Newsnational Sonntag, 01.01.2006 |  Drucken

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Baden-Württemberg: Grundgesetzwidrige „Gewissensprüfung“ bei der Einbürgerung von Muslimen?

Zentralrat: „Fangfragen und Stigmatisierung“ - Beispiele

islam.de - Die Hürden für die deutsche Staatsbürgerschaft für Muslime werden höher. Ausländer muslimischen Glaubens, die sich einbürgern lassen wollen, müssen sich in Baden-Württemberg künftig einer intensiven Befragung unterziehen. Das Innenministerium hat dafür einen "Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden" erstellt. Am 1. Januar 2006 tritt die Verwaltungsvorschrift in Kraft.

Hintergrund dieses bislang einzigartigen Verfahrens in der neueren deutschen Geschichte ist der grundsätzliche Zweifel des Innenministeriums, ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche.
Als Untermauerung für diese Unterstellung wird eine Untersuchung des Zentralinstituts Islam-Archiv herangeführt, wonach in Deutschland 21 Prozent der hier lebenden Muslime der Auffassung sind, dass das Grundgesetz nicht mit dem Koran vereinbar sei. "Kronzeugen" dieser Unterstellung sind zudem hinlänglich bekannte Islamkritiker wie z.B. Bassam Tibi.

Unterdessen formiert sich erster Widerstand.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ist entsetzt über diese Entwicklung. „Das ist eine eindeutige Diskriminierung und Stigmatisierung von Muslimen“, sagte der Vorsitzende Nadeem Elyas vergangene Woche der Süddeutschen Zeitung.
Der Zentralrat sieht in dem Fragenkatalog eine grundgesetzwidrige „Gewissensprüfung“. Viele der Fragen seinen Fangfragen. Zudem seien auch unerwünschte Antworten oft noch im Rahmen des Grundgesetztes, etwa wenn jemand die Tochter nicht in den Schwimmunterricht lassen wolle, sagte Elyas weiter in dem Interview.

Zudem lehnte Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) diese Einbürgungsregeln strikt ab. Körting sagte in einem dpa-Gespräch: „Das birgt die Gefahr der Diskriminierung.“ Eine Gruppe von rund drei Millionen Muslimen in Deutschland dürfe nicht unter Generalverdacht gestellt werden. „Das ist eine ernste Gefährdung der inneren Sicherheit und nicht tolerabel.“ Er verstehe zwar die Sorge des Baden-Württembergischen Innenministers Heribert Rech (CDU) um die Entwicklung von Parallelgesellschaften. Doch der Weg zusätzlicher Tests sei nicht richtig, sagte Körting.

Diese Auffassung wir ebenso von einer Reihe Politikern der Bündnis90/Die Grünen und landesweiten Ausländerorganisationen und Behörden geteilt.

Weitere Fragen dieser Art - vollständiger Fragenkatalog im unteren Link – sind z.B.:
„Was halten Sie davon, dass Eltern ihre Kinder zwangsweise verheiraten? Glauben Sie, dass solche Ehen mit der Menschenwürde vereinbar sind?“
Abgesehen davon, dass diese Ehen auch islamisch unstatthaft sind, zeugen doch diese Fragen, in welche Richtung eine von Behörden ausgehende Stigmatisierung gehen kann.

Weiters Beispiel: „Manche Leute machen die Juden für alles Böse in der Welt verantwortlich und behaupten sogar, sie steckten hinter den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York? Was halten Sie von solchen Behauptungen?“

Solche Suggestiv-Fragen sprechen zudem Bände, welchen Geistes Kind die Verfasser dieser „Gewissensfragen“ selber sein könnten. Würde bei Letzterem das Wort Juden mit Muslimen ausgetauscht, würden sich die Verfasser bei ihrer Antwort wohl selber als Verschwörungstheoretiker betätigen und ordentlich in die Bredouille kommen.

Der Ausländerbeauftragte der Stuttgarter Landesregierung, Justizminister Ulrich Goll (FDP), hat es bisher vorgezogen, zu dem Fragebogen zu schweigen. Schließlich sei er Sache des Innenministeriums



Lesen Sie dazu auch:
Gewissensfragen in Gänze: Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden von Baden-Württemberg

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