche Zusagen mißbrauchen. Der eigentliche
Hintergrund ist aber der, dass in der Tat keine Aussagen möglich
sind, weil nichts passiert, ohne des Gott es will. Wir können uns
noch so anstrengen, letztlich entscheid Allah, was wirklich passiert.
13. Was sind Koranschulen?
In der sogenannten Koranschule (unter Muslimen eher ein unüblicher Begriff) beschäftigen sich die (meist jungen) Schüler
mit dem Koran. Koranschulen legen im wesentlichen Wert auf das Auswendiglernen
des Korans und die korrekte Aussprache. Da die Schüler meist noch
zu jung sind, um die Zusammenhänge zu verstehen, ist dies aus islamischer
Sicht dennoch sinnvoll, da das Auswendiglernen eine gute Grundlage für
das (hoffentlich) später stattzufindende Verständnis bildet.
Die Koranschule ist nicht mit den Rechtsschulen des Islam zu verwechseln,
von denen (lange Zeit nach dem Propheten Mohammed) vier große entstanden
sind. Die Rechtsschulen beschäftigen sich mit der Interpretation
der islamischen Quellen.
Teilweise haben sich die Koranschulen in den letzten 20 Jahren mehr
zu islamischen Zentren umgewandelt, d.h. zusätzlich finden dort verschiedene
regelmässige Veranstaltungen (nicht nur für Kinder) statt, u.a.:
-
Sira-Reihe (Studieren des Lebens Mohammeds (s))
-
Akida-Reihe (Glaubenslehre)
-
uvm.
14. Heilige Stätte im im Islam
Die einzigen heiligen Stätte im Islam sind folgende:
-
Die heilige Moschee in Mekkah, das Zentrum der Muslime, Ort der Pilgerfahrt
und erstes Gebetshaus, vom Propheten Abraham erbaut.
-
Die heilige Prophetenmoschee in Medina.
-
Die heilige Al-Aqsa-Moschee in Palestina (siehe Al-Aqsa Moschee)
Im Islam werden weder Propheten, noch andere Menschen, noch Tote geheiligt.
15. Entstehung des Menschen
Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis für die Abstammung des
Menschen vom Affen, es gibt lediglich zahllose Indizien, die darauf hindeuten.
Der Koran sagt über die Entstehung der Menschen, dass sie aus
Adam und seiner Frau über Geschlechtsverkehr und embryonale Stadien
bis zur Geburt (4:1, 16:4, 22:5, 23:12-14) hervorgehen. Adam wiederum wurde
aus Lehm erschaffen (6:1). Gott hauchte ihm die Seele ein (15:27-29) ein.
Seine Frau Eva wurde nach dem Ebenbild Adams geschaffen (4:1). Die Schöpfung
Adams aus Lehm beinhaltet die Begriffe "Erde" und "Wasser". Wasser wird
explizit noch einmal in 25:54 erwähnt. Interessant ist vielleicht
noch die explizite Erwähnung des Herzens als Teil des Menschen, wobei
das Herz im religiösen Sinne gemeint ist (nicht das Organ) (32:7-9).
Die Evolutionstheorie ist eine sehr plausible Theorie (!). (Ebenso wie
die Urknalltheorie, wobei gegenüber der Singularität als Auslöser
des Urknalls auch Skepsis angebracht ist.) Man kann versuchen, diese Theorien
mit dem Wissen, welches uns Gott über diese Vorgänge offenbart
hat, in Einklang zu bringen. Dies kann aber zu unschönen (und unnötigen)
Verrenkungen führen. Beispielsweise kann man argumentieren, dass
Gott Adam aus Lehm nach dem Vorbild des Affen geschaffen hat, ihm aber
zusätzlich eine Seele einhauchte, die ihn vom Affen unterscheidet.
Hierfür läßt sich unseres Wissens nach kein Widerspruch
zum Islam konstruieren. Andererseits ist wohl wissenschaftlich belegt,
dass alle menschlichen Rassen aus einem Urmenschen (=Adam) hervorgingen.
Koran, Sure 95, Vers 4-6: "Wir haben den Menschen in schönster
ebenmäßiger Gestalt erschaffen, dann haben Wir ihn in den niedrigsten
der niedrigen Stände gebracht, ausgenommen die, die glauben und die
guten Werke tun: Sie empfangen einen Lohn, der nicht aufhört."
In anderen Stellen des Koran ist davon die Rede, dass die Menschen
"eine Gemeinschaft" (2:213) waren. Allah hat aus dieser Gemeinschft Völker
und Stämme gemacht, "damit ihr einander kennt" (49:13).
