Am 25. Mai 2018 fand der bundesweite “Tag der Nachbarn“ statt. Dieser Aktionstag wurde vom Bundesfamilienministerium und weiteren Partnern aus der Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren unterstützt und zielt darauf ab, das Nachbarschaftsverhältnis in unserem Land zu fördern und zu stärken sowie damit auch ein Zeichen für eine gute und lebendige Nachbarschaft zu setzen.
Der ZMD, der in Kooperation mit der Initiative der "Nebenan Stiftung" den Tag der Nachbarn organisierte, hat Muslime und vorallem Moscheen dazu aufgerufen zu partizipieren. Dies zum Beispiel indem Feste organisiert werden und die Nachbarn eingeladen werden. Bekanntlich nimmt das Nachbarschaftsverhältnis im Islam ebenfalls einen sehr hohen Stellenwert ein. So sagte der Prophet (sas): „Keiner von euch darf sich als gläubig ansehen, bis er seinem Bruder oder seinem Nachbarn auch dasselbe wünscht, was er sich selbst erwünscht.“ (überliefert in Sahih Muslim). Aus einer anderen Überlieferung geht die hohe Stellung des Nachbarn ebenso hervor: Als der Prophet (sas) nach den Unterweisungen durch Gibril zum Stellenwert des Nachbars sagte, "Beinahe hätte ich gedacht, der Nachbar könnte sogar erbberechtigt sein."
Dabei bietet der gesegnete Monat Ramadan eine ideale Möglichkeit, um das
nachbarschaftliche Verhältnis mit Leben zu füllen, indem man seine Nachbarn etwa zum gemeinsamen Iftar einlädt. So leben wir gemäß dem obigen Hadithen gleichzeitig auch unsere Religion, wenn wir so das Nachbarschaftsverhältnis pflegen und zugleich dabei helfen, Vorurteile abzubauen.
In diesen Zeiten, in denen Rassismus und Ressentiments gegen Minderheiten in unserer Gesellschaft immer offensichtlicher werden und erstarken, wird durch die Beteiligung am Aktionstag ein großer und notwendiger Beitrag zur Rückbesinnung auf unsere Werte des gegenseitigen Respekts und des friedlichen Zusammenlebens in Deutschland geleistet.