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Montag, 01.12.2014

Steht Kirche vor Reform in Arbeitsrecht?

Nach Kündigung einer Muslima in einem Evangelischen Krankenhaus wegen des Tragens eines Kopftuches gibt es viel Diskussionsstoff

Ein Muslim als Chefarzt? Eine nach Scheidung wiederverheirateteKindergartenleiterin oder Pflegekräfte, die keinerReligionsgemeinschaft angehören? Immer häufiger stehen katholisch eArbeitgeber vor solchen Fragen. Bislang fordert das kirchlicheArbeitsrecht von den Mitarbeitern eine Übereinstimmung mit denkirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen. Ein Verstoß gegen dieseLoyalitätspflichten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen - bis hin zurKündigung - nach sich ziehen.   

Maria Basina Kloos ist Ordensfrau und resolute Managerinzugleich. Als Vorstandsvorsitzende der Marienhaus Stiftung imrheinland-pfälzischen Neuwied und Geschäftsführerin der MarienhausGesundheits- und Sozialholding ist sie Chefin eines der größtenchristlichen Trägers sozialer Einrichtungen in Deutschland mit 20.000Beschäftigten. Für die 74-Jährige ist klar, dass sich im Arbeitsrecht derkatholischen Kirche einiges ändern muss. «Wir werden immermultikultureller und pluraler in der Gesellschaft, und das schlägtsich auch in den Einrichtungen nieder», sagte sie kürzlich in Bonn. Angestellte, die in homosexuellen Lebensgemeinschaften lebten odernach Scheidung erneut heirateten, sollten in kirchlichen Betriebenweiter beschäftigt werden können, erklärte die Nonne aus dem Ordender Waldbreitbacher Franziskanerinnen.  

Auch viele katholische Bischöfe drängen auf Veränderung. 2012 setztedie Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe unter der Leitung ihresdamaligen Vorsitzenden, Erzbischof Robert Zollitsch, ein, um daskirchliche Arbeitsrecht weiter zu entwickeln. Ein schwierigesUnterfangen: Am Dienstag teilte die Bischofskonferenz in Bonn mit,dass die Bischöfe bei ihrem Ständigen Rat in Würzburg noch keineEntscheidung getroffen hätten. Zunächst müsse das jüngste Urteil desBundesverfassungsgerichts analysiert werden, hieß es. Karlsruhe hattevergangene Woche das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gestärkt unddas Recht der katholischen Kirche bestätigt, einem Chefarzt zukündigen, weil er nach Scheidung erneut zivilrechtlich geheiratethatte.



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