16. Was ist Dschihad?
Der Begriff "dschihad" wird fälschlicherweise häufig mit "heiligem Krieg" übersetzt,
was irreführend ist. Muslime haben nur dann die Erlaubnis zum Kampf,
wenn sie angegriffen werden (also zur Verteidigung) oder zur Befreiung von Unterdrückung bzw. Tyrannei. Der Begriff "Islamische Terroristen" ist ebenso irreführend,
weil Terror nicht islamisch ist. Erklären kann man sich die Existenz
angeblich "islamischer Terroristen" durch einseitige Islam-Kenntnisse.
Man muss bei der Auslegung des Koran und der Sunna immer das Gesamtwerk
im Blick haben. Tut man dies, so sind solche Terrorakte kein Thema mehr.
Der Begriff "jihad" oder "dschihad" bedeutet "sich anstrengen für
die Sache Allahs". Diese Anstrengung bezieht sich auf alle Bereiche des
Lebens. (Siehe untenstehende Koranzitate)
Koranzitate:
(2:190) Und kämpft mit denjenigen auf dem Weg Allahs, die mit
euch kämpfen, und übertretet nicht (indem ihr mit dem kämpfen
beginnt), Allah liebt ja nicht die Übertreter.
(2:192) Und wenn sie aufhören, so ist ja Allah verzeihend, barmherzig.
(2:193) Und kämpft mit ihnen, bis es keine Verführung mehr
gibt und die Religion bei Allah ist, und wenn sie aufhören, so gibt
es keine Feindschaft, außer gegen die unrechthandelnden.
(2:195) Und gebt her auf dem Weg Allahs und stürzt euch nicht
mit euren Händen in die Vernichtung, und tut Gutes, Allah liebt ja
die Guthandelnden.
(2:216) Euch ist der Kampf vorgeschrieben, und er ist euch zuwider,
und möglichereise ist euch etwas zuwider, und es ist gut für
euch, und möglicherweise liebt ihr etwas, und es ist schlecht für
euch, und Allah weiß es, ihr wißt es nicht.
(2:127) Und sie fragen Dich nach dem heiligen Monat (=Ramadan), Kampft
darin. Sag: ... und sie hören nicht auf, mit euch zu kämpfen,
bis sie euch von eurer Religion zurückgebracht haben, wenn sie das
können, und wer von euch sich von seiner Religion zurückbringen
läßt, und er stirbt, und er ist Glaubensverweigerer, so sind
dessen Werke hinfällig in dieser Welt und im Jenseits, und sie sind
die Gefährten des Feuers, sie bleiben dort ewig.
(9:24) Sag: Wenn eure Väter und eure Söhne und eure Brüder
und eure Gattinnen und eure Anverwandten und eure Vermögensgüter,
die ihr euch angeeignet habt, und Handelsgut, dessen Unverkäuflichkeit
ihr befürchtet, und Wohnungen, die euch gefallen, euch lieber sind
als Gott und sein Prophet und ganzer Einsatz auf Seinem (Gottes) Weg, so
wartet, bis Allah mit Seinem Befehl kommt, und Allah leitet nicht das Volk
der Frevler recht. (Dieser Vers bezieht sich auf den Auszug der Muslime
von Mekka nach Medina, um den Verfolgungen in Mekka zu entkommen. Im übrigen
begann mit dem Tag des Auszugs die islamische Zeitrechnung, die heute in
"Jahre nach der Auswanderung" angegeben wird.)
(22:38) Allah verteidigt ja diejenigen, die glauben, und Allah liebt
ja nicht jeden dankverweigernden Treuebrecher.
(22:39) Es wird denjenigen Erlaubnis (zum Kampf) gegeben, die bekämpft
werden, weil ihnen Unrecht geschah, und Allah ist zu ihrer Hilfe schon
imstande.
Sigrid Hunke (Zitat H. Ahmed Schmiede, Dschihad - nur "Heiliger Krieg",
in Al-Islam 5/75, Sigrid Hunke - Allah ist ganz anders, Seite 42) schreibt
zum selben Thema: Dschihad meint keineswegs schlechthin heiliger Krieg,
Dschihad ist jede Anstrengung, jede Bemühung, jede Stärkung des
Islam in uns, um uns in der Welt, der täglich neuen Kampf gegen die
widerstrebenden Kräfte in uns und unserer Umwelt. Die Quelle, aus
der der Muslim die Kraft schöpft, die ihn befähigt, sich seiner
Verantwortung zu stellen, sich bewußt Gottes Willen zu ergeben.
Wir dürfen die Realität in manchen islamischen Ländern
nicht schlechthin als Ebenbild des Islam betrachten. Im Gegenteil, sie
stehen oft in direktem Widerspruch zum Islam. Diese Menschenrechtsverletzungen
sind zum Teil nur deshalb zu sehen, weil dort diktatorisch und nicht islamisch
regiert wird. Es wird weder islamisch noch demokratisch regiert. Die Verallgemeinerung
führt aber zur Behauptung, dass der Islam der Grund für diese
Realität sei und dass er deshalb menschenfeindlich sei.
