Newsnational Freitag, 10.06.2005 |  Drucken

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Islamische Religionsgemeinschaft in Berlin (IRB) - Mitglied des Zentralrates - kann sich endgültig auf den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts berufen

Islamunterricht an öffentlichen Schulen weiter ausbauen und fördern - Religionslehrer für islamische Theologie ausbilden - "IRB tritt selbstbewusst für die islamischen Lehren ein, lehnt aber ausdrücklich jegliche Form fundamentalistischer Strömungen oder gar Aufrufen zur Gewalt gegen Andersdenkende ab"

(islam.de)Die Islamische Religionsgemeinschaft wurde Anfang 1990 in der damaligen DDR gegründet. Sie beschloss in ihrer Gründungsversammlung vom 21.02.1990 ein Statut, demnach man nach den Lehren des Islam im Ostteil Berlins und der damaligen DDR und seine Werte und kulturellen Traditionen leben will.

Am 01.03.1990 erhielt die Islamische Religionsgemeinschaft die staatliche Anerkennung durch den Ministerrat der Deutschen Demokratischen In der vom 9. März 1990 wird die Anerkennung auf Art. 39 der Verfassung der DDR „und anderer gesetzlicher Bestimmungen“ gestützt und ausdrücklich bescheinigt, dass die Islamische Religionsgemeinschaft „ihre Tätigkeit selbständig in voller Freiheit ausübt und Rechtsfähigkeit besitzt“. Seit diesem Zeitpunkt ist sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.

Es ist durch einige Rechtsgutachten von Verfassungsrechtlern und –richtern bereits festgestellt worden, dass sich die Islamische Religionsgemeinschaft nach der Wiedervereinigung auf diesen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland berufen kann.

Art. 19 des Einigungsvertrages auch im vereinigten Deutschland fort. Nach dem für Gesamtdeutschland gültigen Verwaltungsverfahrensgesetz ist dieser Verwaltungsakt mittlerweile auch bestandskräftig geworden, was die Islamische Religionsgemeinschaft also dazu berechtigt, sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 der Weimarer Reichsverfassung zu bezeichnen.

Nach der Wiedervereinigung hat die Islamische Religionsgemeinschaft sich im Jahre 1991 eine neue Satzung gegeben, welche modernen und demokratischen Grundsätzen entspricht. Eine Überarbeitung dieser Verfassung wird der nächsten Mitgliederversammlung vorgelegt, die diese mit hoher Wahrscheinlichkeit beschließen und damit zeigen wird, dass die weit überwiegende Mehrheit der Muslime demokratische Grundregeln nicht nur anerkennt sondern auch selbst praktiziert. Die Präambel dieser überarbeiteten Verfassung lautet:

„Die Islamische Religionsgemeinschaft – im folgenden Religionsgemeinschaft -, die allen Bürgern die Möglichkeit der Religionsausübung in der Gemeinschaft geben will, bekennt sich zur Tradition des seit dem 18.Jahrhundert in Preußen praktizierten Islam. Dabei geht es ihr vor allem darum, durch die Schaffung eines dringend in Berlin benötigten Islamischen Kulturzentrums einen würdigen Rahmen für die Religionsausübung der Moslems zu schaffen. Gleichzeitig zielen alle Bestrebungen der Religionsgemeinschaft darauf ab, die Toleranz zwischen den Weltreligionen und den dahinter stehenden und in Berlin lebenden Bürgern verschiedener Nationalitäten herzustellen. Das soll ihr Beitrag zu einer besseren, friedlicheren und toleranten Welt sein.
Daher vertritt die Religionsgemeinschaft in der Öffentlichkeit zwar selbstbewusst die islamischen Lehren; sie lehnt aber ausdrücklich jegliche Form fundamentalistischer Strömungen oder gar Aufrufen zur Gewalt gegen Andersdenkende ab. Islam heißt Frieden! Im ständigen Gedenken an dieses Gebot soll die Religionsgemeinschaft mit dieser Verfassung ihre Wirkung entfalten.“

Darüber hinaus setzt sich die Islamische Religionsgemeinschaft nach dieser Verfassung vor allem dafür ein, dass es in Deutschland möglich wird, sich als Religionslehrer für islamische Theologie ausbilden zu lassen. Ein solcher Studiengang an deutschen Universitäten ist nämlich die Voraussetzung eines weiteren wichtigen Zieles, für welche sich die Islamische Religionsgemeinschaft stark macht: Sie möchte den Islamunterricht an öffentlichen Schulen weiter ausbauen und fördern.

In diesem Sinne arbeitet die Islamische Religionsgemeinschaft (IRB) mit zahlreichen islamischen Organisationen zusammen, wie zum Beispiel der Zentralrat der Muslime in Deutschland, deren Mitglied sie auch ist.(weitere Infos über die Islamische Religionsgemeinschaft in Berlin, siehe link unten)




Lesen Sie dazu auch:
Selbstdarstellung der Islamischen Religionsgemeinschaft in Berlin

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