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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


Sonntag, 23.10.2005

23.10.03 Grundsatzpapier des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Kopftuchdebatte

Eschweiler, 20. Oktober 2003

Am 24.9.2003 hat das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, festgestellt, dass das Tragen des Kopftuchs durch Lehrerinnen an öffentlichen Schulen zum Grundrecht der Ausübung der Religion gehört. Die Einschränkung dieses Grundrechts unter Berücksichtigung anderer kollidierenden Grundrechte darf nur durch die demokratisch legitimierten Gesetzgeber der Bundesländer anhand eines Gesetzes erfolgen.

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Islamische Charta

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