(vgl.: "Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein" Vom Herrn
Dr. Nadeem Elyas)
Offensichtlich wird die Religion als Hintergrund für Terrorakten
benutzt, um Unterstützung bei Menschen zu bekommen, die wenig Wissen
über die Religion haben. Die Ziele und die Art dieser Taten sind jedoch
weit vom Islam entfernt.
Mehr dazu lesen Sie bitte auf unserer Website unter ZMD Publikationsliste
17. Islam und Selbstbefriedigung?
Zum Thema Selbstbefriedigung wollen wir aus dem Buch "Erlaubtes und
Verbotenes im Islam" von Jusuf al-Qaradawi zitieren:
Über Selbstbefriedigung
Der starke Drang, sich von sexueller Spannung zu befreien, kann einen
jungen Mann zur Selbstbefriedigung führen. Die Mehrheit der Gelehrten
betrachtet sie als haram. Imam Malik stützt sein Urteil darüber
auf den Koranvers:
"Und die sich den Frauen enthalten, es sei denn ihren Gattinnen oder
deren, die ihre rechte besitzt, denn hierin sind sie nicht zu tadeln. Wer
aber über dies hinaus begehrt, das sind die Übertreter..." (23:5-7)
Er hält den, der sich selbst befriedigt, für einen, der "über
dies hinaus begehrt".
Andererseits wird berichtet, dass Imam Ahmad ibn Hanbal die Samenflüssigkeit
als eine Körperausscheidung wie andere auch ansah und es erlaubte,
sie auszustoßen, wie auch der Aderlaß erlaubt ist. Ibn Hazm
vertritt ebenfalls diese Ansicht. Die hanbalitischen Rechtsgelehrten erlauben
die Selbstbefriedigung aber nur unter zwei Voraussetzungen:
1. bei Furcht davor, Ehebruch zu begehen und
2. nicht in der Lage zum Heiraten zu sein.
Wir neigen dazu, die Ansicht von Imam Ahmad in einer Lage anzunehmen, in der sexuelle Erregung und die Gefahr besteht, etwas Verbotenes zu begehen. Beispielsweise mag ein junger Mann ins Ausland gegangen sein, um zu studieren oder zu arbeiten ist dort vielen Versuchungen ausgesetzt, denen er fürchtet, nicht widerstehen zu können. Dann
darf er sich dieser Art der Befreiung von sexueller Spannung bedienen,
wenn er es nicht übermäßig oder gewohnheitsmäßig
tut.
Noch besser ist der Rat des Propheten (s) an den jungen Muslim, der
nicht heiraten kann, nämlich dass er Hilfe durch häufiges
Fasten sucht, denn das Fasten stärkt die Willenkraft, lehrt Beherrschung
der Wünsche und stärkt die Gottesfurcht. Der Prophet (s) hat
gesagt: "Ihr jungen Männer, wer von euch eine Frau ernähren kann,
soll heiraten, weil das den Blick (von Frauen) abwendet und die Keuschheit
bewahrt, aber wer das nicht kann, soll fasten, denn das beruhigt die Erregung."
Wir halten dies für einen vernünftigen Umgang mit dem Thema.
Dies soll jedoch nicht als "Freibrief" für ungehemmte Selbstbefriedigung verstanden werden.
18. Bilderverbot im Islam
Im Islam dürfen weder Engel, noch Propheten noch Gott abgebildet
werden. Bei den Engeln und Gott/Allah wissen wir nicht genau, wie sie
aussehen, außerdem können wir Allah nicht auf eine primitive
Zeichnung reduzieren, wir können Gott nicht begreifen. Propheten dürfen
wegen der Gefahr der Anbetung und übertriebenen Verehrung nicht dargestellt
werden, weil dies zu Irritationen im Glauben an Allah führen kann.
Das wichtigste Gebot im Islam ist: Es gibt keine Gottheit außer Gott,
im arabischen: "La (Keine) illaha (Gottheit) illallah (außer Gott)."
Das Bilderverbot ist in erster Linie dahingehend zu verstehen, dass
diese Bilder/Statuen nicht angebetet werden dürfen (anstelle Gottes).
Im Koran gibt es zahllose Textstellen über das Verbot der Anbetung
von Götzen. Mit Götzen sind die oben angesprochenen Bilder oder
Statuen gemeint.
Sehr verbreitet dagegen sind Bilder, die an Gott erinnern sollen. Dies
sind z.B.
-
Kalligraphien mit (arabischen) Texten aus dem Koran.
-
Bilder der Kaaba als zentrales Gotteshaus.
Bei anderen Bildern gibt es unterschiedliche Gelehrtenmeinungen. Es gibt
Gelehrte, die auch andere Bilder verbieten. Andere sagen, dass die
Absicht zählt: wenn die
Absicht bei der Darstellung oder dem Aufhängen eines Bildes nicht
ist, es anzubeten oder der Schöpfung Allahs mit einer "besseren" Darstellung
(Schöpfung) zu konkurrieren, sind solche Bilder erlaubt.
