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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. |

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Sonntag, 23.10.2005
23.10.03 Grundsatzpapier des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Kopftuchdebatte
Eschweiler, 20. Oktober 2003
Am 24.9.2003 hat das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, festgestellt, dass das Tragen des Kopftuchs durch Lehrerinnen an öffentlichen Schulen zum Grundrecht der Ausübung der Religion gehört. Die Einschränkung dieses Grundrechts unter Berücksichtigung anderer kollidierenden Grundrechte darf nur durch die demokratisch legitimierten Gesetzgeber der Bundesländer anhand eines Gesetzes erfolgen.
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Islamische Charta
Islamische Charta Grundsatzerklärung des
Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.
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Der Lehrplan (islamischer Religionsunterricht) des ZMD
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