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Mittwoch, 21.03.2007

Skandal: Deutsche Richterin billigt Gewalt in der Ehe bei Muslimin

Fälschliche Berufung auf Koran - Gilt Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Grundgesetz nicht für Muslime?

Weil sie von ihrem Mann schwer misshandelt wurde, wollte eine Muslimin ihre Scheidung beschleunigen. Ihren Härtefallantrag lehnte eine Frankfurter Richterin unter Berufung auf den Koran ab. Nun ist die Richterin wegen Befangenheit von dem Fall ausgeschlossen worden.
Die Amtsrichterin habe in dem Verfahren gesagt, dass für Muslime eine körperliche Züchtigung keine unzumutbare Härte sei. Die vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahressei durch Schläge nicht zu rechtfertigen.

Die 26 Jahre alte Frau argumentierte, es sei für sie unzumutbar, weiter mit ihrem Mann verheiratet zu sein, weil sie von ihm schwer misshandelt und auch nach der Trennung im Mai 2006 noch von ihm bedroht worden sei. Die Frau, eine Deutsche marokkanischer Abstammung, hatte den Marokkaner 2001 in dem nordafrikanischen Land geheiratet.

Die Richterin hatte laut Amtsgericht argumentiert, sie sehe die Voraussetzung für eine Härtefallentscheidung nicht gegeben. Denn beide Parteien stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Dort sei es nicht unüblich, dass der Mann seiner Frau gegenüber ein Züchtigungsrecht ausübe und hat sich dabei auch auf den Koran berufen wollen (siehe anbei Link). Daraufhin hat die 26-Jährige die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Jetzt ist für das weitere Verfahren eine andere Richterin zuständig.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist der Auffassung, dass die Richterin im vorliegenden Fall unbedingt im Sinne der deutschen Verfassung hätte urteilen müssen.

Der ZMD bekennt sich uneingeschränkt zum Grundgesetz. Gewalt und Misshandlung von Menschen, egal ob Mann oder Frau, sind zudem natürlich auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigen. Insofern gibt es auch hier keinen Widerspruch von Islam und Grundgesetz. Einer misshandelten Frau ist es auf gar keinen Fall zuzumuten, die Ehe weiterzuführen.

Die Vorsitzende des Frauen-Netzwerks in Deutschland HUDA e.V., Karimah Körting-Mahran, sagte dazu: "Als muslimische Frauen fragen wir uns, ob wir neben manch frauenfeindlich denkenden Muslimen jetzt auch noch deutsche Gerichte davon überzeugen müssen, dass die Frau auf der gleichen Stufe steht wie der Mann. Und weiter meinte sie: "Die Richterin stellt sich auf die Stufe der Taliban".

Falls die Richterin auf den einen Koranvers eingehen wollte, wo ein vermeintliches Schlagen gegenüber Frauen das Wort geredet wird, so meint die Sprecherin für Islamische Frauenforschung heute in Köln: "Betrachtet man diese Stelle historisch-wissenschaftlich, bedeutet sie nicht, dass Männer gegenüber Frauen Gewalt anwenden dürfen, sondern das Gegenteil. Sie drückt aus, dass Mann und Frau miteinander sprechen, und, falls keine Einigung erzielt wird, eine Distanz zwischen sich legen sollen, verschiedene Wege einschlagen sollen". Das arabische Wort für "schlagen" habe fünf Bedeutungsebenen. Siehe dazu untere Links.




Lesen Sie dazu auch:

    -Islamische Frauenforschung: Ist „familiäre“ Gewalt an Frauen im Islam gerechtfertigt?
        -> (http://www.zif-koeln.de/7788.html)

    -Vorsitzende des Frauen-Netzwerks, Karimah Körting-Mahran: Richterin stellt sich auf die Stufe der Taliban
        -> (http://islam.de/8121.php)