19. Islamische Namen
Folgende URL's bieten Listen mit islamischen Vornamen an:
http://www.sudairy.com/arabic/masc.html
20. Was bedeutet "Scheich", "Scheikh"?
"Scheich" und "Scheikh" sind einfach nur zwei verschiedene Schreibweisen
für ein arabisches Wort. Wörtlich bedeutet es "alter Mann". Ein
Scheich ist im arabischen Sprachgebrauch weiser Mann oder ein Gelehrter,
z.B. des Islam. Das Wort stellt aber keinen bestimmten Titel dar, den man
erwerben kann. Dementsprechend hat ein Scheich auch keine festgelegten
Aufgaben. Wenn ein Muslim sehr religiös ist und den Islam gut studiert
hat, wird er von den Menschen in seiner Umgebung Scheich genannt und bei
religiösen Fragen zu Rate gezogen. Es gibt solche, die sich ganz der
Aufgabe des Studiums des Islam und der Beratung hingeben uns es gibt welche,
die dazu noch berufstätig sind oder anderen Beschäftigungen nachgehen.
Im Nahen Osten wird aber dieses Wort auch für die reichen Leute
verwendet. Vorsicht, hier sind die Scheichs nicht zu verwechseln mit den
Gelehrten!
21. Was ist Bid'a (/Bida)?
Unter dem arabischen Wort Bid’a versteht man im islamischen Sinne die Veränderung des Islam bzw. eine negative Erneuerung der Religion, die ihre Struktur verändert (Koran, Sunna / Lebensweise des Propheten Muhammad). Bid’a ist also verboten.
Häufig entsteht Bid’a durch Übertreibung der Religionsausübung, die zur Änderung der eigentlichen Lehre führt.
22. Koran hören als MP3
Die Website http://www.islamway.com (auch englische Version vorhanden) bietet von verschiedenen bekannten Rezitatoren teilweise den vollständigen Koran als MP3 zum herunterladen an.
XI. Die Frau im Islam
1. Ist der Islam frauenfeindlich?
Der Islam kennt keine Diskriminierung und Abstufung aufgrund des Geschlechts.
Es heißt in einem Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Die
Frauen sind Zwillingsgeschwister der Männer" (sahih - gesicherte Überlieferungskette).
Das heißt sie stammen von demselben Vater und derselben Mutter ab
und sind deshalb nicht besser oder schlechter als ihre andersgeschlechtlichen
Geschwister.
Aus diesem Hadith wird abgeleitet, dass Männer und Frauen
gleichwertig sind und in allen Bereichen gleich behandelt werden müssen
und von Allah für ihre Taten gleich belohnt werden. In den Bereichen,
in denen eine unterschiedliche Behandlung gesondert von Allah oder seinen
Gesandten Muhammad (Friede sei mit ihm) vorgeschrieben wurde, liegen Begründungen
vor, die einleuchtend sind und meist aus den unterschiedlichen physischen
Eigenschaften der Geschlechter resultieren (der Mann gebärt keine Kinder), denn Gleichbehandlung ist nicht immer Gleichberechtigung! Durch den differenzierten Umgang des Islam mit diesem Thema sollen vor allem die Rechte der Frau gesichert werden.
Für die Frau als Gattin gibt es einen berühmten Ausspruch
des Propheten (Friede sei mit ihm): "Der beste unter euch ist der, der
seine Frau am besten behandelt". Also ist ein korrektes Verhalten und der
Respekt des Ehemannes gegenüber seiner Frau so wichtig, dass dies über den wahren Glauben entscheidet. Der Prophet Muhammad (s.a.s.), das edelste Vorbild für alle Muslime, war immer ein warmherziger, gütiger und sanfter Ehemann.
Es gibt unzählige Beispiele aus den Regeln des Islam, die zeigen, dass die Frau nicht benachteiligt, sondern sogar teilweise bevorzugt wird. Hier nur ein kleines Beispiel:
Das Geld, was die Frau erwirbt darf diese für sich behalten - weder
ihr Mann noch ihre Familie haben ein Anrecht darauf. Im Gegensatz dazu
MUSS der Mann für den Lebensunterhalt seiner Familie sorgen, das Geld,
was er verdient gehört nicht ihm allein.
Viele Nichtmuslime haben leider eine falsche Ansicht über den Islam,
wobei die Medien einen großen Teil dazu beigetragen haben. Es ist
wichtig, zwischen dem, was der Islam sagt und dem was manche Muslime tun, zu differenzieren.
Ein persönlicher Kontakt zu muslimischen Frauen ist sehr hilfreich, weil hierbei Probleme und Fragen direkt angesprochen werden und Vorurteile abgebaut werden können. Sicher gibt es auch eine Moschee in Ihrer Nähe, die Führungen oder ähnliches anbieten!
2. Beschneidung von Frauen
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) distanziert sich von ausdrücklich
dieser vorislamischen Sitte.
Die Frauenbeschneidung ist im Koran nicht erwähnt. Der Prophet, der
das Vorbild aller Muslime ist, hat seine Töchter und Frauen nicht
beschneiden lassen! Die Feststellung dieser Tatsache ist ein Appell
an alle Muslime in und außerhalb Deutschlands, diese nicht-islamische
Sitte zu beseitigen. Auch die Tatsache, dass das Urteil vieler Gelehrten
genannt wird, in dem sie sich gegen die Frauenbeschneidung aussprechen
und diese als "eine Körperverletzung ohne Nutzen" kritisieren,
ist ein Versuch, für Aufklärung zu sorgen.
Zuletzt sei gesagt, dass es nicht alleine die Aufgabe der Muslime
ist, sich gegen die Frauenbeschneidung einzusetzen. Es handelt sich hierbei
ja keineswegs um ein Erscheinung, die nur im islamischen Raum zu beobachten
ist: man findet sie sowohl bei afrikanisch-animistischen, als auch bei
afrikanisch-christlichen und jüdischen Stämmen. Wir müssen
uns also gemeinsam dieser Aufgabe stellen.
3. Zeugenaussage von Frauen
Es gibt keine Regel im Islam, die besagt, dass die Aussage eines
Mannes der Aussage von zwei Frauen entspricht. Im Islam wird die Zeugenschaft
je nach Situation definiert. Hier sind ein Paar Beispiele:
-
Bei der Entbindung einer schwangeren Frau genügt die Aussage einer
Frau (im Allgemeinen ist es die Ärztin oder die Hebamme).
-
Beim Ehebruch muss die Aussage von mindestens vier Männern vorliegen,
weil das Strafmaß hierfür sehr hoch ist.
-
Bei Zeugenschaft für geschäftliche Verträge o. ä. muss
man zwei Männer als Zeugen haben oder einen Mann und zwei Frauen,
allerdings braucht nur eine Frau auszusagen, die zweite Frau ist nur da,
um auf die Richtigkeit der Aussage der ersten Frau zu achten und um sie
eventuell zu verbessern.
-
Für die Zeugenaussage vor Gericht gibt es keine allgemeine Regel,
es wird vielmehr - wie es in den (oben genannten) Beispielen beschrieben
wird - differenziert.
In bestimmten Fällen ist selbstverständlich
die Aussage einer Frau alleine zu berücksichtigen, wenn sie beispielsweise
alleinige Zeugin eines Mordes o.ä gewesen ist.
Wichtig ist zu erkennen, dass der Islam mit der o. g. Differenzierung
keinen Werteunterschied zwischen der Frau und dem Mann macht, was dem Islam
in diesem Zusammenhang oft unwissenderweise vorgeworfen wird. Wäre
dies der Fall, so gäbe es im Islam die allgemeine Regel "Die Aussage
von zwei Frauen ist immer so viel Wert wie die Aussage eines Mannes", was
aber nicht der Fall ist.
Hinweis: Zur praktischen Anwendung dieser Regelung in der islamischen
Reschtsgeschichte siehe Anwar Ahmad Qadri: Islamic Jurisprudence in the
Modern Word, Lahore 1981.
4. Die Freiheit der muslimischen Frau
Das islamische Recht sieht es nicht vor, dass Frauen sich vom sozialen
Leben abkapseln. Sie sollen den sozialen Anforderungen ihrer Umgebung gerecht
werden. Es kann sogar zur Pflicht werden, dass sich eine Frau nicht im Haus aufhält, um ihrer Pflicht, nach Wissen zu streben oder ihre soziale Verantwortung zu tragen, gerecht zu werden. In einem gesicherten Hadith überliefert von Buchari heißt es: "Der gesandte Allahs, Friede und Heil auf ihm, sagte: 'Nach Wissen zu streben ist Pflicht für jeden Mann und jede Frau'."
Eine kategorische Aussage wie "muslimische Frauen sollen immer zu Hause bleiben" ist falsch. Dass dies in der Praxis manchmal anders aussieht, findet keine Grundlage im Islam. Häufig ist es aber die Übereinkunft von Mann und Frau, dass sich der Mann um die Arbeit "draußen" kümmert und die Frau zuhause "die Hosen an hat". Es kann natürlich auch umgekehrt sein.
Ein Blick in die Lebensweise des Propheten genügt, um mit alt hergebrachten Vorurteilen über die Unterdrückung der Frau und Patriarchentum im Islam aufzuräumen: Die Frau des Propheten war selbst eine der tüchtigsten und angesehensten Kaufmänner Mekkas, bei der der Prophet selbst vor seiner Heirat Angestellter gewesen ist. Zu den größten Gelehrten in der gesamten islamischen Geschichte gehört weiterhin die Frau des Propheten Ayichah, die Männer und Frauen gleichsam in den Lehren des Islams unterwies und ihr Haus kurzerhand zur Akademie umgestaltete um ihrer Lehrtätigkeit nachkommen zu können. Frauen waren in der Tradition des Islams stützende Säulen in allen Bereichen des täglichen Lebens.
5. Ernennung der Frauenbeauftragten des ZMD
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ernennt erstmalig zum 1. Januar
1999 eine Beauftragte für Frauenangelegenheiten. Frau Ulrike Thoenes,
geboren 1953 in Wuppertal, die für dieses Amt benannt wurde, ist Konrektorin
an einer Schule in Wuppertal. Inzwischen hat Frau Maryam Brigitte Weiß diese Arbeit übernommen.
Die Frauenbeauftragte des Zentralrats der Muslime in Deutschland soll
einerseits beratende Funktion für die Öffentlichkeit und die
islamische Gemeinden übernehmen und andererseits Anlaufstelle für Probleme muslimischer Frauen in
Deutschland sein.
Der Zentralrat will der Öffentlichkeit mit Unterstützung dieses
Amtes zu einem sachlichen und konstruktiven Umgang mit dem Thema Frau im
Islam verhelfen. Darüber hinaus hofft der ZMD, die islamischen
Verbände durch die Mitwirkung der Frauenbeauftragten zu noch mehr
Beteiligung der Frauen an der Gestaltung der Gemeinden und Verbände
zu ermutigen.
Zu den konkreten Aufgaben der Frauenbeauftragten gehört:
-
Beratung der Behörden bei frauenbezogenen Themen und Aufklärung
der Öffentlichkeit durch die Medien aus islamischer Sicht
-
Bildung einer Beratungsstelle für Probleme muslimischer Frauen in
den eigenen Gemeinden und in der deutschen Gesellschaft
-
Aufbau eines Archivs für frauenbezogene Themen, wie beispielsweise
die islamischen Frauenrechte
-
Beratung islamischer Verbände und Moscheen in Frauenangelegenheiten
-
Sevice für Vortrags- und Seminaranfragen
Kontakt und weitere Gremien, siehe Gremien und Mitglieder des ZMD
6. Erbschaft
Der Islam regelt die Erbschaft derart, dass ein männlicher
Erbschaftberechtigter soviel Anteile der Erbschaft bekommt wie zwei weibliche
Erbschaftsberechtigte. Der Sinn dieser Vorschrift ist, dass der Mann
als (zukünftiger?) Ehemann die finanzielle Verantwortung für
seine Familie trägt. Das Geld, das er erbt, wird er also u.a. für
seine Familie verwenden. Den Erbteil, den die Frau erhält, darf sie
ausschießlich für ihre privaten Zwecke verwenden. Der Ehemann
kann ihr nicht vorschreiben, was sie mit diesem Geld tun soll.
7. Optischer Reiz: Nacktheit
Das Betrachten von unbekleideter Frauen ist nicht erlaubt, solange es
beim Betrachter Lust erregt. Ein Frauenarzt beispielsweise konzentriert
sich bei der Behandlung auf sein Fach, weshalb Frauenärzte sich wegen
Betrachtung nackter Frauen keine Sorgen machen müssen. In der Sunna
des Propheten heißt es, dass Männer wegsehen sollen, wenn
sie eine Frau sehen, die sie hübsch finden. Diese Vorsichtsmaßnahme
dient dem Schutz der Frau.
Das Betrachten pornographischen Materials ist ebenfalls verboten. Hier
ist die Begründung allerdings eine andere: Verbreitung pornographischer
Darstellungen (Zeitschrift, Fernsehen, Video, Internet) schafft einen großen
Markt, in dessen Sog viele Frauen dazu verleitet werden, gegen Bezahlung
Ihre Intimsphäre einer großen Öffentlichkeit preiszugeben.
Diese Situation will der Islam verhindern, weshalb schon die Betrachtung
pornographischen Materials verboten ist.
XII. Finanzielles
1. Darf ein Muslim Bankkredite aufnehmen, in Kapitalanlagen investieren oder
ein Sparkonto eröffnen?
Grundsätzlich gilt im Islam das Zinsverbot. Aus diesem Grund sind
die Kredite, die man in Banken aufnimmt, oder Geschäfte, in denen
Zinsen eine Rolle spielen, verboten. Eine Ausnahmeregelung sehen viele
Gelehrten unserer Zeit jedoch im Anlegen eines Kontos. Da man in unserer
Zeit sein gesamtes Geld nicht mit sich herumtragen kann, darf man ein Konto
eröffnen, muss jedoch die Zinsen, die man erhält, für
islamische Zwecke abgeben. Diese "Abgabe" oder das "Abführen" des Geldes wird nicht als freiwillige Spende betrachtet für die man wie für Spenden üblich belohnt wird. Vielmehr ist es eine Pflicht sich von diesem Geld zu befreien. Neben diesem Abführen muss also weiterhin
die Zakat (=soziale Pflichtabgabe, eine der fünf Säulen des Islam)
gezahlt werden. Nach Meinung einiger Gelehrter ist es in Notfällen
erlaubt, Kredite aufzunehmen. Wann ein Notfall vorliegt, muss aber
von Fall zu Fall entschieden werden.
Unterschied zwischen Kreditgabe und Aktienkauf: Bei einem Kredit müssen
in jedem Fall Zinsen in bestimmter Höhe an den Geldgeber gezahlt werden,
egal ob ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde. Bei Aktienbeteiligungen
ist der Geldgeber direkt am jeweiligen Geschäft beteiligt, muss
also auch damit rechnen, sein Geld zu verlieren. Aber auch beim Kauf von
Aktien muss man differenzieren, siehe FAQ.
2. Ist Leasing erlaubt?
Was bedeutet Leasing? Es ist ein Vertrag, mit dem eine Partei (Besitzer,
Eigner, Vermieter, Verpächter) der anderen (Mieter, Leaser, Pächter)
den Gebrauch von Land, Gebäuden, Kraftfahrzeugen und so weiter für
eine bestimmte Zeit und zu einem bestimmten Preis gestattet. Das ist ähnlich
dem Mieten. Manchmal gibt es dabei eine Kaufoption, also den Mietkauf.
Es trifft zu, dass Leasingfirmen beim Kauf der entsprechenden Gegenstände
Zinsen zahlen und diese zusammen mit ihrem Gewinn aufschlagen und in den
Leasingpreis einkalkulieren. Der Leaser/Mieter ist aber selbst von dem
Zins direkt nicht betroffen. Es ist ungefähr so, wie die Zahlung der
Wohnungsmiete, in die der Eigentümer ja auch die Kosten fuer Hypothekenzinsen
eingerechnet hat. Somit ist nur der Vermieter, nicht aber der Mieter in
das Zinsgeschäft verwickelt. Aus diesem Grunde ist weder gegen das
Mieten noch Leasing etwas einzuwenden.
Quelle: DML Rundbrief für Mitglieder und Freunde der Deutschen
Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.
3. Ist der Erwerb von Aktien erlaubt?
Grundsätzlich gilt es als eine islamisch einwandfreie Sache, Beteiligungen
an Firmenbesitz - und nichts anders stellt die Aktie dar - zu erwerben.
Hier spricht man vom sog. Muscharaka-Prinzip. Vorbehaltlich der Aktien,
also Beteiligungen, die Ihre Renditen aus Alkohol - Sex und sonstigen
unethischen Wirtschaftsgütern wie z.B. die Waffenproduktion
für den Export u.a., erwirtschaften. Grundsätzlich gilt es auch
als verboten, Aktien zu erwerben, welche sich aus Zinsen (also Entgelte
für Beleihung gemäß dem hiesigen Zinsprinzip) zusammensetzen.
Da die meisten Banken nicht nur aus dieser Sparte ihren Umsatz erbringen,
sagt eine Minderheit der Gelehrten, dass man die Dividende nicht annehmen
darf (bei Unterstellung das dies der Zinsanteil ist und das der somit ausgenommen
wird) aber an der Zu- und Abnahme der Aktien sich beteiligen kann.
4. Zu Zinsverbot und Aktien
Im Koran (2:275) heißt es: "Diejenigen, die Riba (Zins) nehmen,
werden dereinst nicht anders dastehen als jener, der vom Satan erfaßt
und geschlagen ist. Dies wird die Strafe dafür sein, dass sie
sagen: Kaufgeschäfte und Riba sind ein und dasselbe. Aber Gott hat
nun einmal das Kaufgeschäft erlaubt und die Riba verboten." Demnach
dürften nur zinslose Geschäfte getätigt werden.
An anderer Stelle, Sure 3:130, steht aber wiederum: "Ihr Gläubigen,
nehmt nicht Riba, indem ihr in mehrfachen Beträgen wiedernehmt, was
ihr ausgeliehen habt!" Demnach könnte die Auffassung vertreten
werden, dass das "normale" Zinsgeschäft (weit unter 100%, wie
heute üblich) nicht unter das Zinsverbot des Koran fällt. Wucherzins
ist selbstverständlich ohne Zweifel verboten.
Banken verwenden das Geld teils dazu, es zu höherem
Zins weiterzuverleihen. Dadurch kann ein Mindestzins garantiert werden,
der unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Schuldigers an die
Bank und damit weiter an den Sparer gezahlt werden muss. Dies entspricht nicht dem islamischen Verständnis wie zu investieren ist.
Vermieden wird dies z.B. durch Direktbeteiligungen (z.B. Aktien) oder
auch deren Fonds, wobei darauf zu achten ist, dass die geschäftlichen
Aktivitäten der Aktiengesellschaften im islamischen Rahmen laufen
(kein Verkauf von Alkohol uvm.)
5. Islamische Banken
Islamische Banken kennen Finanzierung mittels Eigenkapital oder Fremdkapital:
-
Vertragsformen der Fremdfinanzierung sind der Zahlungsaufschub (Bay Muajjal) und der Ratenkauf (Taqsit). Beide erfolgen in der Regel mit der Bekanntmachung des Gewinnes (Murabaha). Zur Eigenkapitalfinanzierung werden vor allem Mudaraba (Beteiligung, insbesondere stille Beteiligung) sowie Musharaka (Gewinn- und Verlustbeteiligung, Partnerschaftsvertrag) gewählt. Die Miete (Ijara) ist eine Mischform von Eigen- und Fremdfinanzierung und in Abwandlung als Islamic Leasing bekannt (im Unterschied zu Finanzierungsleasing).
6. Dürfen Muslime Kredite / Bankdarlehen zur Baufinanzierung aufnehmen?
Als Antwort auf diese Frage ein Zitat aus einem deutschsprachigen Buch "Islam im Alltag", Eine Handreichung für deutschsprachige Muslime von Abdullah Leonhard Borek, ISBN 3-88794-015-6:
"Bankdarlehen zur Finanzierung eines Hauskaufs
..... Religionsgelehrte haben dazu unterschiedliche Meinungen zum Ausdruck gebracht. Es handelt sich hier um die Aufnahme eines Hypothekenkredits zur Finanzierung des Erwerbs von Wohnungseigentum. ...... Falls ein islamisches Geldinstitut gefunden werden kann, das die Finanzierung auf eine Weise übernimmt, die von Religionsgelehrten geprüft und gebilligt wurde, so sollte drauf ohne Zögern eingegangen werden.
Falls ein solches Geldinstitut nicht gefunden werden kann und nur Bausparkassen und Banken als Kreditgeber für eine Hypothek zur Verfügung stehen, dann müssen diese wegen der unabweisbaren Notwendigkeit in Anspruch genommen werden. Es gibt Religionsgelehrte, die dieser Auffassung widersprechen, aber bei genauerer Betrachtung ist der Schluss zwingend, dass hier für die Muslime ein Nutzen liegt, ohne dass jemand dabei zu Schaden kommt. Außerdem gibt es wesentliche Unterschiede zwischen einem Hypothekendarlehen und einem üblichen Zinskredit, der natürlich als verboten angesehen wird.
Diese Unterschiede darf man weder ignorieren noch als unwichtig abtun. Viele Rechtgelehrte haben westliche Länder besucht und gerade diese Frage sorgfältig untersucht. Sie haben sich entschlossen, diese Vorgehensweise hinzunehmen, auch wenn ihre Zustimmung auf der unabweisbaren Notwendigkeit fußt."
7. Baufinanzierung nach islamischem Modellaufnehmen?
Baufinanzierung nach islamischem Modell ist in Deutschland bislang nicht im Angebot. Einzelne Gelehrte akzeptieren daher die normale Baufinanzierung über gewöhnliche Banken aus dem Grundsatz der Notwendigkeit.Letztlich ist eine derartige Entscheidung immer in eigener Verantwortung zu treffen.
Aus wirtschaftlicher Sicht sollte bei beiden Finanzierungsarten ausreichend Kapital für eine zuverlässige Begleichung der Raten auch in schlechten Zeiten gegeben sein.
Die wesentliche Gefahr bei gewöhnlicher Baufinanzierung ist die Zwangsversteigerung bei Zahlungsverzögerungen, die meist zu hohen Restschulden führt für die Betroffenen. Ursachen können sein: Krankheit, Arbeitslosigkeit und ganz allgemein eine Finanzierung bis an die Grenzen der aktuellen Leistungsfähigkeit. In all diesen Fällen führt Riba (Zins) zu der wirtschaftlichen Schwächung und Leid der Betroffenen.
|
|
Hintergrund/Debatte
Versachlichung statt Polarisierung und Angstmacherei: Muhammad Sameer Murtazas „Die ägyptische Muslimbruderschaft – Geschichte und Ideologie“ - Eine Buchbesprechung von Christian Wolff ...mehr
Vier Mal wöchentlich Richtung Wüste ...mehr
Beim Neujahrsempfang der Deutsch-Arabischen Gesellschaft(DAG): Ein Jahr arabischer Frühling - Zwischen Passivität, Freiheitsliebe und Taktik ...mehr
Hessen: Christen helfen beim Aufbau der islamischen Notfallseelsorgeausbildung 2012 - Adresse und Anmeldung hier ...mehr
Muslimisch-Tatarisches Grab seit 200 Jahren gepflegt von Deutschen - Von Mieste Hotopp-Riecke ...mehr
Marwa El-Sherbini: 1977 bis 2009
|